1773/AB XX.GP

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom 14. Jänner 1997, Nr. 1793/J, betreffend Zukunft der Zollverwaltung Österreichs, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Der Personal-Ist-Stand (umgerechnet auf Vollbeschäftigte) stellt sich, getrennt nach Bediensteten der Zollwache und sonstigen Bediensteten, wie folgt dar:

a)   In allen Finanzlandesdirektionen:

 

1.1.1995

1.1.1996

1.1.1997

Zollwache

sonst. Bedienstete

insgesamt

Zollwache

sonst. Bedienstete

insgesamt

Zollwache

sonst. Bedienstete

insgesamt

154

1508

1662

141

1540

1681

141

1525

1666

 

 

b) In allen diesen nachgeordneten Finanzdienststellen:

 

1.1.1995

1.1.1996

1.1.1997

Zollwache

sonst. Bedienstete

insgesamt

Zollwache

sonst. Bedienstete

insgesamt

Zollwache

sonst. Bedienstete

insgesamt

10

10436

10446

7

9969

9976

1

9686

9687


 

c) In allen diesen nachgeordneten Zolldienststellen:

1.1.1995

1.1.1996

1.1.1997

Zollwache

sonst. Bedienstete

insgesamt

Zollwache

sonst. Bedienstete

insgesamt

Zollwache

sonst. Bedienstete

insgesamt

3737

2210

5947

2914

1940

4854

2613

2015

4628

 

Zu 2.:

Der Personal-Ist-Stand (umgerechnet auf Vollbeschäftigte) stellt sich, getrennt nach Finanz-landesdirektionsbereichen und getrennt nach Finanz- und Zollsektor, wie folgt dar:

FLD-

Bereich

1.1.1995

1.1.1995

1.1.1997

 

Zoll

Finanz

insges.

Zoll

Finanz

insges.

Zoll

Finanz

insges.

Kärnten

616

801

1417

500

751

1251

464

732

1196

836

1786

2622

645

1687

2332

615

1641

2256

Slbg

588

858

1446

432

858

1290

390

826

1216

Stmk

495

1552

2047

442

1476

1918

412

1445

1857

Tirol

820

1030

1850

600

1033

1633

582

1010

1592

Vlbg.

541

529

1070

489

521

1010

483

496

979

W, Nö

& Bgld.

2205

5398

7603

1887

5190

7077

1823

5062

6885

 

6101

11954

18055

4995

11516

16511

4769

11212

15981

 

Zu 3:

Der Personal-Ist-Stand (umgerechnet auf Vollbeschäftigte) stellt sich, getrennt nach Finanz-und Zollverwaltung, in der Zentralstelle wie folgt dar:

1.1.1995

1.1.1996

1.1.1997

Zoll

Finanz

insgesamt

Zoll

Finanz

insgesamt

Zoll

Finanz

insgesamt

123

861

984

113

818

931

106

850

956

 

Zur Verdeutlichung möchte ich darauf hinweisen, daß der unter den Punkten 2 und 3 - entsprechend der Fragestellung - angeführte Zollsektor den gesamten Zollbereich (sowohl den zivilen als auch den exekutiven) umfaßt und unter Punkt 1 - entsprechend der Fragestellung - lediglich der Exekutivsektor ausgewiesen ist.

Zu 4.:

Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union war vor allem die Zollverwaltung

gefordert ihre Strukturen zu ändern. Zusätzlich kam es bzw. wird es durch die Aufgaben-

stellung des Grenzdienstes der Bundesgendarmerie zu einer neuen Aufgabenkonzentration bzw. Personalumschichtung kommen, wodurch der Personal-Ist-Stand der Zollwache von ca. 4.300 im Jahr 1 994 auf voraussichtlich 2.300 bis zum Jahr 1 998 gesenkt werden wird.  Aufgrund der Ausgabendisziplin stellt sich darüber hinaus die Notwendigkeit, die Aufgabenstellung und Struktur der Finanz- und Zollverwaltung zu überprüfen, um das Ziel zu erreichen, das Leistungsangebot aufrecht zu erhalten und gleichzeitig den Personalaufwand nicht mehr ansteigen zu lassen.

