1793/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat ANSCHOBER und Kollegen haben am 22.
Jänner 1997 unter der Nr. 1853/J-NR/97 an mich eine schriftliche parla-
mentarische Anfrage betreffend die "Grenzsicherung" gestellt, die folgenden
Wortlaut hat:
"1 . Wie hat sich nach den Beobachtungen und Daten des lnnenministeriums die
Zahl illegaler Grenzübertrittsversuche in den Jahren 1990 bis 1996 jeweils an
der niederösterreichischen, burgenländischen und oberösterreichischen
Grenze entwickelt?
2. lst es richtig, daß in der öffentlichkeit immer von einer Freiwilligkeit von
Beamten gesprochen wurde, die aus Westösterreich zur Grenzsicherung in
Niederösterreich eingesetzt werden?
3. Wieviele Beamte aus Westösterreich aus jeweils welchen Bundesländern
sind derzeit an der niederösterreichischen Grenze eingesetzt? Wieviele
dieser Beamten mußten diesen Dienst unfreiwillig antreten? Ist es richtig,
daß es sich um insgesamt 60 Beamte alleine aus Tirol handelt, von denen
mehr als 40 diesen Dienst unfreiwillig antreten mußten?
4. Hält der lnnenminister die derzeitige Unterbringung - 1 9 m2-Zimrner für 6
Personen, Unterbringung in Stockbetten, eine Dusche für 18 Personen - für
akzeptabel? Wenn nein, wie wird hier eine Korrektur geplant?
5. Hat der Innenminister in diesem Zusammenhang die Anwendung der
Zuteilungsmöglichkeit ohne Zustimmung des
Beamten für angebracht?
6. Sind weitere Ausbaumaßnahmen dieser Form von Grenzsicherung geplant?
Wenn ja, wann und wo?
7. Wie lange soll diese Grenzsicherung durch Gendarmeriebeamte aus
Westösterreich in diesem Stil aufrechterhalten werden?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 :
In den Jahren 1990 - 1996 wurde nachstehende Anzahl an Personen von
Bediensteten der Bundesgendarmerie wegen illegaler Grenzübertritte
beamtshandelt:
Burgenland Niederösterreich Oberösterreich
1990 2376
1991 10796 197
1992 6380 644 798
1993 4029 833 751
1994 3194 771 925
1995 3556 632 1291
1996 6007 1108 1331
Zu Frage 2:
Nein; ungeachtet dessen wird aber versucht, eine möglichst große Anzahl an
Freiwilligen zur Grenzsicherung heranzuziehen.
Zu Frage 3:
Mit 1 . März 1997 wurden insgesamt 110 Beamte aufgrund deren freiwilliger
Meldung zum Grenzdienst im Bereich des LGK für Niederösterreich dienstzu-
geteilt:
LGK für Niederösterreich 10
LGK für Kärnten :3
LGK für Oberösterreich 5
LGK für Steiermark 17
LGK für Tirol 40
LGK für Salzburg 35
Bis Ende Februar 1997 waren 110 Gendarmeriebeamte aus den Bundesländern
Tirol und Salzburg dem LGK für Nö zugeteilt. Davon waren 59 Beamte mit
deren Zustimmung dienstzugeteilt.
Zu Frage 4:
Nein.
Grundsätzlich muß aber bemerkt werden, daß die Beamten selbst für die
Unterkunftsnahme vorzusorgen haben, wobei den Bediensteten mögliche
Hilfestellungen seitens des Dienstgebers gewährt werden. Der den Beamten
entstehende finanzielle Mehraufwand wird nach den Bestimmungen der
Reisegebührenvorschrift abgegolten. Bei verschiedenen aufgezeigten Fällen
konnte inzwischen Abhilfe geschaffen werden.
Zu Frage 5:
Es wird alles getan um die Anzahl möglichst gering zu halten.
Zu Frage 6 und 7:
Im Laufe des Jahres 1997 ist eine Erhöhung des Kontingentes auf bis zu 200
Beamte ins Auge gefaßt, wobei die Beamten im Bereich der LGK für Burgen-
land und Niederösterreich eingesetzt werden sollen. Es ist beabsichtigt, dieses
Zuteilungskontingent sukzessive durch Transferierung der in den westlichen
Bundesländern durch natürliche Abgänge freiwerdenden Planstellen zu