1736/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen
und Freunde betreffend Diskriminierung von
Homo- und Bisexuellen durch das Rote Kreuz
(Nr. 1796/J)
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Anläßlich jeder Blutspende ist eine Untersuchung auf HBsAg, HIV-1 und 2, HCV und
Treponema pallidum Antikörper sowie auf Glutamatpyruvattransaminase (GPT
durchzuführen.
Zu Frage 2:
HIV-Infektionen sind in Österreich nicht meldepflichtig, weshalb meinem Ressort keine
konkreten Zahlen hinsichtlich HIV-infizierter Personen (Infektion durch Blutkonserven oder
andere Übertragungswege) vorliegen. Nach Expertenauskunft ist jedoch derzeit davon
auszugehen, daß die Wahrscheinlichkeit, einen Empfänger durch eine HIV-kontaminierte
Spende anzustecken. bei 1:1 Mio liegt.
Zu den Fragen 3 und 4:
In den ersten Jahren der HIV/AIDS-Epidemie war in Österreich unter den AIDS-Erkrankten
der Prozentsatz an Homo/Bisexuellen und Drogenabhängigen sehr hoch. Mittlerweile hat sich
die Epidemie in Richtung heterosexuelle Bevölkerung verschoben.
Das meinem Ressort vorliegende Flugblatt enthält den Aufruf, sich hinsichtlich eines
möglichen HIV-Infektionsrisikos an die AIDS-Hilfe zu wenden, soferne Kontakt zu einer
Risikogruppe bestand. Eine ausdrückliche Benennung einzelner Bevölkerungsgruppen ist
darin nicht enthalten.
Ich ersuche jedoch, in Hinkunft bei an mich gerichteten parlamentarischen Anfragen die
entsprechenden Unterlagen beizulegen, um ausschließen zu können, daß bei der Beantwortung
von unterschiedlichen Grundlagen ausgegangen wird.
Entsprechend den Richtlinien in der Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin sind
solche Personen von der Blutspende auszuschließen, die ein HIV-Risikoverhalten haben bzw.
Intimpartner HIV-Infizierter sind. Einzelne Bevölkerungsgruppen sind in diesen Richtlinien
nicht genannt. Darüber hinaus wird seit Jahren darauf Wert gelegt, daß im Rahmen der
HIV/AIDS-Information und Aufklärung nicht der Begriff "Risikogruppen" verwendet wird,
sondern von "individuellem Risikoverhalten" gesprochen wird.
Zu den Fragen 5 und 7:
Das Gesundheitsressort hat bereits vor einigen Jahren in Zusammenhang mit derartigen
Flugblättern das Österreichische Rote Kreuz ersucht, eine Aufklärung von Blutspendern
entsprechend dem derzeitigen Stand des Wissens durchzuführen. Mein Ressort hat die Anfrage
zum Anlaß genommen, das Österreichische Rote Kreuz erneut darauf hinzuweisen, daß
Spender- und Empfängeraufkärung nach dem erwähnten Stand des Wissens zu erfolgen hat.
Zu Frage 6:
Es ist richtig, daß durch die Gruppe der sogenannten Sextouristen eine ungleich größere
Gefährdung der österreichischen Allgemeinbevölkerung gegeben ist als durch andere
sogenannte Risikogruppen. Welche
Überlegungen seitens des Roten Kreuzes dazu geführt
haben, in dem erwähnten Flugblatt die Gruppe der "Sextouristen', nicht zu nennen, ist mir
nicht bekannt.