1755/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Langthaler, Freundinnen und Freunde
haben am 14. Jänner 1997 unter der Nr. 1779/J an die Bundesministerin für Gesund-
heit und Konsumentenschutz eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Freisetzungsantrag der Fa. Zuckerforschung Tulln GmbH gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
"1. Sehen Sie darin kein Problem, daß ein Unternehmen, das noch im Frühjahr
dieses Jahres illegal gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt hat, noch
im selben Jahr einen erneuten Freisetzungsantrag gestellt hat, so als ob nichts
geschehen sei?
2. Sollten Sie diesen neuen Freisetzungsantrag dennoch genehmigen, glauben Sie
nicht, daß dies ein verheerendes Signal für die ohnehin sehr besorgte Bevölke-
rung darstellt?
3. Wo genau sollen die geplanten Freisetzungen der gentechnisch veränderten
Kartoffeln stattfinden (bitte um genaue Angabe der Stelle(n), wo die Kartoffeln
ausgepflanzt werden sollen)?,'
Diese Anfrage beantworte ich als nunmehr hiefür zuständige Bundesministerin wie
folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Aufgrund der geltenden Rechtslage war es der Firma Zuckerforschung Tulln GmbH
nicht verwehrt, nach Abweisung ihres Antrages auf Freisetzung von gentechnisch
veränderten Kartoffelpflanzen in der Vegetationsperiode 1996 durch meine Amtsvor-
gängerin für die Vegetationsperiode 1 997 einen neuerlichen Antrag zu stellen.
Da die Firma Zuckerforschung Tulln GmbH ihren Antrag mit Eingabe vom 6. Februar
1997 zurückgezogen hat, erübrigt sich ein weiteres Eingehen auf die gestellten
Fragen.