1799/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic,
Freundinnen und Freunde vom 14 . 1. 1997, Nr. 1761/J, betreffend
Förderungen für Gentechnik-Projekte, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen :
Zu den Fragen 1 bis 3:
Im Bereich des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen For-
schungs- und Versuchswesens erfolgten durch das Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft keine Förderungen von Forschungspro-
iekten im Sinne von Gentransfer bzw. Erzeugung transgener Pflanzen
oder genetisch veränderter Pflanzen und Tiere . Gentransfer bei
Forstpflanzen ist überhaupt nur bei den Gattungen Pappel, Birke und
Schwarznuß (Herbizidresistenz) bekannt, im wesentlichen auf die
Plantagenbewirtschaftung dieser Baumarten begrenzt und wird im
nationalen Bereich nicht bearbeitet.
Im Rahmen der landwirtschaftlichen Auftragsforschung beschäftigt
sich ein Teilbereich eines Forschungsprojektes mit der Züchtung
einer virusresistenten Marille gegen Sharka. Es handelt sich um das
"Forschungsprojekt L 852/93 , In-vitro-Kultivierung von Obstgehölzen
zur raschen Vermehrung virusfreier Edelsorten, zur Virusfreimachung
von bestehenden Sorten sowie zur Züchtung neuer Sorten (3 .Teil,
(1993 - 1996) " . Hier kommen unter anderem Methoden der Gentechnik
zum Einsatz, die auf eine Virusresistenz der Marille gegen Sharka
hinzielen. Teilbereich dieses Projektes ist das Hervorkommen gen-
technisch veränderter Marillen. In den 50-iger Jahren gab es beim
Steinobst kaum größere Probleme durch Virosen. In den 70-iger und
80-iger Jahren verstärkte sich der Virusbefall. Heute sind ca. 30%
der Anlagen im Obstbau virusbefallen. Die intensive Erforschung der
Virusproblematik begann in den 80-iger Jahren. Die landschaftspra-
gende Bedeutung der Obstanlagen in Österreich - z . B . ganz besonders
der Marille - und die Erhaltung alter Obstsorten haben das Bundes-
ministerium für Land- und Forstwirtschaft veranlaßt, Forschungspro-
jekte zur Virusbefreiung von Obstarten und zur Züchtung von virus-
resistenten Marillen in Auftrag zu geben.
Diese Forschungsanstrengungen an der Universität für Bodenkultur
sind in eine Summe von internationalen Aktivitäten, wie z.B.
Mitteleuropäische Sharka-Arbeitsgruppe, COST-Projekte bis hin zu
EU-Projekten, eingebunden. Bei der Auflistung der eingesetzten
Budgetmittel ist jedoch zu beachten, daß eine budgetmäßige Trennung
der Bereiche "Virusfreimachung " und " Züchtung gentechnisch
veränderter Marillen" nicht erfolgen kann.
Budgetausgaben 1995 1996
Bundesmittel 600.000. -- 600.000.--
Dieses Projekt wurde auch durch die Bundesländer Steiermark und
Niederösterreich, und zwar in folgender Höhe:
Landesmittel 1995 1996
Steiermark 400.000. -- 400.000 . --
Niederösterreich --- 170.000 . --
Zu den Fragen 4,5 und 7:
Im Sinne einer Ökologisierung der österreichischen
Landwirtschaft wurden Projekte des biologischen Landbaus wie folgt
gefördert :
a)Förderung des biologischen Landbaus- Institutionen ( Verbände-
Förderung):
1995 1996
Bundesmittel 13 .430.389, -- 14.000.000, --
Landesmittel 9.026. 600, -- 9.333 .333, --
Summe 22.456.989, -- 23 .333 .333, --
b)Förderung von Vermarktungsmaßnahmen (4 Projekte):
1995 1996
Bundesmittel 1.827.000, -- 3 .852.000, --
Landesmittel 3 .654.000, -- 7.704.000, --
Summe 5.481.000, -- 11.556.000, --
(Ein Drittel der Förderungsmittel wurde vom Bund aufgebracht, zwei
