1749/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

14. Jänner 1997 unter der Nr. 1816/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Umsetzung der Bezügereform 1996" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

In meinem Ressort sind insgesamt zehn Abgeordnete zum Nationalrat, Mitglieder des

Bundesrates sowie Landtagsabgeordnete beschäftigt.

Zu 2:

Vor Inkrafttreten des Bezügereformgesetzes, BGBI.Nr. 392/1996, waren zwei Bedienstete

im Ruhestand (§ 14 Abs. 2 BDG 1979), drei waren außer Dienst gestellt (§ 17 Abs. 3

leg.cit.) und drei Bediensteten wurde die erforderliche freie Zeit gewährt (§ 17 Abs. 1

leg.cit.); zwei Bedienstete hatten zu diesem Zeitpunkt noch kein Mandat inne.

Zu 3:

Nach Inkrafttreten dieser Novelle wurden nunmehr fünf Bedienstete gem. § 17 Abs. 3 BDG

1979 auf deren Antrag unter Entfall der Bezüge außer Dienst gestellt. Von den übrigen

Bediensteten haben jeweils zwei das prozentuelle Ausmaß der regelmäßigen Wochen-

dienstzeit mit 75% bzw. 70% festgelegt; ein Bediensteter hat seine Arbeitsleistung mit 50%

festgelegt (§ 17 Abs.1 und 2 leg.cit.).

Zu 4:

Zwei Mandatare versehen ihren Dienst in der Zentralstelle des Bundesministeriums für

Landesverteidigung (Büro für Wehrpolitik bzw. Rechtsabteilung B). Drei Mandatare

erbringen ihre Dienstleistung bei nachgeordneten Dienststellen (Heeres-Nachrichtenamt,

Militärkommando Vorarlberg bzw. Fliegerhorst Thalerhof).

Zu 5:

Von den beiden in der Zentralstelle tätigen Bediensteten ist einer für sicherheits- und

wehrpolitische Analysen und Angelegenheiten internationaler Organisationen, der andere

für die Kosten-Nutzenrechnung von legistischen Vorhaben zuständig. Die drei bei

nachgeordneten Dienststellen verwendeten Bediensteten sind im Logistikbereich, im

Bereich Ausbildung, Einsatzvorbereitung, Organisation und Wehrpflichtigenkontingen-

tierung bzw. im Bereich Personalauswahl, Kursplanung und Ausbildung tätig.

Zu 6:

Ja. Die betroffenen Mandatare verfügen über ein eigenes Zimmer mit Schreibtisch und

Telefon.