1742/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hermann Böhacker und Genossen haben am 14.

Januar 1997 unter der ZI. 1733/J-NR/1997 eine schriftliche Anfrage betreffend

"'Gendarmerieposten und Wachzimmer in Salzburg im allgemeinen und Wachzimmer

Salzburg-Taxham im besonderen" an meinen Amtsvorgänger gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

"1. Welche Posten werden in den nächsten fünf Jahren in Salzburg-Land bzw.

Salzburg-Stadt aufgelöst, zusammengelegt oder neu eröffnet?

2. Wie lautet der aktuelle Stand an Planstellen bei der Gendarmerie bzw. Polizei

per30.11.1996 in Salzburg?

3. Wie hoch ist der tatsächliche Personalstand per 30.11.1996 in Salzburg?

4. Wie werden sich die Planstellen bzw. der tatsächliche Personalstand bei der

Gendarmerie bzw. Polizei in den nächsten fünf Jahren in Salzburg entwickeln7

5. Ist es richtig, daß das Wachzimmer Salzburg-Taxham geschlossen werden

soll?

6. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist dies beabsichtigt?

7. Halten Sie es in diesem Fall für richtig. daß, obwohl im Dienststellenplan für

dieses Wachzimmer 14 Polizeibeamte vorgesehen sind, tatsächlich nur 3

Beamte dort ihren Dienst versehen; die restlichen 11 Dienststellen von 8

Polizeischülern und 3 suspendierten Beamten belegt werden?

8. Ist es richtig, daß für das Wachzimmer Taxham die Miete bereits bis ins Jahr

2044 vorausbezahlt wurde?

9. Wie sollen bei einer Schließung diese Räumlichkeiten verwendet werden7

10. Besteht bei diesen Räumlichkeiten laut Mietvertrag die Möglichkeit einer

vorzeitigen Kündigung?

11 . Wenn ja, unter welchen finanziellen Bedingungen?

12. Verfällt in diesem Fall die Mietzinsvorauszahlung?

13. Wo und in welcher Höhe sehen Sie Ersparnisse, wenn das Wachzimmer

Salzburg-Taxham aufgelassen bzw. zusammengelegt wird, wenn davon

ausgegangenen wird, daß kein Personal abgebaut wird und die Miete bereits

bis 2044 bezahlt ist?

14. Wie erklären Sie den Bürgern den Abbau an objektiver und subjektiver

Sicherheit, der durch die Schließung von Wachzimmern und

Gendarmerieposten in Salzburg entstehen würden?

15. Werden Sie etwas unternehmen, daß das Wachzimmer Salzburg-Taxham nicht

geschlossen wird?

16. Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie zu welchem Zeitpunkt setzen?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 5, 6, 9 und 13 bis 16:

Die Struktur der Exekutive muß ständig den jeweiligen Verhältnissen und

Rahmenbedingungen angepaßt werden. Mein Bemühen wird insbesonders darauf

ausgerichtet, die Qualität des Sicherheitsdienstes aufrecht zu erhalten und mit den

vorhandenen Mitteln ein Optimum an Exekutivdienst zu gewährleisten.

Naturgemäß führt dies zur Prüfung und erforderlichenfalls Anpassung internen

Gepflogenheiten und Strukturen. Diese Maßnahmen sind mit einem Freisetzen

von Innendienstkapazitäten für den Außendienst verbunden und somit durch die

verbesserte Möglichkeit zu präventivem Tätigwerden weit eher geeignet,

Sicherheit zu vermitteln, als Wartedienste auf der Dienststelle zur

Entgegennahme von Anzeigen über bereits im Gang befindliche oder überhaupt

schon abgelaufene Vorfälle.

Darüber hinaus steht fest, daß - wie bei der Bundesgendarmerie bereits erfolgt -

auch bei der Bundespolizei Strukturmaßnahmen unerläßlich sind.

Mein Amtsvorgänger hat daher den Auftrag erteilt, daß bei allen

Bundespolizeidirektionen die innerbetriebliche Struktur durchleuchtet wird und

entsprechende Reform- bzw. Strukturkonzepte zu erarbeiten sind. Hauptziel

dieser Bemühung ist es. die Außendienstpräsenz zu erhöhen und damit auch dem

subjektiven Sicherheitsgefühl der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Diese

Maßnahmen dürfen naturgemäß nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind

vielmehr in Verbindung mit einer Vielzahl begleitender Maßnahmen, wie

insbesondere die Einbringung von Novellierungsinitiativen bezüglich

verschiedenster Rechtsvorschriften, Strukturbereinigungen im organisatorischen

Bereich, rationeller Gestaltung von Arbeitsabläufen, ständige Überprüfung des

optimalen Einsatzes der personellen Ressourcen, Forcierung der technischen

Ausrüstung auf den Gebieten der Kriminaltechnik und Fahndung, der

elektronischen Datenverarbeitung, dem Kraftfahrzeug- und Fernmeldesektor

sowie Verbesserung der baulichen Infrastruktur, zu setzen.

