1745/AB XX.GP

 

der Anfrage der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales betreffend

EU-Förderungen / Ausgliederung der Gemeinschaftsinitiativen aus dem Bereich des

Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsmarktservice

Nr. 1771/J

Zur Einleitung der Fragen

Wie Sie in der Anfrage festhalten, wurden die Gemeinschaftsinitiativen

EMPLOYMENT und ADAPT bisher vollständig in meinem Ressort abgewickelt. Die

Projektabwicklung für diese Gemeinschaftsinitiativen wurde Ende 1996 zum Großteil

in das Arbeitsmarktservice ausgelagert, die österreichische Gesamtkoordination

gegenüber der Europäischen Kommission verblieb aber im Bundesministerium für

Arbeit, Gesundheit und Soziales. Projekte für Behinderte im Rahmen von

EMPLOYMENT- HORIZON werden nun von der Sektion IV meines Ressorts und

den Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen abgewickelt.

Im Konkreten ist zu den gestellten Fragen folgendes zu sagen:

Frage 1

Wieviele Personen waren bisher im Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit

der Abwicklung dieser Förderungen beschäftigt und welches Fördervolumen wird in

diesem Zusammenhang abgewickelt, bzw. wurde bisher abgewickelt?

Antwort zu Frage 1

Diese Frage kann nicht exakt beantwortet werden, weil die Mitarbeiter welche mit

der Abwicklung von EU-Förderungen befaßt waren, auch andere Aufgaben im Zu-

sammenhang mit der österreichischen Mitgliedschaft in der EU zu erfüllen hatten.

Für die Gemeinschaftsinitiativen EMPLOYMENT und ADAPT steht im Zeitraum 1995

bis 1999 ein Fördervolumen von insgesamt rund ÖS 987 Mio. (Mittel des Euro-

päischen Sozialfonds und nationale Mittel zu je 50 %) zur Verfügung. Davon wurde

ein Fördervolumen von rund ÖS 435 Mio bereits abgewickelt.

Frage 2

Welchen Aufgabenbereich hatten diese Personen, bevor sie die Förderungsabsiche-

rung übernahmen und welchen sollen sie nun übernehmen?

Antwort zu Frage 2

Die Personen, die mit der Abwicklung der Gemeinschaftsinitiativen befaßt waren,

haben vor der Förderabwicklung an den Verhandlungen betreffend den Beitritt zur

Europäischen Union mitgewirkt und sind Jetzt mit den Vorbereitungen des öster-

reichischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union befaßt.

Frage 3

Wieviele Personen sollen sich in Zukunft im Arbeitsmarktservice mit dieser Art von

Förderung beschäftigen und wie hoch ist das Fördervolumen?

Antwort zu Frage 3

Ich gehe davon aus, daß entsprechend einer bürgerfreundlichen und projektorien-

tierten Vorgangsweise die Abwicklung in den Arbeitsablauf der jeweils zuständigen

Mitarbeiter/innen integriert ist. Der für eine genaue Analyse der Zuordnung notwen-

dige Arbeitsaufwand ist angesichts der Arbeitsbelastung im Arbeitsmarktservice un-

vertretbar. Dementsprechend kann auch eine Zuordnung der Förderbeträge auf ein-

zelne Mitarbeiter/innen nicht vorgenommen werden.

Frage 4

Wie wurde die Kofinanzierungsfrage bei der Abwicklung dieser Förderungen bisher

geregelt?

Antwort zu Frage 4

Die Kofinanzierung wurde mit den im Bundesvoranschlag 1995 sowie 1996 bei der

Zentralleitung (VA-Ansatz 1/15006, Förderungen) veranschlagten Mitteln dotiert.

Frage 5

Wie soll die Kofinanzierung in Zukunft geregelt werden?

Antwort zu Frage 5

Die Projekte in EMPLOYMENT HORIZON für Behinderte werden aus Mitteln des

Ausgleichstaxfonds kofinanziert.

