1755/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Langthaler, Freundinnen und Freunde

haben am 14. Jänner 1997 unter der Nr. 1779/J an die Bundesministerin für Gesund-

heit und Konsumentenschutz eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Freisetzungsantrag der Fa. Zuckerforschung Tulln GmbH gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

"1. Sehen Sie darin kein Problem, daß ein Unternehmen, das noch im Frühjahr

dieses Jahres illegal gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt hat, noch

im selben Jahr einen erneuten Freisetzungsantrag gestellt hat, so als ob nichts

geschehen sei?

2. Sollten Sie diesen neuen Freisetzungsantrag dennoch genehmigen, glauben Sie

nicht, daß dies ein verheerendes Signal für die ohnehin sehr besorgte Bevölke-

rung darstellt?

3. Wo genau sollen die geplanten Freisetzungen der gentechnisch veränderten

Kartoffeln stattfinden (bitte um genaue Angabe der Stelle(n), wo die Kartoffeln

ausgepflanzt werden sollen)?,'

Diese Anfrage beantworte ich als nunmehr hiefür zuständige Bundesministerin wie

folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Aufgrund der geltenden Rechtslage war es der Firma Zuckerforschung Tulln GmbH

nicht verwehrt, nach Abweisung ihres Antrages auf Freisetzung von gentechnisch

veränderten Kartoffelpflanzen in der Vegetationsperiode 1996 durch meine Amtsvor-

gängerin für die Vegetationsperiode 1 997 einen neuerlichen Antrag zu stellen.

Da die Firma Zuckerforschung Tulln GmbH ihren Antrag mit Eingabe vom 6. Februar

1997 zurückgezogen hat, erübrigt sich ein weiteres Eingehen auf die gestellten

Fragen.