1748/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat ANSCHOBER, Freundinnen und

Freunde haben am 22. Jänner 1997 unter der Nr. 1848/J an den Bun-

desminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfra-

ge betreffend "braune Esoterik" gerichtet, die folgenden Wortlaut

hat:

" 1. Sind die Sektenermittler des Innenministeriums mit diesem

Bereich der Esoterik befaßt? Wenn ja, wie bewerten Sie die

oben angeführte Literatur?

2. Ist dem Innenministerium bekannt, ob das Buch Geheimgesell-

schaften in Österreich vertrieben wird und wenn ja, wieviele

Exemplare bisher ungehindert verkauft werden konnten?

3. Ist an ähnliche Schritte wie in Deutschland gegen den Ver-

dacht der Volksverhetzung gedacht?

4 . Welche konkreten Maßnahmen erwägt das Innenministerium gegen

braune, esoterische Publikationen?

5. Welche konkreten Ergebnisse brachten bisher die Untersuchun-

gen des Innenministeriums in der Causa brauner, esoterischer

Publikationen?

6. Liegen Informationen darüber vor, ob es so wie in Deutsch-

land und den USA auch in Österreich bereits Querverbindungen

dieser Autoren mit bestehenden rechtsextremistischen

Organisationen gibt?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

Zu Frage 1:

Die zitierte Literatur wird derzeit im Bereich der Bundespolizei-

direktion Wien überprüft. Bei Vorliegen des Verdachtes strafbarer

Handlungen werden entsprechende Anzeigen an die zuständige

Staatsanwaltschaft erstattet.

Zu Frage 2:

Das zitierte Buch wird nach Kenntnis der Sicherheitsbehörden über

verschiedene österreichische Buchhandlungen vertrieben. Die An-

zahl der verkauften Exemplare ist den Sicherheitsbehörden nicht

bekannt.

Zu Frage 3:

Die strafrechtliche Beurteilung sowie allfällige weitere Verfü-

gungen im Gegenstand obliegen den Justizbehörden.

Zu Frage 4:

Grundsätzlich besteht in Österreich Medienfreiheit. Die Sicher-

heitsbehörden haben jedoch im Rahmen der Erfüllung ihres

gesetzlichen Auftrages zur Wahrnehmung strafbarer Handlungen sol-

che Druckwerke entsprechend zu überprüfen . Im übrigen verweise

ich auf die Antwort zu Frage 3.

Zu Frage 5:

Ich verweise auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4.

Zu Frage 6:

Über solche Querverbindungen liegen den österreichischen Sicher-

heitsbehörden zur Zeit keine Erkenntnisse vor.