1793/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat ANSCHOBER und Kollegen haben am 22.

Jänner 1997 unter der Nr. 1853/J-NR/97 an mich eine schriftliche parla-

mentarische Anfrage betreffend die "Grenzsicherung" gestellt, die folgenden

Wortlaut hat:

"1 . Wie hat sich nach den Beobachtungen und Daten des lnnenministeriums die

Zahl illegaler Grenzübertrittsversuche in den Jahren 1990 bis 1996 jeweils an

der niederösterreichischen, burgenländischen und oberösterreichischen

Grenze entwickelt?

2. lst es richtig, daß in der öffentlichkeit immer von einer Freiwilligkeit von

Beamten gesprochen wurde, die aus Westösterreich zur Grenzsicherung in

Niederösterreich eingesetzt werden?

3. Wieviele Beamte aus Westösterreich aus jeweils welchen Bundesländern

sind derzeit an der niederösterreichischen Grenze eingesetzt? Wieviele

dieser Beamten mußten diesen Dienst unfreiwillig antreten? Ist es richtig,

daß es sich um insgesamt 60 Beamte alleine aus Tirol handelt, von denen

mehr als 40 diesen Dienst unfreiwillig antreten mußten?

4. Hält der lnnenminister die derzeitige Unterbringung - 1 9 m2-Zimrner für 6

Personen, Unterbringung in Stockbetten, eine Dusche für 18 Personen - für

akzeptabel? Wenn nein, wie wird hier eine Korrektur geplant?

5. Hat der Innenminister in diesem Zusammenhang die Anwendung der

Zuteilungsmöglichkeit ohne Zustimmung des Beamten für angebracht?

6. Sind weitere Ausbaumaßnahmen dieser Form von Grenzsicherung geplant?

Wenn ja, wann und wo?

7. Wie lange soll diese Grenzsicherung durch Gendarmeriebeamte aus

Westösterreich in diesem Stil aufrechterhalten werden?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1 :

In den Jahren 1990 - 1996 wurde nachstehende Anzahl an Personen von

Bediensteten der Bundesgendarmerie wegen illegaler Grenzübertritte

beamtshandelt:

Burgenland Niederösterreich Oberösterreich

1990 2376

1991 10796 197

1992 6380 644 798

1993 4029 833 751

1994 3194 771 925

1995 3556 632 1291

1996 6007 1108 1331

Zu Frage 2:

Nein; ungeachtet dessen wird aber versucht, eine möglichst große Anzahl an

Freiwilligen zur Grenzsicherung heranzuziehen.

Zu Frage 3:

Mit 1 . März 1997 wurden insgesamt 110 Beamte aufgrund deren freiwilliger

Meldung zum Grenzdienst im Bereich des LGK für Niederösterreich dienstzu-

geteilt:

LGK für Niederösterreich 10

LGK für Kärnten :3

LGK für Oberösterreich 5

LGK für Steiermark 17

LGK für Tirol 40

LGK für Salzburg 35

Bis Ende Februar 1997 waren 110 Gendarmeriebeamte aus den Bundesländern

Tirol und Salzburg dem LGK für Nö zugeteilt. Davon waren 59 Beamte mit

deren Zustimmung dienstzugeteilt.

Zu Frage 4:

Nein.

Grundsätzlich muß aber bemerkt werden, daß die Beamten selbst für die

Unterkunftsnahme vorzusorgen haben, wobei den Bediensteten mögliche

Hilfestellungen seitens des Dienstgebers gewährt werden. Der den Beamten

entstehende finanzielle Mehraufwand wird nach den Bestimmungen der

Reisegebührenvorschrift abgegolten. Bei verschiedenen aufgezeigten Fällen

konnte inzwischen Abhilfe geschaffen werden.

Zu Frage 5:

Es wird alles getan um die Anzahl möglichst gering zu halten.

Zu Frage 6 und 7:

Im Laufe des Jahres 1997 ist eine Erhöhung des Kontingentes auf bis zu 200

Beamte ins Auge gefaßt, wobei die Beamten im Bereich der LGK für Burgen-

land und Niederösterreich eingesetzt werden sollen. Es ist beabsichtigt, dieses

Zuteilungskontingent sukzessive durch Transferierung der in den westlichen

Bundesländern durch natürliche Abgänge freiwerdenden Planstellen zu