1743/AB XX.GP

 

Schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1788/J

der Abg. z. Nationalrat Pollet-Kammerlander,

Freundinnen und Freunde betreffend Bericht

der Arbeitsgruppe zur Umstrukturierung des EH-Beirates

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet-Kammerlander, Freundinnen und

Freunde haben am 14. Jänner 1997 unter der Nr. 1788/J schriftlich eine

parlamentarische Anfrage an den Bundesminister für auswärtige

Angelegenheiten betreffend Bericht der Arbeitsgruppe zur Umstrukturierung

des Entwicklungshilfe-Beirates eingebracht, die folgenden Wortlaut hat:

1. Inwiefern werden die im Bericht der Arbeitsgruppe angeführten

Empfehlungen in Zukunft berücksichtigt werden?

2. Die Arbeitsgruppe stellte fest, daß die im Entwicklungshilfegesetz 1974

enthaltenen Ansätze sowie die derzeitige Geschäftsordnung für eine

zeitgemäße Arbeit des Beirates nicht ausreichen. Ist daran gedacht, die

gesetzlichen Grundlagen und die Geschäftsordnung unter

Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anregungen zu ändern?

3. Stimmen Sie mit der Meinung der Arbeitsgruppe überein, daß der Beirat

nicht nur mit Entwicklungshilfefragen befaßt werden, sondern auch eine

beratende Funktion auf entwicklungspolitischer Ebene insgesamt haben

sollte? Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie treffen, damit sich die

beratende Funktion des Beirates im Sinne einer verstärkten Kohärenz der

österreichischen Entwicklungspolitik auch auf alle anderen Ministerien

erstreckt, deren Politiken die Entwicklungsländer berühren könnten? Wenn

nein, warum nicht?

4. Werden Sie den Empfehlungen der Arbeitsgruppe nachkommen, im BMA

einen "Entwicklungspolitischen Beirat der Bundesregierung" einzurichten?

5. Inwiefern werden Sie den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur

Zusammensetzung bzw. zur Struktur und Organisation des EH-Beirates

nachkommen?

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu 1) Der Bericht der über Initiative des BMaA zustandegekommenen

Arbeitsgruppe stellt einen wertvollen Beitrag zur Gestaltung der künftigen

Arbeit des Beirats dar. Anläßlich seiner Sitzung am 18. März d. J. wird dem

Beirat eine Liste von Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Beschlußfassung

vorgelegt werden.

Zu 2) Entsprechend den Empfehlungen der Arbeitsgruppe ist das BMaA an

einer Mitarbeit und Prüfung von Vorschlagen insbesondere zur Verbesserung

der Geschäftsordnung interessiert.

Zu 3) und 4): Gemäß Bundesministeriengesetz obliegt dem Bundesminister

für auswärtige Angelegenheiten die Koordinierung der internationalen

Entwicklungspolitik. Gemäß seiner Funktion kann der Beirat

entwicklungspolitische Fragen diskutieren und dazu Empfehlungen abgeben.

Die Einbeziehung anderer Ministerien erfolgt durch eine bereits bestehende

interministerielle Kommission. Zusätzlich wurde vor kurzem zwischen BMaA

und BMF ein "Jour Fixe" vereinbart, um laufend entwicklungspolitische

Fragen zu erörtern und ein abgestimmtes Vorgehen in multilateralen Gremien

sicherzustellen.

Zu 5: Zur organisatorischen Stärkung des Beirats wurde die ÖFSE

(Österreichische Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe) mit

Sekretariatsfunktionen für den Beirat betraut.

Hinsichtlich der Zusammensetzung des Beirats wurde im Sinne der

Empfehlungen der Arbeitsgruppe ein erster Schritt im Jahr 1996 durch

Reduzierung der Anzahl der Beiratsmitglieder von 54 auf 25 gesetzt.