1790/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am 14. Jänner

1997 unter der Nr. 1 808/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische An-

frage betreffend Umsetzung der Bezügereform 1996 gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1 . Wieviele Abgeordnete zum Nationalrat, Bundesräte sowie Landtagsabgeordnete sind in

ihrem Ressort beschäftigt?

2. Welche Regelung wurde mit diesen Mandataren vor Inkrafttreten der Novelle vom Juli

1996 getroffen (Gewährung der erforderlichen freien Zeit, Außerdienststellung und Ge-

währung des Ruhebezuges oder vorzeitige Pensionierung mit Ruhebezug)? (Die unter-

fertigten Abgeordneten vertreten die Auffassung, daß eine Beantwortung der vorliegen-

den Anfrage auch unter namentlicher Nennung der betreffenden Mandatare möglich ist,

weil das Informationsinteresse des Nationalrats im vorliegenden Fall höher zu bewerten

ist, als ein allfälliges Geheimhaltungsinteresse des betreffenden Mandatars; sollten Sie

diese Rechtsauffassung nicht teilen, ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Beant-

wortung dieser und der folgenden Fragen ohne Nennung des Namens des betroffenen

Mandatars.)

3 . Welche Regelung wurde mit den jeweiligen Mandataren nach Inkrafttreten der Novelle

vom Juli 1996 getroffen (wieviel Prozent Ihrer Arbeitsleistung beabsichtigen die jeweili-

gen Mandatare zu erbringen)?

4. In welchem Bereich Ihres Ressorts erbringt der Mandatar seine Arbeitsleistung?

5. Welche Arbeitsleistung (bitte um möglichst genaue Angabe des Tätigkeitsprofils) er-

bringt der Mandatar?

6. Verfügen die betroffenen Mandatare über ein eigenes Büro?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Bereich des Bundeskanzleramtes sind der Abgeordnete zum Nationalrat Dkfm. Holger

BAUER und der Abgeordnete zum Wiener Landtag Ministerialrat Dipl. Ing. Rudolf

SCHICKER beschäftigt.

Zu Frage 2:

Vor Inkrafttreten der gegenständlichen Novelle wurde sowohl dem Abgeordneten zum Natio-

nalrat Dkfm. Holger BAUER als auch dem Abgeordneten zum Wiener Landtag Ministerialrat

Dipl. Ing. Rudolf SCHICKER gemäß Art. 59a B-VG die erforderliche freie Zeit gewährt, die

Bezüge wurden um 25 % gekürzt.

Zu Frage 3:

Nach Inkrafttreten dieser Novelle wurde sowohl der Abgeordnete zum Nationalrat

Dkfm. Holger BAUER als auch der Abgeordnete zum Wiener Landtag Ministerialrat

Dipl. Ing. Rudolf SCHICKER im Ausmaß von 25 % dienstfreigestellt, da sie bekanntgegeben

haben, daß sie als Bundesbediensteter 75 % der Arbeitsleistung eines vollbeschäftigten Bun-

desbediensteten erbringen werden.

Zu Frage 4:

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dkfm. Holger BAUER erbringt seine Arbeitsleistung im

Bereich des Bundeskanzleramtes-Zentralleitung. Bis 3 . November 1996 war er der Abteilung

III/1 zugeordnet, seit 4. November 1996 ist er in der Abteilung III/3 beschäftigt.

Der Abgeordnete zum Wiener Landtag Ministerialrat Dipl. Ing. Rudolf SCHICKER ist der

Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) dienstzugeteilt.

Zu Frage 5:

Das Tätigkeitsprofil des Abgeordneten zum Nationalrat Dkfm. Holger BAUER lautete für die

Dauer seiner Zuteilung zur Abteilung III/1 folgendermaßen:

- Ausarbeitung von Akkreditierungsrichtlinien für ausländische Medienvertreter in Vereinba-

rung mit den dementsprechenden internationalen gesetzlichen/völkerrechtlichen Bestimmun-

gen

- Anfragen von Korrespondenten im Zusammenhang mit Akkreditierungen von Auslandskor-

respondenten

- Fragen der möglichen internationalen Zusammenarbeit bei der Ausbildung von Journalisten

im Rahmen des Media-Programmes der Europäischen Union

- Konkretisierung der Möglichkeiten internationaler Zusammenarbeit bei der Ausbildung von

Journalisten

- Betreuung der akkreditierten Auslandskorrespondenten im Zusammenhang mit der Anwen-

dung der für diese und ihre Familienangehörigen geltenden Ausnahmebestimmungen der

Fremdengesetze.

Der Genannte wurde vom Leiter der Abteilung III/3 mit den Agenden des Wirtschaftsredak-

teurs betraut. Es ist aber in dieser Abteilung üblich, daß Redakteure, die für einen Schwer-

punktbereich zuständig sind, auch in anderen Tätigkeitsfeldern und Bereichen immer wieder

Arbeiten zu leisten haben. So wird er wie alle anderen Redakteure in der Abteilung für sämt-

liche Publikationsebenen eingesetzt.

Der Abgeordnete zum Wiener Landtag Ministerialrat Dipl.Ing. Rudolf SCHICKER ist Ge-

schäftsführer der Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz.

Zu Frage 6:

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dkfm. Holger BAUER verfügt über ein Büro im Amts-

gebäude Ballhausplatz 1 , 1014 Wien (Zimmer Nr. 15).

Dem Abgeordneten zum Wiener Landtag Ministerialrat Dipl.Ing. Rudolf SCHICKER steht

für seine dienstlichen Belange das Büro des Geschäftsführers der Geschäftsstelle der Öster-

reichischen Raumordnungskonferenz - eine unter Wahrung der organisatorischen Selbständig-

keit beim Bundeskanzleramt eingerichtete Einheit - zur Verfügung. Die Räumlichkeiten für

die Geschäftsstelle sind dieser Einrichtung im Wege eines Prekariums zur Nutzung überlas-

sen. Diese Räumlichkeiten befinden sich im Amtsgebäude Hohenstaufengasse 1 , 1010 Wien

(Parterre).