1798/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic,

Freundinnen und Freunde vom 14 . 1 . 1997 , Nr . 1785/J, betreffend Ge-

schäfte mit der "Herodesprämie" , beehre ich mich folgendes mitzu-

teilen:

Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe, darf ich

folgendes ausführen :

Zunächst darf in Erinnerung gerufen werden, daß Österreich neben

einigen anderen Mitgliedstaaten der EU den ursprünglichen Vorschlag

der Europäischen Kommission, zur Entlastung des Rindermarktes eine

verpflichtende Verarbeitungsprämie für Kälber vorzusehen, abgelehnt

hat . Österreich hat vor allem aus ethischen Gründen den deutschen

Vorschlag zur Einführung einer sogenannten " Frühvermarktungsprämie "

unterstützt.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:

Zu Frage 1:

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft sind keine

Transporte neugeborener Kälber von Österreich ins Ausland bekannt .

ZU Frage 2:

Die entsprechenden Verordnungen der EU (Ratsverordnung, Nr. 805/68,

Verordnung der Kommission, Nr. 3886/92 i.d.g.F. ) sehen keine

Beschränkung der Zugangsmöglichkeit zu dieser Prämie vor. Aufgrund

der Regeln des Binnenmarktes müssen daher auch Kälber aus anderen

Mitgliedstaaten bei der Verarbeitungsprämie berücksichtigt werden.

In der jüngsten Sitzung des EU-Agrarministerrates hat es seitens

einiger Mitgliedstaaten Kritik an dieser Regelung gegeben. Die

Vertreter der Europäischen Kommission haben dazu angekündigt, daß

Anfang April dieses Jahres ein umfassender Bericht über die ersten

Erfahrungen beim Vollzug der Verarbeitungs- und Vermarktungsprämie

gelegt und auf Basis dieses Berichtes über die weitere

Vorgangsweise und allfällige Abänderungen entschieden werden wird.