1735/AB XX.GP
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den fragen 1 bis 3:
Avoparcin unterliegt den Bestimmungen des Futtermittelgesetzes, dessen Vollzug dem
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft obliegt. Mir ist jedoch bekannt, daß die
Verwendung von Avoparcin in Österreich seit der Novelle zu Futtermittelverordnung 1995 in
Österreich verboten ist.
Zu den Fragen 4 und 5:
Mein Ressort wird sowohl im stationären wie im ambulanten bzw. niedergelassenen Bereich
besonderes Augenmerk auf die Einhaltung qualitätssichernder Maßnahmen im Bereich der
Antibiotika-Therapie legen.
Für den stationären Bereich wird bereits seit einigen Jahren eine bundesweite Erhebung
besonders häufiger und
therapieresistenter Krankheitserreger durchgeführt.
Zu Frage 6:
Statistische Daten zu dieser Fragestellung stehen nicht zur Verfügung. Es ist aber zu
berücksichtigen, daß der Tod eines Kindes stets multikausal betrachtet werden muß und neben
der Art der Infektion auch immer zugrundeliegende Erkrankungen oder Immunschwächen
mitberücksichtigt werden müssen.
Zu Frage 7:
Unter Antibiotikaresistenz eines Kindes ist das Nichtansprechen bakterieller Keime, mit denen
sich das Kind infiziert hat, auf die Behandlung mit einem bestimmten Antibiotikum zu
verstehen. Für Österreich ist festzustellen, daß es derzeit keine krankheitserregenden Keime
gibt, auf die nicht mindestens eines der verfügbaren Antibiotika empfindlich ist.