1748/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat ANSCHOBER, Freundinnen und
Freunde haben am 22. Jänner 1997 unter der Nr. 1848/J an den Bun-
desminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfra-
ge betreffend "braune Esoterik" gerichtet, die folgenden Wortlaut
hat:
" 1. Sind die Sektenermittler des Innenministeriums mit diesem
Bereich der Esoterik befaßt? Wenn ja, wie bewerten Sie die
oben angeführte Literatur?
2. Ist dem Innenministerium bekannt, ob das Buch Geheimgesell-
schaften in Österreich vertrieben wird und wenn ja, wieviele
Exemplare bisher ungehindert verkauft werden konnten?
3. Ist an ähnliche Schritte wie in Deutschland gegen den Ver-
dacht der Volksverhetzung gedacht?
4 . Welche konkreten Maßnahmen erwägt das Innenministerium gegen
braune, esoterische Publikationen?
5. Welche konkreten Ergebnisse brachten bisher die Untersuchun-
gen des Innenministeriums in der Causa brauner, esoterischer
Publikationen?
6. Liegen Informationen darüber vor, ob es so wie in Deutsch-
land und den USA auch in Österreich bereits Querverbindungen
dieser Autoren mit bestehenden rechtsextremistischen
Organisationen gibt?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :
Zu Frage 1:
Die zitierte Literatur wird derzeit im Bereich der Bundespolizei-
direktion Wien überprüft. Bei Vorliegen des Verdachtes strafbarer
Handlungen werden entsprechende Anzeigen an die zuständige
Staatsanwaltschaft erstattet.
Zu Frage 2:
Das zitierte Buch wird nach Kenntnis der Sicherheitsbehörden über
verschiedene österreichische Buchhandlungen vertrieben. Die An-
zahl der verkauften Exemplare ist den Sicherheitsbehörden nicht
bekannt.
Zu Frage 3:
Die strafrechtliche Beurteilung sowie allfällige weitere Verfü-
gungen im Gegenstand obliegen den Justizbehörden.
Zu Frage 4:
Grundsätzlich besteht in Österreich Medienfreiheit. Die Sicher-
heitsbehörden haben jedoch im Rahmen der Erfüllung ihres
gesetzlichen Auftrages zur Wahrnehmung strafbarer Handlungen sol-
che Druckwerke entsprechend zu überprüfen . Im übrigen verweise
ich auf die Antwort zu Frage 3.
Zu Frage 5:
Ich verweise auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4.
Zu Frage 6:
Über solche Querverbindungen liegen den österreichischen Sicher-
heitsbehörden zur Zeit keine Erkenntnisse vor.