1746/AB XX.GP

 

B E A N T W O R T U N G

der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten

Öllinger, Freundinnen und Freunde

betreffend Fragebogenaktion für Langzeitarbeitslose

Nr. 1773/J

Vorweg möchte ich festhalten, daß in die Aktion "Integration von Langzeit NH - Be-

ziehern und Bezieherinnen jene Notstandshilfebezieher und Bezieherinnen einbe-

zogen wurden, deren Notstandshilfeanspruch erstmals 1993 oder früher zuerkannt

wurde und die zum Stichtag Ende Feber 1996 im Notstandshilfebezug standen.

Diese Personengruppe wurde zu Reintegrationsgesprächen in die für sie zuständige

regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eingeladen. Im Mittelpunkt dieser

Reintegrationsgespräche stand insbesondere die Besprechung der Arbeitsplatzwün-

sche der Arbeitslosen. Dabei ging es auch um die Erfahrungen, die bei den bisheri-

gen Bemühungen gemacht worden waren, den oder die Langzeitarbeitslosen den

Wünschen entsprechend auf einen Arbeitsplatz unterzubringen. Darauf aufbauend

sollte vereinbart werden, welche weiteren Schritte gesetzt werden sollten, um letzt-

endlich eine Vermittlung möglich zu machen. Dabei wurden auch Probleme, die

einer Vermittlung entgegenstehen, thematisiert und in dem anonym gehaltenen

Fragebogen erfaßt, um so in aggregierter Form die Grundlage für eine Maß-

nahmenplanung darzustellen.

Zu Ihren Fragen im einzelnen:

Frage 1

Stimmt die Zahl von 26.000 Personen?

Antwort:

Zum Stichtag Ende Feber 1996 waren rund 26.900 Personen arbeitslos vorgemerkt,

deren Notstandshilfebezug 1993 oder früher zuerkannt wurde.

Frage 2:

Stimmt es, daß im Rahmen dieser Fragebogenaktion ohne Ausnahme alle Not-

standshilfeempfängerInnen, die seit mindestens 1993 arbeitslos sind, erfaßt wur-

den?

Wenn nein, welche Personengruppen wurden erfaßt bzw. welche wurden nicht er-

faßt?

Antwort:

Alle Arbeitslosen ohne Ausnahme, die das Arbeitsmarktservice in irgend einer

Weise beanspruchen, sind als solche erfaßt. Es handelt sich daher um keine ge-

sonderte "Erfassung". Die im Vorjahr durchgeführte Problemerhebung erfolgte für

den definierten Personenkreis.

Frage 3

Wie war es neben der normalen Tätigkeit in den Arbeitsmarktservicestellen möglich,

innerhalb so kurzer Zeit eine so umfangreiche Befragungsaktion abzuschließen?

Antwort:

Die Betreuung, Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen, also auch Notstands-

hilfebezieherInnen, ist die zentrale Aufgabe des AMS. Für die Erfüllung dieser Auf-

gabe muß das Beratungsergebnis für die weitere Betreuung festgehalten werden.

Die wichtigsten Vermittlungshemmnisse in einem gesonderten Fragebogen anzu-

kreuzen, ist dabei sicher als zusätzliche Arbeit zu bewerten, die allerdings für die

weiteren Planungen notwendig war.

Frage 4:

Zulasten welcher sonstiger Aktivitäten wurde diese Fragebogenaktion durchgeführt?

