1735/AB XX.GP

 

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu den fragen 1 bis 3:

Avoparcin unterliegt den Bestimmungen des Futtermittelgesetzes, dessen Vollzug dem

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft obliegt. Mir ist jedoch bekannt, daß die

Verwendung von Avoparcin in Österreich seit der Novelle zu Futtermittelverordnung 1995 in

Österreich verboten ist.

Zu den Fragen 4 und 5:

Mein Ressort wird sowohl im stationären wie im ambulanten bzw. niedergelassenen Bereich

besonderes Augenmerk auf die Einhaltung qualitätssichernder Maßnahmen im Bereich der

Antibiotika-Therapie legen.

Für den stationären Bereich wird bereits seit einigen Jahren eine bundesweite Erhebung

besonders häufiger und therapieresistenter Krankheitserreger durchgeführt.

Zu Frage 6:

Statistische Daten zu dieser Fragestellung stehen nicht zur Verfügung. Es ist aber zu

berücksichtigen, daß der Tod eines Kindes stets multikausal betrachtet werden muß und neben

der Art der Infektion auch immer zugrundeliegende Erkrankungen oder Immunschwächen

mitberücksichtigt werden müssen.

Zu Frage 7:

Unter Antibiotikaresistenz eines Kindes ist das Nichtansprechen bakterieller Keime, mit denen

sich das Kind infiziert hat, auf die Behandlung mit einem bestimmten Antibiotikum zu

verstehen. Für Österreich ist festzustellen, daß es derzeit keine krankheitserregenden Keime

gibt, auf die nicht mindestens eines der verfügbaren Antibiotika empfindlich ist.