1749/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
14. Jänner 1997 unter der Nr. 1816/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Umsetzung der Bezügereform 1996" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
In meinem Ressort sind insgesamt zehn Abgeordnete zum Nationalrat, Mitglieder des
Bundesrates sowie Landtagsabgeordnete beschäftigt.
Zu 2:
Vor Inkrafttreten des Bezügereformgesetzes, BGBI.Nr. 392/1996, waren zwei Bedienstete
im Ruhestand (§ 14 Abs. 2 BDG 1979), drei waren außer Dienst gestellt (§ 17 Abs. 3
leg.cit.) und drei Bediensteten wurde die erforderliche freie Zeit gewährt (§ 17 Abs. 1
leg.cit.); zwei Bedienstete hatten zu diesem Zeitpunkt noch kein Mandat inne.
Zu 3:
Nach Inkrafttreten dieser Novelle wurden nunmehr fünf Bedienstete gem. § 17 Abs. 3 BDG
1979 auf deren Antrag unter Entfall der Bezüge außer Dienst gestellt. Von den übrigen
Bediensteten haben jeweils zwei das
prozentuelle Ausmaß der regelmäßigen Wochen-
dienstzeit mit 75% bzw. 70% festgelegt; ein Bediensteter hat seine Arbeitsleistung mit 50%
festgelegt (§ 17 Abs.1 und 2 leg.cit.).
Zu 4:
Zwei Mandatare versehen ihren Dienst in der Zentralstelle des Bundesministeriums für
Landesverteidigung (Büro für Wehrpolitik bzw. Rechtsabteilung B). Drei Mandatare
erbringen ihre Dienstleistung bei nachgeordneten Dienststellen (Heeres-Nachrichtenamt,
Militärkommando Vorarlberg bzw. Fliegerhorst Thalerhof).
Zu 5:
Von den beiden in der Zentralstelle tätigen Bediensteten ist einer für sicherheits- und
wehrpolitische Analysen und Angelegenheiten internationaler Organisationen, der andere
für die Kosten-Nutzenrechnung von legistischen Vorhaben zuständig. Die drei bei
nachgeordneten Dienststellen verwendeten Bediensteten sind im Logistikbereich, im
Bereich Ausbildung, Einsatzvorbereitung, Organisation und Wehrpflichtigenkontingen-
tierung bzw. im Bereich Personalauswahl, Kursplanung und Ausbildung tätig.
Zu 6:
Ja. Die betroffenen Mandatare verfügen über ein eigenes Zimmer mit Schreibtisch und
Telefon.