Diesbezügliche Vorschläge, die grundsätzlich von allen Mitarbeitern erbeten wurden, werden im Rahmen einer Koordinationsgruppe, der Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, der Finanzlandesdirektionen und der Personalvertretung angehören, behandelt.

Zu 5. und 24.:

Wesentliches Ziel der Überlegungen ist es, die Finanz- und Zollverwaltung zu einer modernen, serviceorientierten und effizienten Verwaltung weiterzuentwickeln.

Zu 6.:

Die bereits unter Punkt 4 angeführte Koordinationsgruppe mit dem Arbeitstitel „Fit 2001“ soll die von den Mitarbeitern des Finanz- und Zollbereiches eingebrachten Vorschläge zur Effizienzsteigerung der Finanz- und Zollverwaltung evaluieren. Sie setzt sich aus den Leitern der Sektionen III und IV des Bundesministeriums für Finanzen, zwei Präsidenten von Finanzlandesdirektionen und zwei Vertretern des Zentralausschusses zusammen. Organe der Zoll-und Finanzverwaltung sowie Personalvertreter sind in speziellen Unterarbeitsgruppen, denen die eingebrachten Vorschläge von der Koordinationsgruppe vorerst zur Sichtung, Strukturierung und Erstellung eines Gesamtbildes übermittelt wurden, in den Entscheidungsprozess eingebunden. Eine Auswertung durch die Koordinationsgruppe soll nach dem derzeitigen Zeitplan noch im Frühjahr 1997 erfolgen. Alle Mitarbeiter der nachgeordneten Dienststellen werden entsprechend dem Arbeitsfortschritt mittels Rundschreiben informiert.

Zu 7. bis 1 0.:

Eine organisatorische Zusammenlegung der Finanz- und Zollverwaltung ist ebensowenig

beabsichtigt wie die Zusammenlegung der Sektionen III und IV bzw. der Zoll- und Steuer-

bereiche der Sektion VI des Bundesministeriums für Finanzen. Dies schließt jedoch nicht

aus, Synergieeffekte anzustreben wo dies sinnvoll erscheint.

Zu 11.:

Allfällige Änderungen im Bereich der Finanzlandesdirektionen hängen vom Arbeitsergebnis der unter den Punkten 4 und 6 angeführten Koordinationsgruppe ab. Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich derzeit noch keine Angaben über konkrete Maßnahmen machen kann.

Zu 12.:

Dies trifft nicht zu.

Zu 1 3. :

Da das Zollrecht der Europäischen Union fordert, daß Entscheidungen in letzter Instanz durch ein unabhängiges Organ zu treffen sind, ist die Installation von Berufungskommissionen derzeit Gegenstand von Erörterungen. Die Zusammensetzung und die örtliche Kompetenzverteilung wird auch davon abhängen, wie die notwendige Unabhängigkeit von der derzeitigen Berufungsinstanz realisiert werden kann. Konkretere Auskünfte sind derzeit noch nicht möglich, wofür ich ebenfalls um Verständnis ersuche.

Zu 14.:

Die Entbehrlichkeit der Zollabteilungen in den Finanzlandesdirektionen steht zur Zeit nicht zur Diskussion. Eventuelle Vorschläge für organisatorische Änderungen hängen auch in diesem Fall von der bereits mehrfach erwähnten Koordinationsgruppe ab.

Zu 15.:

Bezüglich der Aufgabenstellung der Hauptzollämter wird zur Zeit zwar keine Novellierung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes erwogen, allfällige entsprechende Vorschläge wären aber einer Prüfung zu unterziehen.

Zu 16.:

Derartige Absichten bestehen derzeit nicht.