Drittel durch die Länder. )
c) Förderung der Innovation( 9 Projekte):1995 1996
Bund 1.379 .000, -- 1.098.000, --
Landesmittel 951 . 000, -- 732 . 000 , --
Summe 2.330.000, -- 1.830.000,--
d)Förderung von Betrieben mit biologischer Wirtschaftsweise imRahmen des ÖPUL:
1995 1996
Summe EU- ,
Bundes- und
Landesmittel 729.380.413 787.826.590 (Zahlen vorläufig)
Forschungsausgaben zum biologischen Landbau( Auftragsforschung):
- Forschungsprojekt L 866/94 "Integrale Schwerpunktthemen und
Methodikkriterien der Forschung im Ökologischen Landbau - Er-
stellung eines Strategiepapiers für die Forschungsförderung"
(1994 - 1995) ;
- Forschungsprojekt L 933/94 "Untersuchung der Auswirkungen kon-
ventioneller bzw. homöopathischer Vorbeugungs- und Behandlungs-
methoden gegen Kokzidiose auf die tierische Leistung und die
Herdengesundheit von Masthühnern unter den Bedingungen des bio-
logischen Landbaues" (1994 - 1996) ;
- Foschungsprojekt L 663/90 "Aufbau einer Datenbank und von
Auswertungsmodellen für Schlagkartei-Erhebungen im biologischen
Landbau" (1990 - 1996) ;
- Forschungsprojekt L 837/93 "Erarbeitung eines Standarddeckungs-
beitragskatalogs für den biologischen Landbau in Österreich und
eines Kalkulationsprogrammes auf Basis des Tabellenkalkulations-
programmes "EXCEL" für die Betriebsberatung', (1993 - 1996) ;
- Forschungsprojekt L 865/94 "Sicherung der Rohmilchqualität in
biologisch wirtschaftenden Betrieben Österreichs unter betriebs-
wirtschaftlichen Aufwendungen für die Einhaltung der Milchhygie-
neverordnung" (1994 - 1996) ;
- Forschungsprojekt L 876/94 "Zur Saatguterzeugung und -qualität
im ökologischen Landbau Östereichs unter besonderer Berücksich-
tigung von Winterweizen" (1994 - 1996) ;
- Forschungsprojekt L 973/95 "Entscheidungsgrundlagen für eine
Positionierung des ökologischen Landbaus zu den Methoden und An-
wendungen der Gentechnologie" (1995 - 1997) ;
- Forschungsprojekt L 1047/96 "Ökologisch orientierte Maßnahmen
zur Minimierung des Getreidehähnchenbefalls (Oulema melanopus) "
(1996 - 1998) ;
Für diese Forschungsprojekte erfolgten in den Jahren 1995 und 1996
die in Summe angeführten Ausgaben des Bundes:
1995 1996
1.197.000, -- 1.559 .000, --
Zu diesen Projekten gab es keine Finanzierung durch Landesmittel .
Ein wesentlicher Beitrag für die Arbeitsplatzsicherung auf den Bio-
bauernhöfen wird vor allem durch die einzelbetrieblichen För-
derungsmaßnahmen geleistet. Die Zahl der geförderten biologisch
wirtschaftenden Betriebe ist von 1. 770 Betrieben im Jahre 1991 auf
rund 18 . 700 Betriebe im Jahre 1997 angestiegen. Derzeit werden rund
8 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche biologisch bewirtschaftet.
Aussagen über die Anzahl der Arbeitskräfte, die konkret mit För-
derungs- bzw. Auftragsforschungsprojekten des Bundesministeriums
für Land- und Forstwirtschaft befaßt waren bzw. sind, können nicht
getroffen werden .
Zu Frage 6:
Diese Frage kann durch das Bundesministerium für Land- und Forst-
wirtschaft nicht beantwortet werden, da es keine derartigen För-
derungsprojekte im Sinne Ihrer parlamentarischen Anfrage gab.
Zu Frage 8:
Die Frage bezüglich einer "ressortübergreifenden Koordination zur
Abstimmung des Mitteleinsatzes für die Risikotechnologie Gentech-
nik" kann vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft man-
gels Zuständigkeit nicht beantwortet werden.
