1778/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

1 4. Jänner 1997 unter der Nr. 1767 /J an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumen-

tenschutz eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Gen-Soja gerichtet, die fol-

genden Wortlaut hat:

" 1 . Können Sie garantieren, daß bis zum Inkrafttreten der Novel Food-VO keine gentech-

nisch veränderten Lebensmittel in den österreichischen Lebensmittelhandel kommen?

2. Können Sie garantieren, daß bis zum Inkrafttreten der Novel Food-VO keine gentech-

nisch veränderten Lebensmittel "ungekennzeichnet" in den österreichischen Lebensmit-

telhandel kommen?

3 . Können Sie garantieren, daß keine gentechnisch veränderten Futtermittel in der österrei-

chischen Tiermast eingesetzt werden?

4. Können Sie garantieren, daß keine ungekennzeichneten gentechnisch veränderten Futter-

mittel in der österreichischen Tiermast ungekennzeichneten eingesetzt werden?

5. Mit welchen Lieferanten haben Sie konkrete Gespräche geführt, sodaß Sie eine derartige

Entwarnung für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten geben konnten?

6. Wann und welche konkreten Zusagen wurden Ihnen von welchen Lieferanten gemacht?

7. Mit welchen Vertretern des Lebensmittelhandels haben Sie konkrete Gespräche geführt,

sodaß Sie eine derartige Entwarnung für die österreichischen Konsumentinnen und Kon-

sumenten geben konnten?

8. Wann und welche konkreten Zusagen wurden Ihnen von welchen Lieferanten gemacht?"

Diese Anfrage beantworte ich als nunmehr hiefür zuständige Bundesministerin wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Nach den mir vorliegenden Informationen ist nicht damit zu rechnen, daß vor dem Inkrafttre-

ten der Novel Food-Verordnung gentechnisch veränderte Lebensmittel auf den österreichi-

schen Markt kommen werden. Es wurden jedenfalls alle erforderlichen Maßnahmen getroffen,

um das Inverkehrbringen solcher Produkte in Österreich zu verhindern.

Sobald die von mir bereits unterzeichnete, auf das Lebensmittelgesetz gestützte

Kennzeichnungsverordnung (Vorziehung der Kennzeichnungsregeln der EU Novel-Food-

Verordnung) vom Wirtschaftsminister unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

sein wird, werden wir ein zwingendes Kennzeichnungsrecht für solche Lebensmittel haben.

Ich habe keinen Grund zu der Annahme, daß sich die österreichische Lebensmittelindustrie

und der österreichische Lebensmittelhandel rechtswidrig verhalten werden.

Zu den fragen 3 und 4:

Für das Futtermittelwesen ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zuständig.

Zu den Fragen 5 bis 8:

Meine Amtsvorgängerin Frau Bundesministerin Dr. Krammer hat mit verschiedenen Vertre-

tern der österreichischen Nahrungsmittelindustrie und des Lebensmittelhandels Gespräche

geführt, aus diesen Gesprächen - die diesbezüglichen Absichtserklärungen waren mit validen

Argumenten des Firmeninteresses begründet (Erhaltung des positiven Firmenimages durch

das ausschließliche Anbieten von nicht gentechnisch veränderter Ware) - ist Frau

Bundesministerin Dr. Krammer zu der in der Beantwortung zu den Fragen 1 und 2 gemachten

Schlußfolgerungen gekommen. Ich habe keinen Grund an dieser Einschätzung meiner

Amtsvorgängerin zu zweifeln.