Schließungen bzw. Zusammenlegungen von Wachzimmern und

Gendarmerieposten erfolgen nur dann, wenn damit eine Effizienzsteigerung der

eingesetzten Kräfte und verwendeten Mittel verbunden ist. Dies stellt nicht den

Abbau, sondern einen Gewinn an objektiver Sicherheit dar. Subjektive Sicherheit

läßt sich letztlich nur auf objektive Sicherheit stützen und hängt schlußendlich

von der Bereitschaft des Betroffenen ab, die persönliche Überzeugung auf

objektive Gegebenheiten auszurichten.

Ich möchte ausdrücklich betonen, daß die von den einzelnen Behörden

vorgelegten Strukturkonzepte und deren Realisierungszeitpunkt im

Zusammenwirken mit den Gemeindeverwaltungen sowie den Organen der

Personalvertretung erstellt werden.

Zur Frage 2:

Der aktuelle Stand an Planstellen der Bundespolizei in Salzburg per 30.

November 1996 konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht festgelegt werden, da

dies nur sukzessive, nach Abschluß der jeweiligen, in den verschiedensten

Stadien der Umsetzung befindlichen Reorganisations- und

Rationalisierungsprogrammen erfolgen kann.

Bei der Bundesgendarmerie betrug der aktuelle Stand per 30. November 1 996

830 Planstellen für Wachebeamte.

Zur Frage 3:

Der tatsächliche Personalstand der Bundespolizei betrug in Salzburg zum 30.

November 1996 710 Exekutivbeamte und der der Bundesgendarmerie 923

Wachebeamte.

Zur Frage 4:

Die Entwicklung von Planstellen und Personalstand wird von den zukünftigen

Bundesfinanzgesetzen abhängig sein.

Im Bereich der Bundesgendarmerie wird danach getrachtet werden, den

tatsächlichen Personalstand dem systemisierten Personalstand anzupassen. Der

derzeitige Überhang des tatsächlichen gegenüber dem systemisierten

Personalstand erklärt sich aus den übernommenen Beamten der Zollwache, deren

Planstellen nach Maßgabe des Freiwerdens sukzessive im Osten Österreichs für

Zwecke der Grenzüberwachung systemisiert werden.

Zur Frage 7:

Es ist richtig, daß laut Stellenplan 1995 für das Wachzimmer Taxham vierzehn

Planstellen vorgesehen sind. Es stimmt allerdings nicht, daß nur drei Beamte dort

ihren Dienst versehen und die restlichen Stellen von acht Polizeischülern und drei

suspendierten Beamten belegt werden.

Nach den Prinzipien einer Prioritätenreihung beträgt der derzeitige tatsächliche

Stand vier Wachebeamte und resultiert aus der Notwendigkeit der erforderlichen

Personalverteilung auf andere Dienststellen der Bundespolizeidirektion Salzburg

zur Optimierung des Dienstbetriebes. Für die Behörde ist es hiebei

unumgänglich, Personal von weniger belasteten Organisationseinheiten

abzuziehen. Dazu zählt im Bereich der Bundespolizeidirektion Salzburg das

Tageswachzimmer Taxham, dessen derzeitige Dienstanforderungen den

Personalstand rechtfertigen. Die Tätigkeit der Beamten des Wachzimmers wird in

erster Linie durch Entgegennahme von An- und Abmeldungen, Fund- und

Verlustanzeigen bestimmt, während die Handhabung der Verkehrspolizei,

abgesehen von der Schulwegsicherung, und Amtshandlungen im Dienste der

Strafjustiz eher nicht im Vordergrund stehen.

Von der Behörde wird die Bereinigung der festgestellten Situation hinsichtlich

der Planstellenzuteilung im Rahmen der Vorlage des beauftragten

Strukturreformkonzeptes vorgeschlagen.

Zu den Fragen 8 und 10 bis 12:

Zwischen der Gemeinnützigen Salzburger Wohnbaugesellschaft mbH und der

Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Inneres, dieses

vertreten durch die Bundespolizeidirektion Salzburg wurde am 18.06.1966 für die

Räumlichkeiten des Wachzimmers Taxham ein Miet- und

Kaufanwartschaftsvertrag abgeschlossen. Das Mietverhältnis begann mit der

Bezugsreife des Bestandsobjektes, dem 15.12.1966 auf unbestimmte Zeit unter

Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist und einer

Kündigungsverzichtserklärung bis zum 21.11.2044. Anstelle des

Grundmietzinses wurde eine Mietzinsvorauszahlung in Höhe des

Gesamterfordernisses der Baukosten geleistet. Im Falle der Auflösung des

Bestandsverhältnisses erlöschen auch die Rechte und Pflichten der beiden

Vertragsteile aus dem Kaufanwartschaftsvertrag. In diesem Fall ist die

Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft mbH verpflichtet, die erbrachte

Mietzinsvorauszahlung abzüglich einer jährlichen Amortisationsquote

rückzuerstatten.