1738/AB XX.GP
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Diese Frage betrifft Angelegenheiten des Konsumentenschutzes. Diese Agenden sind mit
Inkrafttreten der BMG-Novelle, BGBl.Nr. 21/1997, auf das Bundeskanzleramt
übergegangen. Ich verweise daher auf die diesbezügliche Beantwortung durch die nunmehr
zuständige Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz.
Zu Frage 2:
Die bei Ansatz 1/17206 Post 7660/901 im Jahr 1995 gewährten Förderungen können der
Beilage A entnommen werden.
Die Summe der beiliegenden Aufstellung entspricht nicht der Summe im Rechnungsabschluß
1995, da im Rechnungsabschluß 1995 auch jene Beträge bereits berücksichtigt sind, die im
Jahr 1995 von Förderungsnehmern der
Vorjahre zurückbezahlt wurden (Absetzungen).
Zu Frage 3:
Bei den bei Ansatz 1/17206 Post 7660/900 im Jahr 1995 verrechneten Subventionen handelt es
sich entsprechend den Bestimmungen des Ansatz- und Kontenplanes um die Summierung der
bei den Untergliederungen 901 bis 999 verrechneten Beträge, da die Untergliederung 900 als
Sammelkonto für alle nachfolgenden Untergliederungen fungiert (siehe dazu Punkt 3.323 des
Ansatz- und Kontenplanes, Seite 51 und 52).
Zu Frage 4:
Bei den bei Ansatz 1/17206 Post 7663/901 im Jahr 1995 verrechneten Subventionen handelt es
sich um die Gewährung von Förderungen zur Weiterführung der Forschungsarbeiten an die
Ludwig Boltzmann-Institute für Epidemiologie und Gesundheitssystemforschung (S
850.000,--), Zellbiologie und Immunbiologie der Haut (S 300.000,--) und
Gerontostomatologie (S 250.000,--).
Zu Frage 5:
Bei den bei Ansatz 1/17206 Post 7680 im Jahr 1995 verrechneten Subventionen handelt es sich
um die Gewährung von Förderungen zur Ausbildung von Fachärzten und Ärzten für
Allgemeinmedizin in Lehrpraxen. Im Jahr 1995 wurden insgesamt 47 Fachärzte und 245 Ärzte
für Allgemeinmedizin vom Gesundheitsressort gefördert. Pro Ausbildungsmonat wird eine
Förderung von S 1 8.500,- gewährt, wobei die Förderung für maximal 6 Monate gewährt wird.
Zu Frage 6:
Bei den bei Ansatz 1/17206 Post 7800/900 im Jahr 1995 verrechneten Subventionen handelt es
sich im wesentlichen um die Beiträge zu Projekten der Weltgesundheitsorganisation in den
Bereichen Aids, Gesundheitsförderung, internationales Gesundheitsinformationssystem,
übertragbare Krankheiten und Gesundheit
von Frauen und Kindern.
Zu Frage 7:
Bei den bei Ansatz 1/17226 Post 7305/901 im Jahr 1995 verrechneten Subventionen handelt es
sich um die Förderung von nach §22 SGG anerkannten Einrichtungen, die von Gemeinden
oder Städten betrieben werden. Der Betrag von S 1,450 Mio verteilt sich auf den Magistrat
Wels, Drogenberatungsstelle "Circle" (S 700.000,--) sowie den Magistrat der Stadt
Klagenfurt, Drogenberatungsstelle "Viva" (S 750,000,--).
Zu Frage 8:
Beim Ansatz 1/17226 Post 7305/900 handelt es sich um die Summierung der Konten 901 und
910 der Post 7305. Die bei der Untergliederung 901 verrechneten Förderungen wurden unter
Frage 7 beantwortet. Bei Konto 910 wurden im Jahr 1995 keine Förderungen verrechnet.
Zu Frage 9:
Die bei Ansatz 1/17326 Post 7660/901 im Jahr 1995 gewährten Förderungen können der
Beilage B entnommen werden.
Zu Frage 10:
Bei den bei Ansatz 1/17226 Post 7660/900 im Jahr 1995 verrechneten Subventionen handelt es
sich entsprechend den Bestimmungen des Ansatz- und Kontenplanes um die Summierung der
bei den Untergliederungen 901 bis 919 verrechneten Beträge, da die Untergliederung 900 als
Sammelkonto für alle nachfolgenden Untergliederungen fungiert.
Die bei den Untergliederungen 902 bis 919 verrechneten Förderungen können dem
Förderungsbericht 1995 entnommen werden, die bei der Untergliederung 901 verrechneten
Förderungen wurden unter Frage 9 beantwortet.