Zu 1 7. :

Dies trifft nicht zu. Hinsichtlich einiger Zollämter, an deren Sitz sich auch ein Finanzamt

befindet, wäre es jedoch denkbar zu hinterfragen, inwieweit bestehende Gebäude und

Infrastruktureinrichtungen gemeinsam und effizienter genutzt werden können, wobei aller-

dings im Rahmen der bereits erwähnten Koordinationsgruppe die daraus resultierenden

finanziellen, personellen und dienstrechtlichen Auswirkungen zu prüfen wären.

Zu 18. :

Trotz der ab dem Jahr 1994 erfolgten Personalreduktion in der vom EU-Beitritt am stärksten betroffenen Zollwache im Ausmaß von ca. 1 .500 Beamten konnten bislang weiträumige Versetzungen gegen den Willen der Beamten vermieden werden. Gleiches gilt auch für den zivilen Zolldienst, bei dem durch die Verlagerung bzw. Konzentration bestimmter zentraler Aufgaben ebenfalls weiträumige Versetzungen hintangehalten werden konnten. Die weitere Personalreduktion im zivilen Zolldienst kann nach den derzeitigen Informationen weitestgehend durch die Nichtnachbesetzung der natürlichen Abgänge erreicht werden.

Zu 19.:

Dies trifft nicht zu. Eine derartige Änderung ist deshalb mit ziemlicher Sicherheit auszuschließen, weil die Agenden der Verbrauchsteuern erst mit 1 . Jänner 1 995 aus Zweckmäßigkeitsgründen der Zollverwaltung übertragen wurden.

Zu 20. und 21.:

Durch die Schaffung von Sondereinsatzgruppen sowie die Einbindung von qualifizierten Bediensteten des Gehobenen Dienstes in die Zollfahndungen und durch Mobile Überwachungsgruppen, die bundesweit durch risikogesteuerte Kontrollen des Warenverkehrs das System der Betrugsbekämpfung ergänzen, hat die Zollverwaltung ein dichtes Netz an Spezialisten geschaffen, die sowohl im Interesse der Eigenmittelsicherung als auch im Interesse der österreichischen und europäischen Wirtschaft erfolgreich tätig sind. An dieser Schwerpunktsetzung werden auch allfällige künftige Maßnahmen nichts ändern.

Zu 22 . :

Organisatorische und personelle Änderungen können nur das Ziel haben, die Effizienz der Verwaltung und den Personaleinsatz zu optimieren. Daraus resultiert die Zielsetzung der möglichst erfolgreichen Bewältigung der den Zollorganen übertragenen Aufgaben.

Zu 23.:

Die Bundesregierung hat im Jahr 1996 mehrere Beschlüsse betreffend Aufnahmebe-

schränkungen im Bundesdienst gefaßt, die über die jährlichen Planstellenkürzungen hinaus

zu Personalreduktionen führen sollen. In meinem Ressort werden diese Beschlüsse selbst-

verständlich strikt beachtet. Darüber hinaus wurden Einschränkungen bei den Ersatzkräften

angeordnet. Ziel der Maßnahmen ist die Verwirklichung des Budgetkonsolidierungs-

programmes, nach dem die Personalausgaben bis zum Jahr 2000 nominell nicht ansteigen

dürfen. Ein genaues Ausmaß für die Personalreduzierung wurde nicht festgelegt. Ich möchte

aber darauf hinweisen, daß keine Kündigungen geplant sind und der Abbau nur durch

natürliche Abgänge erreicht werden soll.

Zu 25.:

Der Stellenwert der Zollverwaltung manifestiert sich auch in anderen Staaten nicht ausschließlich an der Zahl der Bediensteten sondern in erster Linie an der Qualität der Leistung, die durch eine verbesserte Ausbildung, ein modernes Informationsnetz und den risikogerechten Einsatz der personellen Ressourcen zum Teil bereits einen hohen Standard erreicht hat. Weitere Verbesserungen sollen vor allem bei den Erfolgsquoten erzielt werden.  Ein durchaus vergleichbarer Ansatz ist auch in der Europäischen Union bzw. in anderen vergleichbaren Staaten feststellbar.