1777/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1819/J-NR/1997 betreffend die Umsetzung

der Bezügereform 1996, die die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und FreundInnen

am 14. Jänner 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Wieviele Abgeordnete zum Nationalrat, Bundesräte sowie Landtagsabgeordnete sind in

Ihrem Ressort beschäftigt?

Antwort:

Für den Bereich der Zentralstelle wären der Bürgermeister von Wien. Dr. Michael Häupl,

MinRat Dr, Dieter Antoni und Frau R Mag. Terezija Stoisits zu nennen.

Aus dem Bereich der nachgeordneten Dienststellen sind 19 Lehrer als Abgeordnete zum National-

rat, 54 Lehrer als Abgeordnete zum Landtag sowie 3 Lehrer als Mitglieder des Bundesrates tätig.

Die Namen sowie die im Punkt 2 bis 6 angefragten Regelungen entnehmen Sie bitte der beiliegen-

den Liste.

2. Welche Regelung wurde mit diesen Mandataren vor Inkrafttreten der Novelle vom

Juli 1996 getroffen (Gewährung der erforderlichen freien Zeit, Außerdienststellung und

Gewährung des Ruhebezuges oder vorzeitige Pensionierung mit Ruhebezug)? (Die

unterfertigten Abgeordneten vertreten die Auffassung, daß eine Beantwortung der

vorliegenden Anfrage auch unter namentlicher Nennung der betreffenden Mandatare

möglich ist, weil das Informationsinteresse des Nationalrats im vorliegenden Fall höher

zu bewerten ist, als ein allfälliges Geheimhaltungsinteresse des betreffenden Mandatars;

sollten Sie diese Rechtsauffassung nicht teilen, ersuchen die unterfertigten Abgeordneten

um Beantwortung dieser und der folgenden Fragen ohne Nennung des Namens des

betroffenen Mandatars.)

Antwort:

MinRat Dr. Dieter Antoni und R Mag. Terezija Stoisits wurde die zur Ausübung des Mandates

notwendige Freizeit gewährt.

Dr. Michael Häupl:

- Karenzurlaub (ohne Bezüge) gem. § 75 BDG 1979 bis 31. Jänner 1988 als Mitglied des Wiener

Landtages (Landtagsabgeordneter).

- Ab 1 . Februar 1988 Außerdienststellung gem. § 19 BDG 1979 als Mitglied der Wiener Landes-

regierung (Amtsführender Stadtrat).

Die Bezüge wurden ab diesem Zeitpunkt angewiesen, jedoch verringerte sich gemäß § 13 Abs. 3

des Wiener Bezügegesetzes das Nettoeinkommen als Amtsführender Stadtrat um diesen Betrag.

- Ab 10. November 1994 Außerdienststellung gemäß § 19 BDG 1979 als Bürgermeister von

Wien.

Keine Auszahlung der Bezüge (als Beamter) gemäß § 10 Abs. 1 Bezügegesetz,

BGBl.Nr. 273/1972.

3. Welche Regelung wurde mit den jeweiligen Mandataren nach Inkrafttreten der Novelle

vom Juli 1996 getroffen (wieviel Prozent ihrer Arbeitsleistung beabsichtigen die jewei-

ligen Mandatare zu erbringen)?

Antwort :

Dr. Antoni wurde aufgrund seines Antrages Dienstfreistellung im Ausmaß von 25 v.H. gewährt.

Dementsprechend wurden seine Bezüge anteilsmäßig gekürzt.

Mag, Stoisits wurde aufgrund ihres Antrages außer Dienst gestellt. Für die Dauer dieser Außer-

dienststellung entfallen die Bezüge (zu ergänzen ist, daß Mag, Stoisits bereits für die Zeit vor dem

1 . August 1996 auf ihre Nettobezüge verzichtet hatte).

4. In welchem Bereich Ihres Ressorts erbringt der Mandatar seine Arbeitsleistung?

Antwort:

Dr. Antoni ist Leiter des Bereiches I des Zentrums für Schulentwicklung in Klagenfurt.

5. Welche Arbeitsleistung (bitte um möglichst genaue Angabe des Tätigkeitsprofils)

erbringt der Mandatar?

Antwort:

Der Bereich I des Zentrums ist für folgende Agenden zuständig:

Begleitung und Betreuung ausgewählter Schulversuchsvorhaben; Durchführung von Unter-

suchungen und Entwicklungsprojekten; Aufarbeitung und Auswertung von Ergebnissen der

Schulentwicklungsforschung; Zusammenfassung und Verwertung fachdidaktischer Ergebnisse;

Mitwirkung in Fragen der Curriculumentwicklung; methodisch-didaktische Fragen des österrei-

chischen Minderheitenschulwesens; Beiträge zur allgemeinen Bildungsplanung.

6. Verfügen die betroffenen Mandatare über ein eigenes Büro?

Antwort:

Dr. Antoni hat naturgemäß den für seine Arbeit notwendigen Arbeitsraum.

Für Mag. Stoisits ist derzeit kein Arbeitsraum nötig und daher auch nicht vorgesehen.