1751/AB XX.GP

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Jung und Kollegen haben am 14. Jänner 1997 unter der

Nr. 1741/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Grenzsicherung"

gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene

Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1.1.:

Durch den gegenständlichen Assistenzeinsatz an der Staatsgrenze fielen im Kalenderjahr

1996 zusätzliche Personalkosten von ca. 284,8 Mio. öS an.

Zu 1.2.

Da die Assistenztruppen ihren Dienst grundsätzlich mit ihrer zugehörigen Ausrüstung und

Bewaffnung versehen, fallen gesonderte Kosten nur in geringem Ausmaß an und sind daher

weitestgehend zu vernachlässigen.

Zu 1.3.:

Die durch den Assistenzeinsatz an der Staatsgrenze erforderlichen Mehrkosten für den

Betrieb und die Infrastruktur machten 1996 ca. 64,3 Mio. öS aus.

Zu 1.4.:

Für den Bereich der Truppenbetreuung im Assistenzeinsatz wurden im Jahr 1996 insgesamt

ca. 5,5 Mio. öS aufgewendet.

Zu 1.5:

Für Rüstungsgüter ist eine anteilsmäßige Abschreibung nicht vorgesehen.

Zu 2:

Dem Bundesministerium für Landesverteidigung wurden im Jahr 1996 für den Assistenz-

einsatz an der Staatsgrenze ca. 110.000 öS an Verpflegskosten für aufgegriffene illegale

Grenzgänger durch das Bundesministerium für Inneres refundiert; darüber hinaus wurden

meinem Ressort keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt.

Zu 3:

Durch die beabsichtigte verstärkte Grenzüberwachung ist mit Mehrkosten im Ausmaß von

ca. 20 % zu rechnen. Die Gesamtaufwendungen für den Assistenzeinsatz an der Staats-

grenze für das Jahr 1997 müssen aus den im Kapitel 40 "Landesverteidigung" veran-

schlagten Budgetmitteln bedeckt werden. Für die Nachtsichtausrüstung der Hubschrauber ist

darüber hinaus ein Investitionsaufwand von rund 85 Mio. öS notwendig, der nicht allein der

verstärkten Grenzüberwachung zugutekommt, sondern eine generelle Leistungsverbesserung

darstellt.