1736/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen

und Freunde betreffend Diskriminierung von

Homo- und Bisexuellen durch das Rote Kreuz

(Nr. 1796/J)

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1:

Anläßlich jeder Blutspende ist eine Untersuchung auf HBsAg, HIV-1 und 2, HCV und

Treponema pallidum Antikörper sowie auf Glutamatpyruvattransaminase (GPT

durchzuführen.

Zu Frage 2:

HIV-Infektionen sind in Österreich nicht meldepflichtig, weshalb meinem Ressort keine

konkreten Zahlen hinsichtlich HIV-infizierter Personen (Infektion durch Blutkonserven oder

andere Übertragungswege) vorliegen. Nach Expertenauskunft ist jedoch derzeit davon

auszugehen, daß die Wahrscheinlichkeit, einen Empfänger durch eine HIV-kontaminierte

Spende anzustecken. bei 1:1 Mio liegt.

Zu den Fragen 3 und 4:

In den ersten Jahren der HIV/AIDS-Epidemie war in Österreich unter den AIDS-Erkrankten

der Prozentsatz an Homo/Bisexuellen und Drogenabhängigen sehr hoch. Mittlerweile hat sich

die Epidemie in Richtung heterosexuelle Bevölkerung verschoben.

Das meinem Ressort vorliegende Flugblatt enthält den Aufruf, sich hinsichtlich eines

möglichen HIV-Infektionsrisikos an die AIDS-Hilfe zu wenden, soferne Kontakt zu einer

Risikogruppe bestand. Eine ausdrückliche Benennung einzelner Bevölkerungsgruppen ist

darin nicht enthalten.

Ich ersuche jedoch, in Hinkunft bei an mich gerichteten parlamentarischen Anfragen die

entsprechenden Unterlagen beizulegen, um ausschließen zu können, daß bei der Beantwortung

von unterschiedlichen Grundlagen ausgegangen wird.

Entsprechend den Richtlinien in der Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin sind

solche Personen von der Blutspende auszuschließen, die ein HIV-Risikoverhalten haben bzw.

Intimpartner HIV-Infizierter sind. Einzelne Bevölkerungsgruppen sind in diesen Richtlinien

nicht genannt. Darüber hinaus wird seit Jahren darauf Wert gelegt, daß im Rahmen der

HIV/AIDS-Information und Aufklärung nicht der Begriff "Risikogruppen" verwendet wird,

sondern von "individuellem Risikoverhalten" gesprochen wird.

Zu den Fragen 5 und 7:

Das Gesundheitsressort hat bereits vor einigen Jahren in Zusammenhang mit derartigen

Flugblättern das Österreichische Rote Kreuz ersucht, eine Aufklärung von Blutspendern

entsprechend dem derzeitigen Stand des Wissens durchzuführen. Mein Ressort hat die Anfrage

zum Anlaß genommen, das Österreichische Rote Kreuz erneut darauf hinzuweisen, daß

Spender- und Empfängeraufkärung nach dem erwähnten Stand des Wissens zu erfolgen hat.

Zu Frage 6:

Es ist richtig, daß durch die Gruppe der sogenannten Sextouristen eine ungleich größere

Gefährdung der österreichischen Allgemeinbevölkerung gegeben ist als durch andere

sogenannte Risikogruppen. Welche Überlegungen seitens des Roten Kreuzes dazu geführt

haben, in dem erwähnten Flugblatt die Gruppe der "Sextouristen', nicht zu nennen, ist mir

nicht bekannt.