Zu Frage 9:
Vorkehrungen im Sinne Ihrer Anfrage waren nicht erforderlich, da
durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, wie be-
reits erwähnt, keine Förderungen von Forschungsprojekten im Sinne
von Gentransfer bzw. Erzeugung transgener Pflanzen oder genetisch
veränderter Pflanzen und Tiere erfolgten.
Zu Frage 10:
Der vom Bundesministerium für Justiz im Jahr 1994 erstellte Mini-
sterialentwurf für ein umwelthaftungsgesetz enthielt u.a. auch
Regelungen über die Haftung für Schäden, die - vereinfacht gesagt -
durch genetisch veränderte Organismen verursacht werden. Dieser
Entwurf sollte der Erfüllung des zugleich zu ratifizierenden Euro-
parats-Übereinkommens über die zivilrechtliche Haftung für Schäden
durch umweltgefährdende Tätigkeiten dienen. Eine Beschlußfassung
des Ministerrats zu diesem Regelungsvorhaben kam jedoch noch nicht
zustande. In die zu diesem Bereich von der Europäischen Kommission
angestellten Regelungsüberlegungen und Expertengespräche ist das
Bundesministerium für Justiz gemeinsam mit dem Bundesministerium
für Umwelt, Jugend und Familie eingebunden. Derzeit läßt sich nicht
abschätzen, wann diese Bemühungen zu einem Abschluß kommen und
welches Ergebnis sie zeitigen werden.
Ein wesentliches Segment der Haftung für gentechnisch veränderte
Organismen wird bereits im geltenden Recht durch das Produkthaf-
tungsgesetz abgedeckt. Dieses sieht eine verschuldensunabhängige
und der Höhe nach unbegrenzte Haftung für den "Fehler eines Pro-
dukts" vor. Für den hier in Rede stehenden Zusammenhang kann diese
Haftung insbesondere dann zum Tragen kommen, wenn gentechnisch ver-
änderte Organismen unmittelbar in den Verkehr gebracht werden, wie
dies etwa beim Verkauf gentechnisch hergestellter Medikamente der
Fall ist. Allerdings ist der vom Produkthaftungsgesetz gebotene
Schutz infolge verschiedener Haftungsausschlüsse, vor allem auch
bei land- und forstwirtschaftlichen Naturprodukten, nicht ohne
Lücken.
Für ein anderes Gefährdungspotential aus der Gentechnik, nämlich
jenes aus dem Betrieb gentechnischer Anlagen, bietet wenigstens
behelfsmäßig bis zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung die
Judikatur zum nachbarrechtlichen Begriff der behördlich genehmigten
Anlage und zur Wirkung einer Betriebsanlagengenehmigung durchaus
effiziente haftungsrechtliche Ansatzpunkte. Der Oberste Gerichtshof
hat in mehreren Erkenntnissen ausgesprochen, daß - vereinfacht dar-
gestellt - der Betreiber eines im weitesten Sinn gefährlichen Be-
triebs für Schäden, die durch diesen Betrieb verursacht werden,
einzustehen hat. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Betriebsun-
ternehmer (oder seinen Leuten) ein Verschulden zur Last zu legen
ist. Eine solche Gefährdungshaftung wird im hier vorliegenden Zu-
sammenhang insbesondere dann eine Rolle spielen können, wenn gen-
technisch veränderte Organismen "unplanmäßig" freigesetzt werden.
Gewissen Risken aus dem Umgang mit der Gentechnik trägt also be-
reits das geltende Schadenersatzrecht und dessen Anwendung durch
die Gerichte Rechnung. Ungeachtet dessen wird sich aber zumindest
mittelfristig eine umfassende Regelung, etwa auf der Basis des er-
wähnten Entwurfs für ein Umwelthaftungsgesetz, empfehlen. Ehe hier
weitere Initiativen gesetzt werden, werden doch die Ergebnisse der
zuvor angesprochenen Arbeiten auf der Ebene der Europäischen Union
abzuwarten sein. Sollten diese Arbeiten nicht innerhalb eines ange-
messenen Zeitraums zum Abschluß kommen, müßte eine eigenständige
österreichische Haftungsregelung in Angriff genommen werden.
Zu Frage 11:
Die Beantwortung dieser Frage erfolgt durch das Bundesministerium
für Wissenschaft und Verkehr.