1750/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagenhofer und Genossen haben am 14. Jänner 1997
unter der Nr. 1790/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Auswirkungen der Straffung der Heeresorganisation" gerichtet. Diese aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Wie den diesbezüglichen Ausführungen im Situationsbericht 1996 (111-73 dB), den der
Nationalrat am 27. Februar 1997 zur Kenntnis genommen hat, zu entnehmen ist, gilt es -
nach erfolgreicher Einnahme der Heeresgliederung-Neu - vorausschauend die nunmehr
geschaffene Struktur aufgaben- und ressourcenbezogen zu überprüfen und
erforderlichenfalls Anpassungen bzw. Nachjustierungen vorzunehmen.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt..
Zu 1 und 2:
Diesbezüglich verweise ich auf die im Situationsbericht 1996 dargelegten Beurteilungen und
Analysen. Konkrete Aussagen im Sinne der Fragestellung können jedoch erst nach Abschluß
der bevorstehenden Überprüfungen getroffen werden.
Zu 3:
Entfällt.
Zu 4a:
Nein; die Militärkommanden sind weiterhin als Territorialkommanden mit der Befähigung
zu Assistenzleistungen sowie zu taktischen Führungsaufgaben geringeren Umfanges
erforderlich. Es ist jedoch beabsichtigt, eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen den
Korpskommanden mit vornehmlich operativen Aufgabenstellungen und den für territoriale
Belange zuständigen Militärkommanden herbeizuführen.
Zu 4b:
Nein.
Zu 4c:
Im Rahmen der beabsichtigten Strukturbereinigungen im Bereich der Militärkommanden ist
unter anderem auch eine Überprüfung der Aufgabenverteilung im Ergänzungswesen
vorgesehen.
Zu 4d:
Nein.