Für die weitere Kofinanzierung der Gemeinschaftsinitiative ADAPT habe ich den

Bundesminister für Finanzen, den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr so-

wie den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ersucht, eine Mittelbe-

reitstellung aus der "Technologiemilliarde" zu ermöglichen.

Frage 6

Stimmt es, daß Mittel aus dem Finanzministerium zur Kofinanzierung dieser Projekte

nicht bewilligt wurden und daher, zumindest in Zukunft, die Kofinanzierung dieser

Projekte zu Lasten von ESF-Förderungen geht?

Antwort zu Frage 6

Grundsätzlich ist zu dieser Frage zu sagen, daß eine Kofinanzierung dieser Pro-

gramme "zu Lasten" von „ESF-Projekten“ nicht möglich ist.

Weiters ist dazu zu sagen, daß die Mittel zur Kofinanzierung der 1. Antragsrunde

von EMPLOYMENT und ADAPT aus dem Bundesvoranschlag 1995 sowie 1996 bei

der Zentralleitung (VA-Ansatz 1/15006, Förderungen) veranschlagt wurden und in

der Höhe von ÖS 150 Mio. verausgabt wurden. Für Teile der 1. Antragsrunde und

die 2. Antragsrunde von EMPLOYMENT wurde die Kofinanzierung aus Mitteln der

Arbeitsmarktförderung gesichert, eine Verschiebung von Kofinanzierungsmitteln, die

für andere ESF-Programme vorgesehen waren, ist nicht vorgesehen. Wie ich schon

unter Frage 5 angeführt habe, wird für die weitere Kofinanzierung von ADAPT eine

Mittelbereitstellung aus der Technologiemilliarde angestrebt.

Frage 7

Wieviele Mittel aus dem AMS wurden bereits jetzt zur Kofinanzierung solcher Pro-

jekte herangezogen?

Antwort zu Frage 7

Für EMPLOYMENT wurden bisher keine Zahlungen aus dem Budget des Arbeits-

marktservice getätigt. Für ADAPT wurden bei den insgesamt 29 Projekten der 1. An-

tragsrunde bei einem Gesamtkostenvolumen von ÖS 146,78 Mio an Mitteln des

Europäischen Sozialfonds ÖS 58,75 Mio und an Arbeitsmarktservice-Mitteln

ÖS 57,66 Mio als Förderbetrag vorgebucht. Zur Auszahlung im Budgetjahr 1996 ge-

langten ÖS 17,20 Mio. - je 50 % Europäischer Sozialfonds und Arbeitsmarktservice -

die restlichen Auszahlungen erfolgen laufend aus dem Budget.

Frage 8

Verfolgt Österreich betreffend Förderung nach wie vor die Strategie, daß möglichst

viel Geld aus Brüssel "zurückgeholt" werden soll, oder stimmt es, daß im Einver-

nehmen mit dem Finanzminister bzw. auf dessen Betreiben von diesem Kurs abge-

gangen wird?

Antwort zu Frage 8

Die Strategie, im Bereich der Europäischen Strukturfonds möglichst viel Geld aus

Brüssel "zurückzuholen", ist unverändert.

Frage 9

Stimmt es daß die Revisionsabteilung des Bundesministerium für Arbeit und

Soziales alle Förderakte geprüft und damit verzögert hat? Wenn ja, worauf

begründet sich diese Prüfung und welche Verzögerungen sind dadurch eingetreten?

Wenn nein, welche Förderakte wurden von der Revisionsabteilung geprüft und

welche Verzögerungen wurden dadurch verursacht?

Antwort zu Frage 9

Die Abteilung Interne Revision des Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und

Soziales hat alle Förderakten mit einer Fördersumme über ÖS 1 Mio geprüft. Diese

Prüfungen erfolgten entsprechend der Revisionsordnung des Bundesministerium für

Arbeit, Gesundheit Und Soziales, wonach alle Organisationseinheiten meines

Ressorts verpflichtet sind, Einzelvorhaben gemäß § 23 Bundeshaushaltsgesetz mit

einem Veranschlagungsbetrag von mehr als einer Million Schilling ohne Umsatz-

steuer vor Genehmigung der Abteilung Interne Revision zur Kenntnis zu bringen.

