1744/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Mag. Platter und Kollegen haben an mich am 22.1.1997 die schriftliche Anfrage Nr. 1841/J betreffend "Ausstellung von Lichtbildausweisen für EWR-Bürger gemäß §30 Fremdengesetz“

mit folgendem Wortlaut gerichtet:

1.     Ist Ihnen die unverhältnismäßige Dauer für die Ausstellung von Lichtbildausweisen für EWR-Bürger gemäß §30 Fremdengesetz bekannt?

2.     Gibt es hier regionale Unterschiede? Wenn ja, welche?

3.     Was werden Sie unternehmen, um die Ausstellungsfrist auf ein vertretbares Maß zu reduzieren?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1. Bis 3.:

nach den mir vorliegenden Berichten aller Sicherheitsdirektionen werden Lichtbildausweise für EWR-Bürger in der Regel innerhalb von max. 2 Wochen ausgestellt. Die in Einzelfällen auftretenden Verzögerungen sind darauf zurückzuführen, daß bei Antragstellung nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.


 

Alle Behörden sind jedenfalls bemüht, die Dauer der Verfahren für die Ausstellung von Lichtbildausweisen so kurz wie möglich zu halten.

Die Bundespolizeidirektion Wien wird aus gegebenen Anlaß auf einen weiteren Abbau der Zeitverzögerungen hinwirken, die bei der Zusammenarbeit zwischen dem Fremdenpolizeilichen Büro und den Bezirkskommissariaten vereinzelt bestehen.