1786/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfragen der Abgeordneten Mag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundin-

nen und Freunde, betreffend die Förderungen für Gentechnik-Projekte

(Nr, 1756/J und 1760/J)

Da die an den Bundesminister für Arbeit und Soziales (Nr. 1756/J) und an die Bundesministe-

rin für Gesundheit und Konsumentenschutz (Nr.1760/J) gerichteten Anfragen völlig gleichlau-

tend sind, beantworte ich sie unter einem.

Dabei ist jedoch zu beachten, daß die Angelegenheiten der Gentechnologie nicht meinem Wir-

kungsbereich angehören, sondern aufgrund der Novelle des Bundesministeriengesetzes 1986,

BGBl. Nr. 21/97, nun in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes fallen (Ziffer 20 des Ab-

schnittes A des Teiles 2 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes). Eine Beantwortung

der Fragen bezogen auf Förderungen, die im Rahmen des Zuständigkeitstatbestandes "Ange-

legenheiten der Gentechnologie" gewährt wurden, ist mir aus rechtlichen Gründen nicht mög-

lich (§ 91 Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975), da dies einen Eingriff in den gesetzlich

geregelten Wirkungsbereich eines andern obersten Organes bedeuten würde. Die Anfragebe-

antwotung bezieht sich daher nur auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit,

Gesundheit und Soziales, wie sie sich aus dem Abschnitt D des Teiles 2 der Anlage zum § 2

des Bundesministeriengesetzes ergibt.

Zu den einzelnen Fragen der beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu den Fragen1 bis 3:

Im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurden keine Gen-

technik-Projekte gefördert. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß bei einzelnen

Förderungen, für die der jeweilige Unternehmensgegenstand irrelevant ist (z.B. wenn im Rah-

men des Behinderteneinstellungsgesetzes Förderungen für die Beschäftigung von Behinderten

eingeräumt werden) auch Betriebe gefördert werden, die im Bereich der Gentechnologie tätig

sind, ohne daß dieser Umstand bekannt ist.

Zu den Fragen 4 und 7:

Durch mein Ressort werden Projekte des biologischen Landbaus nicht gefördert.

Zu den Fragen 5 und 6:

Da seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales weder Gentechnik-

Projekte noch Projekte des biologischen Landbaus gefördert wurden, erübrigt sich eine inhalt-

liche Beantwortung dieser Fragen.

Zu den Frage 8 :

Bezüglich dieser Frage verweise ich auf die durch den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr erfolgte Beantwortung der Anfrage Nr. 1763/J.

Zu Frage 9:

Da seitens des Bundesministeriums fiir Arbeit, Gesundheit und Soziales bisher keine Gentech-

nik-Projekte gefördert wurden, hat sich die Frage der inhaltlichen Gestaltung derartiger Förde-

rungsverträge noch nicht gestellt. Wie allfällige Verträge in der Zukunft ausgestaltet werden,

kann aus heutiger Sicht noch nicht beurteilt werden, insbesondere da noch nicht absehbar ist,

inwieweit sich die rechtlichen Rahmenbedingungen (Umwelthaftungsgesetz) ändern werden.

Zu Frage 10:

Der vom Bundesministerium für Justiz im Jahr 1994 erstellte Entwurf für ein Umwelthaftungs-

gesetz enthielt auch Bestimmungen über die Haftung für Schäden, die durch genetisch verän-

derte Organismen verursacht werden. Eine Beschlußfassung des Ministerrates zu diesem

Gesetzesvorhaben war jedoch vor allem aufgrund des Widerstandes der Wirtschaft nicht mög-

lich, wobei insbesondere eingewendet wurde, daß zur Vermeidung von Wettbewerbsverzer-

rungen die Entwicklung im Bereich der Europäischen Union abgewartet werden sollte.

Die beiden sachlich zuständigen Ressorts, das Bundesministerium für Justiz und das Bundes-

ministerium für Umwelt, Jugend und Familie sind derzeit aktiv bemüht, eine Regelung dieses

Bereiches auf europäischer Ebene zu erreichen. Derzeit läßt sich nicht abschätzen, wann diese

Bemühungen zu einem Abschluß k0mmen werden. Für den Fall, daß diese Arbeiten nicht

innerhalb eines angemessenen Zeitraumes abgeschlossen werden, wurde seitens des Bundes-

ministeriums für Justiz die Schaffung eigenständiger österreichischer Haftungsregelungen in

Aussicht gestellt.

In Hinblick auf die dargestellte Situation sehe ich keinen Grund für eine Initiative meinerseits.

Zu Frage 11:

Im 4. Rahmenprogramm wurden im Bereich D "Bi0wissenschaften und Technologie" von der

Europäischen Union 1.674 Mio. ECU an Forschungsgeldern bereitgestellt. Diese teilen sich

wie folgt auf: Biotechn0Iogie 588 Mio. ECU, Biomedizin und Gesundheit 358 Mio. ECU

sowie Landwirtschaft und Fischerei 728 Mio. ECU.

Lediglich das spezifische Programm BIOMED fällt in die Mitkompetenz des Bundesministeri-

ums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, wobei es sich bei diesem Programm nur teilweise um

gen- oder biotechnische Vorhaben handelt. Bezüglich dieser gen- und biotechnischen Vorha-

ben verweise ich auf die in der Beantwortung des Bundesministers für Wissenschaft und Ver-

kehr zur Anfrage Nr. 1763/J enthaltene Auflistung.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, daß die Projekte mit dem Ziel einer Analyse des

menschlichen Genoms nicht mit Gentechnik verwechselt werden dürfen. Im Bereich 5, Analyse

des menschlichen Genoms, wurden von der Europäischen Union bisher keine Projekte unter

österreichischer Leitung oder mit österreichischer Beteiligung gefördert. Es muß jedoch darauf

hingewiesen werden, daß gentechnische Verfahren heute in der medizinischen Diagnostik und

nicht zuletzt in der Behandlung von Krebs und Infektionskrankheiten zum neuesten Stand det.

Wissenschaft gehören.

Seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurden keine Mittel für

diese EU-Projekte aufgewendet. Mir liegen auch keine näheren Informationen vor, wie diese

Projekte jeweils finanziert werden, da mein Ressort lediglich an der Inhaltlichen Auswahl der

Vorhaben, nicht aber an deren weiterer Finanzierung mitwirkt. Es ist jedoch davon auszuge-

hen, daß für die Finanzierung der meisten dieser Projekte auch Mittel des Forschungs-Förde-

rungs-Fonds (FFF) oder des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)

herangezogen werden. Auch ist z.B, die Beteiligung privater Stiftungen denkbar.