Durch die Einschaltung der Internen Revision soll die Einhaltung einer gesetz-

mäßigen Vollziehung sowie eine sparsame und zweckmäßige Gebarung sicherge-

stellt werden. Der für diese notwendigen und sinnvollen Prüfmaßnahmen erforder-

liche Zeitaufwand lag aufgrund der Fallzahl und der umfangreichen

Projektunterlagen zwischen einigen Tagen und wenigen Wochen.

Frage 10

Wie groß sind jeweils die Zeiträume zwischen mündlicher Zusage betreffend eines

Projekts, Vertrag zu einem Projekt und erster Zahlung zum betreffenden Projekt?

Grundsätzlich ist. zu sagen, daß es in der Projektabwicklung keine mündliche,

Zusage gibt. Die Zusage über eine Förderabwicklung erfolgt mit dem Abschluß

eines schriftlichen Vertrages. Die 1 . Zahlung in der Höhe von 40 % für ein Projekt

erfolgt üblicherweise bei Vertragsabschluß als Vorfinanzierung.

Frage 11

Wieviele Verträge wurden im Bereich ADAPT bisher unterschrieben bzw. wieviele

mündliche Zusagen gab es bisher?

Antwort zu Frage 11

Nach der Beauftragung des Arbeitsmarktservice mit der Umsetzung der Gemein-

schaftsinitiativen wurden 31 Projekte vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit

und Soziales an das Arbeitsmarktservice übergeben. Im Dezember 1996 wurden

diese Vorhaben von den Landesgeschäftsstellen des Arbeitsmarktservice auf ihre

arbeitsmarktpolitische Relevanz hin geprüft und Gespräche mit den Trägern geführt.

Zwei Vorhaben werden nicht gefördert, mit allen anderen wurden bereits bzw.

werden nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen - insbesondere Dokumente

über die transnationale Zusammenarbeit - Verträge abgeschlossen. Mündliche

Zusagen wurden von Seiten des Arbeitsmarktservice keine gegeben.

Frage 12

Wie hoch waren die Förderungen, welche für beschäftigte Personen / Ziel 4 ausge-

geben wurden, vor Österreichs EU-Beitritt und wie hoch sind sie seit dem?

Antwort zu Frage 12

Im Jahr 1995 entfielen 1,2% aller Förderfälle mit einem Anteil am Gesamtbudget

von 0,5 % auf die Förderung von Beschäftigten im Ziel 4. Durch die Forcierung des

Instruments der Beschäftigtenschulung im Jahr 1996 als Instrument zur Prävention

von Arbeitslosigkeit wurden 14,9 % der Förderfälle für die Qualifikation von

Beschäftigten eingesetzt, wobei der Budgetanteil bei 4% der gesamten

Arbeitsmarktförderung liegt.

Frage 13

Stimmen Sie dem Schluß zu, daß die erhöhte Förderung (noch) beschäftigter Per-

sonen zu Lasten der Arbeitslosenförderung geht? Wenn ja, sind die damit erzielten

Wirkungen (Arbeitsplatzerhaltung) so positiv, daß die geringere Förderung von Ar-

beitslosen damit gerechtfertigt werden kann? Wenn nein, wie ist die Umschichtung

zu interpretieren?

Antwort zu Frage 13

Da es durch die zusätzlichen Mittel des Europäischen Sozialfonds für die öster-

reichische Arbeitsmarktpolitik insgesamt zu einer Aufstockung des Gesamtbudgets

kam, kann ich Ihrem Schluß, daß die erhöhte Förderung beschäftigter Personen zu

Lasten der Arbeitslosenförderung geht, nicht zustimmen. Es handelt sich um keine

Umschichtung, sondern um ein von der Europäischen Union angeregtes,

zusätzliches Programm. Die arbeitsmarktpolitischen Wirkungen dieses Programms

werden im Zuge der Evaluierung aller Programme des Europäischen Sozialfonds

erhoben.