1758/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

14. Jänner 1997 unter der Nr. 1782/J an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumenten-

schutz eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Information über EU-weiter

Inverkehrbringungsanträge gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

" 1 . Wenn Ihnen Information ein so wichtiges Anliegen ist, warum haben Sie nicht eine

aktive Informationspolitik hinsichtlich EU-weiter Inverkehrbringungsanträge von gen-

technisch veränderten Organismen betrieben und aktiv die Bevölkerung über derartige

Anträge informiert?

2. Werden Sie in Zukunft die österreichische Bevölkerung unverzüglich darüber informie-

ren, wenn derartige Inverkehrbringungsanträge in Ihrem Ressort eingelangt sind und um

welche Produkte es sich handelt?

3. Werden Sie in Zukunft die österreichische Bevölkerung unverzüglich darüber informie-

ren, wie Ihre Behörde über derartige Anträge entschieden hat?"

Diese Anfrage beantworte ich als nunmehr hiefür zuständige Bundesministerin wie folgt:

Zu Frage 1:

Meine Amtsvorgängerin Bundesministerin Dr. KRAMMER hat die geltende Rechtslage nach

dem österreichischen Gentechnikgesetz bzw. der Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG bezüg-

lich Weitergabe von Informationen über Inverkehrbringungsanträge - wie in der Anfrage

selbst zitiert - bereits in den Anfragebeantwortungen vom 25. Juli 1 996 und vom 12. Septem-

ber 1996 dargelegt. Ich wiederhole daher, was auch in der Anfragebeantwortung vom 13 . De-

zember 1996 bereits ausgeführt wurde:

"Ich sehe zwischen den beiden Antworten keinerlei Widerspruch und auch keine Änderung

der Argumentationsweise, betrifft doch das erstgenannte Zitat die Frage des Übermittlungs-

modus der Kommission für Inverkehrbringungsdossiers an die Mitgliedstaaten und die dabei

von ihr einzuhaltenden Regeln über die vertrauliche Behandlung der Unterlagen, die zweite

Antwort dann zusätzlich die Frage, ob die RL 90/220/EWG bzw. das österreichische Gentech-

nikgesetz eine aktive Einbindung der Bevölkerung, z.B. im Rahmen eines Anhörungsverfah-

rens, vorsieht. Leider ist dieses zweite Zitat unvollständig wiedergegeben und fehlt meine da-

malige Mitteilung, daß seitens meines Ressorts aufgrund konkreter Anfragen selbstverständ-

lich entsprechende Auskünfte erteilt wurden".

Zu den Fragen 2 und 3:

Im Rahmen der von Bundesministerin Dr. KRAMMER initiierten Informationskampagne

über Gentechnik, welche ab Februar geführt wird, ist vorgesehen, jene Auskünfte, die, wie

unter Punkt 1 angeführt, bereits bisher aufgrund konkreter Anfragen erteilt wurden, auch via

Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die Information wird eine aktuelle Liste

aller in der EU gemäß Teil C der RL 90/220/EWG gestellten Anträge auf Inverkehrbringen

gentechnischer Produkte, das österreichische Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Pro-

dukten im Art. 21 -Ausschuß sowie die jeweiligen Entscheidungen der Kommission umfassen.

Interessierte, die über keinen Internetanschluß verfügen, können diese Informationen auch

weiterhin auf Anfrage von meinen Mitarbeitern erhalten.