1798/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic,
Freundinnen und Freunde vom 14 . 1 . 1997 , Nr . 1785/J, betreffend Ge-
schäfte mit der "Herodesprämie" , beehre ich mich folgendes mitzu-
teilen:
Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe, darf ich
folgendes ausführen :
Zunächst darf in Erinnerung gerufen werden, daß Österreich neben
einigen anderen Mitgliedstaaten der EU den ursprünglichen Vorschlag
der Europäischen Kommission, zur Entlastung des Rindermarktes eine
verpflichtende Verarbeitungsprämie für Kälber vorzusehen, abgelehnt
hat . Österreich hat vor allem aus ethischen Gründen den deutschen
Vorschlag zur Einführung einer sogenannten " Frühvermarktungsprämie "
unterstützt.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:
Zu Frage 1:
Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft sind keine
Transporte neugeborener Kälber von Österreich ins Ausland bekannt .
ZU Frage 2:
Die entsprechenden Verordnungen der EU (Ratsverordnung, Nr. 805/68,
Verordnung der Kommission, Nr. 3886/92 i.d.g.F. ) sehen keine
Beschränkung der Zugangsmöglichkeit zu dieser Prämie vor. Aufgrund
der Regeln des Binnenmarktes müssen daher auch Kälber aus anderen
Mitgliedstaaten bei der Verarbeitungsprämie berücksichtigt werden.
In der jüngsten Sitzung des EU-Agrarministerrates hat es seitens
einiger Mitgliedstaaten Kritik an dieser Regelung gegeben. Die
Vertreter der Europäischen Kommission haben dazu angekündigt, daß
Anfang April dieses Jahres ein umfassender Bericht über die ersten
Erfahrungen beim Vollzug der Verarbeitungs- und Vermarktungsprämie
gelegt und auf Basis dieses Berichtes über die weitere
Vorgangsweise und allfällige Abänderungen entschieden werden wird.