1765/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
14.1.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1818/J betreffend
"Umsetzung der Bezügereform 1996“ gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mit-
zuteilen:
ad 1
Im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie waren mit Stichtag 1 . Februar
1997 ein Abgeordneter zum Bundesrat (Herr Mag. Karl Wilfing) und eine Abgeord-
nete zum Wiener Landtag (Frau DDr. Romana Widhalm) beschäftigt.
ad 2
Hr. Mag. Karl Wilfing wurde vor der Bezügereformnovelle vom Juli 1996 gem. § 17
Abs. 1 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 i.V.m. Art. 59a B-VG die zur Ausübung
seines Mandates erforderliche freie Zeit gewährt, die Bezüge wurden um 25 %
gekürzt.
Fr. DDr. Romana Widhalm war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht im Wiener
Landtag vertreten.
ad 3
Nach Inkrafttreten dieser Novelle wurden sowohl Hr. Mag. Wilfing (ab 1.8.1996) als
auch Fr. DDr. Widhalm (ab 29.11.1996 - an diesem Tag wurde sie als
Abg.z.Wr.Landtag angelobt) im Ausmaß von 25% der regelmäßigen
Wochendienstzeit unter anteiliger Kürzung der Bezüge dienstfreigestellt, da sie
bekanntgegeben haben, daß sie als Bundesbedienstete 75 % der Arbeitsleistung
eines vollbeschäftigten Bundesbediensteten erbringen werden.
Die Überprüfung dieser Arbeitsleistung ist im Rahmen der Dienstaufsicht jederzeit
gegeben, darüberhinaus darf ich festhalten, daß es sich bei den Genannten um sehr
engagierte Mitarbeiter handelt, die im Bedarfsfall auch in ihrer Freizeit Arbeiten für
das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie erledigen.
Im übrigen darf ich auf Art. 59 b Abs. 3 B-VG verweisen, wonach jeder Abgeordnete,
der bei der Parlamentsdirektion eingerichteten Kommission jährlich mitzuteilen hat,
welche dienstrechtliche Regelung für die Dauer seiner Mandatsausübung getroffen
wurde. Die Kommission hat in der Folge einen Bericht an das jeweilige Gesetzge-
bungsorgan zu erstatten.
ad 4
Hr. Mag. Karl Wilfing ist derzeit im Bereich der Sektion IV für "nationale
Jugendpolitik", Fr. DDr. Romana Widhalm für "Angelegenheiten der allgemeinen
Familienpolitik" des Bundesministeriums
für Umwelt, Jugend und Familie tätig.
ad 5
Aufgaben von Herrn Mag. Wilfing: %
Leitungsaufgaben: Mitarbeitergespräche, Aufgabenzuteilung, 30
-steuerung, -koordinierung, -planung und -kontrolle
eigenverantwortliche Bearbeitung, Koordination und Erarbeitung 20
von Projekten, die geeignete ideelle, beratende, materielle und
die Eigeninitiative fördernde Angebote und Hilfestellungen für die
Jugend darstellen und Planung, Durchführung und Koordinierung
von Jugendveranstaltungen
Betreuung und Kontakte zum Österreichischen Bundesjugendring, 5
zu Jugendzentren, autonomen und alternativen Gruppen der
Jugendszene mit Ausnahme der finanziellen Bedürfnisse
Betreuung des Staatspreises für journalistische Leistungen im 1
Interesse der Jugend
Betreuung und Koordination der nationalen Jugendforschung 1 0
inklusive dem "Bericht zur Lage der Jugend in Österreich"
konzeptionelle Arbeit in den Bereichen Partizipation sowie 5
Aus- und Weiterbildung für JugendarbeiterInnen insbesondere
in den Angelegenheiten politischer Bildung
Aufgaben als Personalvertreter und Zentralausschußvorsitzender 9
Betreuung von Projekten und Initiativen sowie Entwicklung von 10
Modellen, die radikalen Tendenzen bei Jugendlichen vorbeugen
Umsetzung internationaler Beschlüsse und Programme im 1 0
nationalen Jugendbereich
Diese Aufgaben nimmt Mag. Wilfing derzeit im proportionalen Verhältnis zu 75,%
wahr.
Aufgaben von Fr. DDr. Widhalm : %
Wissenschaftliche Betreuung von Forschungs- 40
projekten zur Familienpolitik
(Auftragserteilung, Begleitung, Auswertung, etc.)
Ausarbeitung von familienpolitischen Konzepten 35
Vorbereitung, Durchführung und Evaluierung 10
von Veranstaltungen, Studien und Förderungen
im Bereich der Generationenpolitik
Betreuung von Initiativen im Generationenbereich 10
Betreuung von Ausstellungen, Korrespondenz,
Vertretung in einschlägigen Gremien 5
Die angeführten Aufgaben werden von Fr. DDr. Widhalm im proportionalen
Verhältnis zu 75 % wahrgenommen.
ad 6
Den beiden Genannten steht zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben für das Bundesmini-
sterium für Umwelt, Jugend und Familie ein Raum mit der im öffentlichen Dienst vor-
gesehenen Infrastruktur zur Verfügung.
Sollten seitens der Fragesteller nähere Details gewünscht werden, so stehen ich und
die beiden Genannten gerne zur Verfügung.