1742/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hermann Böhacker und Genossen haben am 14.
Januar 1997 unter der ZI. 1733/J-NR/1997 eine schriftliche Anfrage betreffend
"'Gendarmerieposten und Wachzimmer in Salzburg im allgemeinen und Wachzimmer
Salzburg-Taxham im besonderen" an meinen Amtsvorgänger gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
"1. Welche Posten werden in den nächsten fünf Jahren in Salzburg-Land bzw.
Salzburg-Stadt aufgelöst, zusammengelegt oder neu eröffnet?
2. Wie lautet der aktuelle Stand an Planstellen bei der Gendarmerie bzw. Polizei
per30.11.1996 in Salzburg?
3. Wie hoch ist der tatsächliche Personalstand per 30.11.1996 in Salzburg?
4. Wie werden sich die Planstellen bzw. der tatsächliche Personalstand bei der
Gendarmerie bzw. Polizei in den nächsten fünf Jahren in Salzburg entwickeln7
5. Ist es richtig, daß das Wachzimmer Salzburg-Taxham geschlossen werden
soll?
6. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist dies
beabsichtigt?
7. Halten Sie es in diesem Fall für richtig. daß, obwohl im Dienststellenplan für
dieses Wachzimmer 14 Polizeibeamte vorgesehen sind, tatsächlich nur 3
Beamte dort ihren Dienst versehen; die restlichen 11 Dienststellen von 8
Polizeischülern und 3 suspendierten Beamten belegt werden?
8. Ist es richtig, daß für das Wachzimmer Taxham die Miete bereits bis ins Jahr
2044 vorausbezahlt wurde?
9. Wie sollen bei einer Schließung diese Räumlichkeiten verwendet werden7
10. Besteht bei diesen Räumlichkeiten laut Mietvertrag die Möglichkeit einer
vorzeitigen Kündigung?
11 . Wenn ja, unter welchen finanziellen Bedingungen?
12. Verfällt in diesem Fall die Mietzinsvorauszahlung?
13. Wo und in welcher Höhe sehen Sie Ersparnisse, wenn das Wachzimmer
Salzburg-Taxham aufgelassen bzw. zusammengelegt wird, wenn davon
ausgegangenen wird, daß kein Personal abgebaut wird und die Miete bereits
bis 2044 bezahlt ist?
14. Wie erklären Sie den Bürgern den Abbau an objektiver und subjektiver
Sicherheit, der durch die Schließung von Wachzimmern und
Gendarmerieposten in Salzburg entstehen würden?
15. Werden Sie etwas unternehmen, daß das Wachzimmer Salzburg-Taxham nicht
geschlossen wird?
16. Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie zu welchem Zeitpunkt setzen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 5, 6, 9 und 13 bis 16:
Die Struktur der Exekutive muß ständig den jeweiligen Verhältnissen und
Rahmenbedingungen angepaßt werden. Mein Bemühen wird insbesonders darauf
ausgerichtet, die Qualität des Sicherheitsdienstes aufrecht zu erhalten und mit den
vorhandenen Mitteln ein Optimum an Exekutivdienst zu gewährleisten.
Naturgemäß führt dies zur Prüfung und erforderlichenfalls Anpassung internen
Gepflogenheiten und Strukturen. Diese Maßnahmen sind mit einem Freisetzen
von Innendienstkapazitäten für den
Außendienst verbunden und somit durch die
verbesserte Möglichkeit zu präventivem Tätigwerden weit eher geeignet,
Sicherheit zu vermitteln, als Wartedienste auf der Dienststelle zur
Entgegennahme von Anzeigen über bereits im Gang befindliche oder überhaupt
schon abgelaufene Vorfälle.
Darüber hinaus steht fest, daß - wie bei der Bundesgendarmerie bereits erfolgt -
auch bei der Bundespolizei Strukturmaßnahmen unerläßlich sind.
Mein Amtsvorgänger hat daher den Auftrag erteilt, daß bei allen
Bundespolizeidirektionen die innerbetriebliche Struktur durchleuchtet wird und
entsprechende Reform- bzw. Strukturkonzepte zu erarbeiten sind. Hauptziel
dieser Bemühung ist es. die Außendienstpräsenz zu erhöhen und damit auch dem
subjektiven Sicherheitsgefühl der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Diese
Maßnahmen dürfen naturgemäß nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind
vielmehr in Verbindung mit einer Vielzahl begleitender Maßnahmen, wie
insbesondere die Einbringung von Novellierungsinitiativen bezüglich
verschiedenster Rechtsvorschriften, Strukturbereinigungen im organisatorischen
Bereich, rationeller Gestaltung von Arbeitsabläufen, ständige Überprüfung des
optimalen Einsatzes der personellen Ressourcen, Forcierung der technischen
Ausrüstung auf den Gebieten der Kriminaltechnik und Fahndung, der
elektronischen Datenverarbeitung, dem Kraftfahrzeug- und Fernmeldesektor
sowie Verbesserung der baulichen Infrastruktur, zu setzen.
