1750/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagenhofer und Genossen haben am 14. Jänner 1997

unter der Nr. 1790/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"Auswirkungen der Straffung der Heeresorganisation" gerichtet. Diese aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Wie den diesbezüglichen Ausführungen im Situationsbericht 1996 (111-73 dB), den der

Nationalrat am 27. Februar 1997 zur Kenntnis genommen hat, zu entnehmen ist, gilt es -

nach erfolgreicher Einnahme der Heeresgliederung-Neu - vorausschauend die nunmehr

geschaffene Struktur aufgaben- und ressourcenbezogen zu überprüfen und

erforderlichenfalls Anpassungen bzw. Nachjustierungen vorzunehmen.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt..

Zu 1 und 2:

Diesbezüglich verweise ich auf die im Situationsbericht 1996 dargelegten Beurteilungen und

Analysen. Konkrete Aussagen im Sinne der Fragestellung können jedoch erst nach Abschluß

der bevorstehenden Überprüfungen getroffen werden.

Zu 3:

Entfällt.

Zu 4a:

Nein; die Militärkommanden sind weiterhin als Territorialkommanden mit der Befähigung

zu Assistenzleistungen sowie zu taktischen Führungsaufgaben geringeren Umfanges

erforderlich. Es ist jedoch beabsichtigt, eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen den

Korpskommanden mit vornehmlich operativen Aufgabenstellungen und den für territoriale

Belange zuständigen Militärkommanden herbeizuführen.

Zu 4b:

Nein.

Zu 4c:

Im Rahmen der beabsichtigten Strukturbereinigungen im Bereich der Militärkommanden ist

unter anderem auch eine Überprüfung der Aufgabenverteilung im Ergänzungswesen

vorgesehen.

Zu 4d:

Nein.