1784/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1913/J betreffend Verkehrsproblematik in Niederösterreich -

Nord-Ost-Region, welche die Abgeordneten Kummerer, Rada und Ge-

nossen am 31. Jänner 1997 an mich richteten und aus Gründen der

besseren (Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Das Land Niederösterreich hat ein Landesverkehrskonzept erstellt,

in dem die aus Sicht des Landes Niederösterreich umzusetzenden

straßenbaulichen Notwendigkeiten dargestellt sind. Diese Fest-

schreibungen finden wiederum Niederschlag in der Bedarfsfeststel-

lung für den Ausbau der Bundesstraßen.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Die Umsetzung der einzelnen Bundesstraßenbauvorhaben erfolgt aus

den Mitteln des ordentlichen Budgets, wobei für den Ausbau von

Bundesstraßen in Niederösterreich im Jahr 1997 603,7 Mio. S ver-

anschlagt wurden .

Antwort zu den Punkten 3, 4 und 5 der Anfrage:

Für die genannten Bauvorhaben sind noch keine Projekte vorgelegt

worden, sodaß noch keine Angaben über die zeitliche Umsetzung

bzw. Finalisierung möglich sind.

In der Bedarfsfeststellung für den Ausbau der Bundesstraßen vom

Stand Februar 1997 sind die Umfahrung ',Gerasdorf - Seyring,' im

Zuge der B 302 in Stufe 1, Reihung 30 mit Gesamtbaukosten von 250

Mio. S und das Bauvorhaben "Umfahrung Großenzersdorf" im Zuge der

B 3d in Stufe 1, Reihung 48 mit Gesamtbaukosten von 108 Mio. S

enthalten.

Die Umfahrungen ,'Kollnbrunn - Gaweinstal" und "Drasenhofen', im

Zuge der B 7 sind ebenfalls in Dringlichkeitsstufe 1, Reihung 36

bzw. 39 mit Gesamtbaukosten von 290 bzw. 110 Mio. S enthalten.

In Dringlichkeitsstufe 2 ist weiters noch die Umfahrung ', Erdberg

- Poysdorf" der B 7 aufgenommen.

Eine Nordostumfahrung von Wien ist - soferne damit eine Verbin-

dung der B 301 mit der B 302 als Fortsetzung einer 6. Donaubrücke

gemeint ist - im Verzeichnis der Bundesstraßen zum Bundes-

straßengesetz derzeit nicht enthalten.