Schließungen bzw. Zusammenlegungen von Wachzimmern und
Gendarmerieposten erfolgen nur dann, wenn damit eine Effizienzsteigerung der
eingesetzten Kräfte und verwendeten Mittel verbunden ist. Dies stellt nicht den
Abbau, sondern einen Gewinn an objektiver Sicherheit dar. Subjektive Sicherheit
läßt sich letztlich nur auf objektive Sicherheit stützen und hängt schlußendlich
von der Bereitschaft des Betroffenen ab, die persönliche Überzeugung auf
objektive Gegebenheiten auszurichten.
Ich möchte ausdrücklich betonen, daß die von den einzelnen Behörden
vorgelegten Strukturkonzepte und deren Realisierungszeitpunkt im
Zusammenwirken mit den Gemeindeverwaltungen sowie den Organen der
Personalvertretung erstellt werden.
Zur Frage 2:
Der aktuelle Stand an Planstellen der Bundespolizei in Salzburg per 30.
November 1996 konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht festgelegt werden, da
dies nur sukzessive, nach Abschluß der jeweiligen, in den verschiedensten
Stadien der Umsetzung befindlichen Reorganisations- und
Rationalisierungsprogrammen erfolgen kann.
Bei der Bundesgendarmerie betrug der aktuelle Stand per 30. November 1 996
830 Planstellen für Wachebeamte.
Zur Frage 3:
Der tatsächliche Personalstand der Bundespolizei betrug in Salzburg zum 30.
November 1996 710 Exekutivbeamte und der der Bundesgendarmerie 923
Wachebeamte.
Zur Frage 4:
Die Entwicklung von Planstellen und Personalstand wird von den zukünftigen
Bundesfinanzgesetzen abhängig sein.
Im Bereich der Bundesgendarmerie wird danach getrachtet werden, den
tatsächlichen Personalstand dem systemisierten Personalstand anzupassen. Der
derzeitige Überhang des tatsächlichen gegenüber dem systemisierten
Personalstand erklärt sich aus den übernommenen Beamten der Zollwache, deren
Planstellen nach Maßgabe des Freiwerdens sukzessive im Osten Österreichs für
Zwecke der Grenzüberwachung systemisiert werden.
Zur Frage 7:
Es ist richtig, daß laut Stellenplan 1995 für das Wachzimmer Taxham vierzehn
Planstellen vorgesehen sind. Es stimmt allerdings nicht, daß nur drei Beamte dort
ihren Dienst versehen und die restlichen Stellen von acht Polizeischülern und drei
suspendierten Beamten belegt werden.
Nach den Prinzipien einer Prioritätenreihung beträgt der derzeitige tatsächliche
Stand vier Wachebeamte und resultiert aus der Notwendigkeit der erforderlichen
Personalverteilung auf andere Dienststellen der Bundespolizeidirektion Salzburg
zur Optimierung des Dienstbetriebes. Für die Behörde ist es hiebei
unumgänglich, Personal von weniger belasteten Organisationseinheiten
abzuziehen. Dazu zählt im Bereich der Bundespolizeidirektion Salzburg das
Tageswachzimmer Taxham, dessen derzeitige Dienstanforderungen den
Personalstand rechtfertigen. Die Tätigkeit der Beamten des Wachzimmers wird in
erster Linie durch Entgegennahme von An- und Abmeldungen, Fund- und
Verlustanzeigen bestimmt, während die Handhabung der Verkehrspolizei,
abgesehen von der Schulwegsicherung, und Amtshandlungen im Dienste der
Strafjustiz eher nicht im Vordergrund stehen.
Von der Behörde wird die Bereinigung der festgestellten Situation hinsichtlich
der Planstellenzuteilung im Rahmen der Vorlage des beauftragten
Strukturreformkonzeptes vorgeschlagen.
Zu den Fragen 8 und 10 bis 12:
Zwischen der Gemeinnützigen Salzburger Wohnbaugesellschaft mbH und der
Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Inneres, dieses
vertreten durch die Bundespolizeidirektion Salzburg wurde am 18.06.1966 für die
Räumlichkeiten des Wachzimmers Taxham ein Miet- und
Kaufanwartschaftsvertrag abgeschlossen. Das
Mietverhältnis begann mit der
Bezugsreife des Bestandsobjektes, dem 15.12.1966 auf unbestimmte Zeit unter
Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist und einer
Kündigungsverzichtserklärung bis zum 21.11.2044. Anstelle des
Grundmietzinses wurde eine Mietzinsvorauszahlung in Höhe des
Gesamterfordernisses der Baukosten geleistet. Im Falle der Auflösung des
Bestandsverhältnisses erlöschen auch die Rechte und Pflichten der beiden
Vertragsteile aus dem Kaufanwartschaftsvertrag. In diesem Fall ist die
Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft mbH verpflichtet, die erbrachte
Mietzinsvorauszahlung abzüglich einer jährlichen Amortisationsquote
rückzuerstatten.