1765/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

14.1.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1818/J betreffend

"Umsetzung der Bezügereform 1996“ gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mit-

zuteilen:

ad 1

Im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie waren mit Stichtag 1 . Februar

1997 ein Abgeordneter zum Bundesrat (Herr Mag. Karl Wilfing) und eine Abgeord-

nete zum Wiener Landtag (Frau DDr. Romana Widhalm) beschäftigt.

ad 2

Hr. Mag. Karl Wilfing wurde vor der Bezügereformnovelle vom Juli 1996 gem. § 17

Abs. 1 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 i.V.m. Art. 59a B-VG die zur Ausübung

seines Mandates erforderliche freie Zeit gewährt, die Bezüge wurden um 25 %

gekürzt.

Fr. DDr. Romana Widhalm war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht im Wiener

Landtag vertreten.

ad 3

Nach Inkrafttreten dieser Novelle wurden sowohl Hr. Mag. Wilfing (ab 1.8.1996) als

auch Fr. DDr. Widhalm (ab 29.11.1996 - an diesem Tag wurde sie als

Abg.z.Wr.Landtag angelobt) im Ausmaß von 25% der regelmäßigen

Wochendienstzeit unter anteiliger Kürzung der Bezüge dienstfreigestellt, da sie

bekanntgegeben haben, daß sie als Bundesbedienstete 75 % der Arbeitsleistung

eines vollbeschäftigten Bundesbediensteten erbringen werden.

Die Überprüfung dieser Arbeitsleistung ist im Rahmen der Dienstaufsicht jederzeit

gegeben, darüberhinaus darf ich festhalten, daß es sich bei den Genannten um sehr

engagierte Mitarbeiter handelt, die im Bedarfsfall auch in ihrer Freizeit Arbeiten für

das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie erledigen.

Im übrigen darf ich auf Art. 59 b Abs. 3 B-VG verweisen, wonach jeder Abgeordnete,

der bei der Parlamentsdirektion eingerichteten Kommission jährlich mitzuteilen hat,

welche dienstrechtliche Regelung für die Dauer seiner Mandatsausübung getroffen

wurde. Die Kommission hat in der Folge einen Bericht an das jeweilige Gesetzge-

bungsorgan zu erstatten.

ad 4

Hr. Mag. Karl Wilfing ist derzeit im Bereich der Sektion IV für "nationale

Jugendpolitik", Fr. DDr. Romana Widhalm für "Angelegenheiten der allgemeinen

Familienpolitik" des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie tätig.

ad 5

Aufgaben von Herrn Mag. Wilfing: %

Leitungsaufgaben: Mitarbeitergespräche, Aufgabenzuteilung, 30

-steuerung, -koordinierung, -planung und -kontrolle

eigenverantwortliche Bearbeitung, Koordination und Erarbeitung 20

von Projekten, die geeignete ideelle, beratende, materielle und

die Eigeninitiative fördernde Angebote und Hilfestellungen für die

Jugend darstellen und Planung, Durchführung und Koordinierung

von Jugendveranstaltungen

Betreuung und Kontakte zum Österreichischen Bundesjugendring, 5

zu Jugendzentren, autonomen und alternativen Gruppen der

Jugendszene mit Ausnahme der finanziellen Bedürfnisse

Betreuung des Staatspreises für journalistische Leistungen im 1

Interesse der Jugend

Betreuung und Koordination der nationalen Jugendforschung 1 0

inklusive dem "Bericht zur Lage der Jugend in Österreich"

konzeptionelle Arbeit in den Bereichen Partizipation sowie 5

Aus- und Weiterbildung für JugendarbeiterInnen insbesondere

in den Angelegenheiten politischer Bildung

Aufgaben als Personalvertreter und Zentralausschußvorsitzender 9

Betreuung von Projekten und Initiativen sowie Entwicklung von 10

Modellen, die radikalen Tendenzen bei Jugendlichen vorbeugen

Umsetzung internationaler Beschlüsse und Programme im 1 0

nationalen Jugendbereich

Diese Aufgaben nimmt Mag. Wilfing derzeit im proportionalen Verhältnis zu 75,%

wahr.

Aufgaben von Fr. DDr. Widhalm : %

Wissenschaftliche Betreuung von Forschungs- 40

projekten zur Familienpolitik

(Auftragserteilung, Begleitung, Auswertung, etc.)

Ausarbeitung von familienpolitischen Konzepten 35

Vorbereitung, Durchführung und Evaluierung 10

von Veranstaltungen, Studien und Förderungen

im Bereich der Generationenpolitik

Betreuung von Initiativen im Generationenbereich 10

Betreuung von Ausstellungen, Korrespondenz,

Vertretung in einschlägigen Gremien 5

Die angeführten Aufgaben werden von Fr. DDr. Widhalm im proportionalen

Verhältnis zu 75 % wahrgenommen.

ad 6

Den beiden Genannten steht zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben für das Bundesmini-

sterium für Umwelt, Jugend und Familie ein Raum mit der im öffentlichen Dienst vor-

gesehenen Infrastruktur zur Verfügung.

Sollten seitens der Fragesteller nähere Details gewünscht werden, so stehen ich und

die beiden Genannten gerne zur Verfügung.