1738/AB XX.GP

 

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1:

Diese Frage betrifft Angelegenheiten des Konsumentenschutzes. Diese Agenden sind mit

Inkrafttreten der BMG-Novelle, BGBl.Nr. 21/1997, auf das Bundeskanzleramt

übergegangen. Ich verweise daher auf die diesbezügliche Beantwortung durch die nunmehr

zuständige Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz.

Zu Frage 2:

Die bei Ansatz 1/17206 Post 7660/901 im Jahr 1995 gewährten Förderungen können der

Beilage A entnommen werden.

Die Summe der beiliegenden Aufstellung entspricht nicht der Summe im Rechnungsabschluß

1995, da im Rechnungsabschluß 1995 auch jene Beträge bereits berücksichtigt sind, die im

Jahr 1995 von Förderungsnehmern der Vorjahre zurückbezahlt wurden (Absetzungen).

Zu Frage 3:

Bei den bei Ansatz 1/17206 Post 7660/900 im Jahr 1995 verrechneten Subventionen handelt es

sich entsprechend den Bestimmungen des Ansatz- und Kontenplanes um die Summierung der

bei den Untergliederungen 901 bis 999 verrechneten Beträge, da die Untergliederung 900 als

Sammelkonto für alle nachfolgenden Untergliederungen fungiert (siehe dazu Punkt 3.323 des

Ansatz- und Kontenplanes, Seite 51 und 52).

Zu Frage 4:

Bei den bei Ansatz 1/17206 Post 7663/901 im Jahr 1995 verrechneten Subventionen handelt es

sich um die Gewährung von Förderungen zur Weiterführung der Forschungsarbeiten an die

Ludwig Boltzmann-Institute für Epidemiologie und Gesundheitssystemforschung (S

850.000,--), Zellbiologie und Immunbiologie der Haut (S 300.000,--) und

Gerontostomatologie (S 250.000,--).

Zu Frage 5:

Bei den bei Ansatz 1/17206 Post 7680 im Jahr 1995 verrechneten Subventionen handelt es sich

um die Gewährung von Förderungen zur Ausbildung von Fachärzten und Ärzten für

Allgemeinmedizin in Lehrpraxen. Im Jahr 1995 wurden insgesamt 47 Fachärzte und 245 Ärzte

für Allgemeinmedizin vom Gesundheitsressort gefördert. Pro Ausbildungsmonat wird eine

Förderung von S 1 8.500,- gewährt, wobei die Förderung für maximal 6 Monate gewährt wird.

Zu Frage 6:

Bei den bei Ansatz 1/17206 Post 7800/900 im Jahr 1995 verrechneten Subventionen handelt es

sich im wesentlichen um die Beiträge zu Projekten der Weltgesundheitsorganisation in den

Bereichen Aids, Gesundheitsförderung, internationales Gesundheitsinformationssystem,

übertragbare Krankheiten und Gesundheit von Frauen und Kindern.

Zu Frage 7:

Bei den bei Ansatz 1/17226 Post 7305/901 im Jahr 1995 verrechneten Subventionen handelt es

sich um die Förderung von nach §22 SGG anerkannten Einrichtungen, die von Gemeinden

oder Städten betrieben werden. Der Betrag von S 1,450 Mio verteilt sich auf den Magistrat

Wels, Drogenberatungsstelle "Circle" (S 700.000,--) sowie den Magistrat der Stadt

Klagenfurt, Drogenberatungsstelle "Viva" (S 750,000,--).

Zu Frage 8:

Beim Ansatz 1/17226 Post 7305/900 handelt es sich um die Summierung der Konten 901 und

910 der Post 7305. Die bei der Untergliederung 901 verrechneten Förderungen wurden unter

Frage 7 beantwortet. Bei Konto 910 wurden im Jahr 1995 keine Förderungen verrechnet.

Zu Frage 9:

Die bei Ansatz 1/17326 Post 7660/901 im Jahr 1995 gewährten Förderungen können der

Beilage B entnommen werden.

Zu Frage 10:

Bei den bei Ansatz 1/17226 Post 7660/900 im Jahr 1995 verrechneten Subventionen handelt es

sich entsprechend den Bestimmungen des Ansatz- und Kontenplanes um die Summierung der

bei den Untergliederungen 901 bis 919 verrechneten Beträge, da die Untergliederung 900 als

Sammelkonto für alle nachfolgenden Untergliederungen fungiert.

Die bei den Untergliederungen 902 bis 919 verrechneten Förderungen können dem

Förderungsbericht 1995 entnommen werden, die bei der Untergliederung 901 verrechneten

Förderungen wurden unter Frage 9 beantwortet.