1734/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé betreffend
Organspenden für behinderte Menschen
(Nr. 1798/J)
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Nach der Kompetenzverteilung der österreichischen Bundesverfassung sind die
Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten - mit Ausnahme der sanitären Aufsicht -
Bundessache nur hinsichtlich der sogenannten Grundsatzgesetzgebung, die
Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung hingegen Landessache.
Anhand der Daten, die dem beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen
eingerichteten Koordinationsbüro für das Transplantationswesen zur Verfügung stehen, stellt
sich die Entwicklung der Wartelisten im
österreichischen Transplantationswesen in den Jahren
1994, 1995 und 1996 (Stichtag jeweils 31.12.) wie folgt dar:
1994 1995 1996 .
Niere 992 1026 1020
Herz 125 140 165
Leber 48 33 38
Lunge 25 23 20 .
Pancreas 10 11 25
Die Meldungen der Transplantationszentren an das Koordinationsbüro für das
Transplantationswesen über die auf Wartelisten befindlichen Patienten erfolgen nicht
aufgeschlüsselt danach, ob die betreffenden Personen behindert oder nicht behindert sind.
Grundsätzlich ist festzuhalten, daß Ärzte nach den einschlägigen berufsrechtlichen
Vorschriften verpflichtet sind, jeden von ihnen in ärztliche Beratung oder Behandlung
übernommenen Gesunden und Kranken ohne Unterschied der Person gewissenhaft zu
betreuen.(§ 22 Ärztegesetz 1984)
Es ist daher davon auszugehen. daß die Auswahl der auf einer Warteliste für eine
Transplantation stehenden Personen für eine Transplantation nach medizinischen
Gesichtspunkten (z.B. Dringlichkeit des Eingriffs, Gewebskompatibilität etc.) erfolgt.
Zu Frage 4:
Gesetzliche Bestimmungen, durch die Behinderte hinsichtlich der medizinischen Versorgung
schlechter gestellt werden, bestehen nicht.
Meinem Ressort ist auch nicht bekannt, daß behinderte Menschen im gegebenen
Zusammenhang schlechter gestellt sind als
Nichtbehinderte.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable
an die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Organspenden für behinderte Menschen
In der Zeitschrift "Bizeps" wird eine Aussage des Leiters der kinderpsychiatrischen
Abteilung am Rosenhügel wiedergegeben. Laut dessen Aussage sei es behinderten
Menschen fast unmöglich eine Organspende zu bekommen
Weiters geht aus diesem Artikel hervor, daß diesbezüglich die Lage der
Behinderten durch gesetzliche Bestimmungen und den ärztlichen Alltag äußerst
problematisch ist,
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin für
Gesundheit und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1 ) Ist es richtig, daß es behinderten Menschen fast unmögiich ist, eine
Organspende zu bekommen"
Wenn ja, aus welchen Gründen?
2) Wieviele Menschen einzeln aufgeschlüsselt nach Behinderten und
Nichtbehinderten. haben sich in den Jahren 1994, 1995 und 1996 um eine
Organspende bemüht?
3) Wieviele Menschen wieder aufgeschlüsselt nach Behinderten und
Nichtbehinderten. haben sich in den Jahren 1994, 1995 und 1996 um eine
Organspende bemüht und keine bekommen?
4) Gibt es die medizinische Versorgung betreffende gesetzliche Bestimmungen.
durch die Behinderte schlechter gestellt sind
als Nichtbehinderte?
Wenn ja, was werden Sie gegen diese offensichtliche Diskriminierung von
behinderten Menschen Unternehmen und wann werden sie die nötigen Schritte
dafür setzen?
Wenn nein, wie erklären Sie die Tatsache, daß behinderte Menschen - was die
medizinische Versorgung anbelangt - schlechter gestellt sind als
Nichtbehinderte. welche Schritte werden Sie setzen um das zu ändern und
wann?