Antwort:

Das Arbeitsmarktservice ist stets mit der Tatsache knapper Ressourcen für ein weit

gespanntes Aufgabengebiet konfrontiert, und muß dementsprechend Prioritäten

setzen. Wie schon gesagt, ist die Betreuung Arbeitsloser die zentrale Aufgabe des

Arbeitsmarktservice, wobei das Arbeitsmarktservicegesetz dem Arbeitsmarktservice

aufträgt, die Betreuungsintensität entsprechend dem Grad der Benachteiligung auf

dem Arbeitsmarkt zu intensivieren. Dies läßt dem Arbeitsmarktservice gar keine

andere Wahl, als sich vorrangig um diesen Personenkreis zu bemühen, auch wenn

dadurch Betreuungsaktivitäten für Gruppen, deren Status auf dem Arbeitsmarkt

besser ist, zurückgenommen werden müssen:

Arbeitslose, die bereits mehr als 3 Jahre arbeitslos sind, können bereits vom gesell-

schaftlichen Leben als ausgegrenzt eingestuft werden. Will man dieser Ausgrenzung

entgegenwirken, gibt es keine Alternative als bei der Person selbst anzusetzen, um

mit entsprechenden Reintegrationsmaßnahmen dem Stigma der Langzeitarbeitslo-

sigkeit entgegenzuwirken. Selbst bei ausreichenden offenen Stellen ist aufgrund des

Einstellverhaltens von Betrieben gegenüber so lange vom Arbeitsmarkt ausge-

schlossenen Arbeitslosen nicht sichergestellt, daß dieser Personenkreis ohne flan-

kierende Maßnahmen auch tatsächlich seinen Lebensunterhalt durch Arbeit decken

könnte. Die Alternative dazu, die einer eher konservative Haltung entspricht, wäre,

eine je nach Arbeitsmarktlage immer größer werdende Anzahl von Personen als

"Sockel der Arbeitslosen" zu definieren und diese sich selbst zu überlassen. Ich

nehme nicht an, daß das Ihre Position in dieser Frage ist. .

Im übrigen ist zentrales Anliegen der Fragebogenaktion eine verbesserte Planung

von Maßnahmen für Langzeitarbeitslose und damit eine Erhöhung der Reintegrati-

onschancen in den Arbeitsmarkt. Die durch die Aktion Verbesserte Maßnahmen-

planung kommt daher nicht nur diesem Personenkreis, sondern auch anderen zu-

gute.

Frage 5:

Stimmt es, daß von den 26.000 Befragten derzeit noch 19.000 arbeitslos gemeldet

sind?

Antwort:

Mit Jahresende 1996 waren rund 1 5.000 Personen aus dem oben definierten Per-

sonenkreis vorgemerkt.

Frage 6:

Wie gliedern sich die restlichen 7.000 Personen auf Vollzeitarbeit, Teilzeitarbeit,

befristete Arbeit, Schulung und sonstige Maßnahmen auf?

Antwort:

Die statistischen Auswertungen des Arbeitsmarktservice sind nicht auf die konkrete

Maßnahme zugeschnitten, und ihre Frage ist ohne Verknüpfungen von Daten ver-

schiedener Rechenzentren - mit den bereits bekannten Datenschutzproblemen -

nicht zu beantworten. Von dem eingangs definierten Personenkreis konnten jedoch

immerhin rund ein Viertel auf dem Arbeitsmarkt integriert werden, und rund 2.000

Personen wurden in Schulungsmaßnahmen einbezogen.

Frage 7:

Für wieviele Personen wurden externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen

und welcher Art waren diese Beratungsleistungen?

Antwort:

Bis Ende 1996 waren externe Beratungsleistungen für rund 900 Personen vom Ar-

beitsmarktservice geplant. Bei diesen Beratungsleistungen handelte es sich um Be-

ratung bei speziellen Problemlagen wie z.B. Schuldnerberatung. Diese Beratungs-

leistungen werden Vom Arbeitsmarktservice für alle Personen mit spezifischen Pro-

blemen angekauft, eine konkrete Verfolgung von Einzelpersonen auf zentraler

Ebene ist (auch aus Datenschutzgründen) nicht möglich.

Frage 8:

Erfolgt eine Evaluierung dieser Aktion?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Eine Evaluierung dieser Aktion nimmt das Arbeitsmarktservice im Rahmen des Con-

trollings vor. Darüber hinaus plant das Arbeitsmarktservice eine entsprechende Un-

tersuchung im Rahmen des Forschungsprogramms 1997.