1799/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petrovic,

Freundinnen und Freunde vom 14 . 1. 1997, Nr. 1761/J, betreffend

Förderungen für Gentechnik-Projekte, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen :

Zu den Fragen 1 bis 3:

Im Bereich des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen For-

schungs- und Versuchswesens erfolgten durch das Bundesministerium

für Land- und Forstwirtschaft keine Förderungen von Forschungspro-

iekten im Sinne von Gentransfer bzw. Erzeugung transgener Pflanzen

oder genetisch veränderter Pflanzen und Tiere . Gentransfer bei

Forstpflanzen ist überhaupt nur bei den Gattungen Pappel, Birke und

Schwarznuß (Herbizidresistenz) bekannt, im wesentlichen auf die

Plantagenbewirtschaftung dieser Baumarten begrenzt und wird im

nationalen Bereich nicht bearbeitet.

Im Rahmen der landwirtschaftlichen Auftragsforschung beschäftigt

sich ein Teilbereich eines Forschungsprojektes mit der Züchtung

einer virusresistenten Marille gegen Sharka. Es handelt sich um das

"Forschungsprojekt L 852/93 , In-vitro-Kultivierung von Obstgehölzen

zur raschen Vermehrung virusfreier Edelsorten, zur Virusfreimachung

von bestehenden Sorten sowie zur Züchtung neuer Sorten (3 .Teil,

(1993 - 1996) " . Hier kommen unter anderem Methoden der Gentechnik

zum Einsatz, die auf eine Virusresistenz der Marille gegen Sharka

hinzielen. Teilbereich dieses Projektes ist das Hervorkommen gen-

technisch veränderter Marillen. In den 50-iger Jahren gab es beim

Steinobst kaum größere Probleme durch Virosen. In den 70-iger und

80-iger Jahren verstärkte sich der Virusbefall. Heute sind ca. 30%

der Anlagen im Obstbau virusbefallen. Die intensive Erforschung der

Virusproblematik begann in den 80-iger Jahren. Die landschaftspra-

gende Bedeutung der Obstanlagen in Österreich - z . B . ganz besonders

der Marille - und die Erhaltung alter Obstsorten haben das Bundes-

ministerium für Land- und Forstwirtschaft veranlaßt, Forschungspro-

jekte zur Virusbefreiung von Obstarten und zur Züchtung von virus-

resistenten Marillen in Auftrag zu geben.

Diese Forschungsanstrengungen an der Universität für Bodenkultur

sind in eine Summe von internationalen Aktivitäten, wie z.B.

Mitteleuropäische Sharka-Arbeitsgruppe, COST-Projekte bis hin zu

EU-Projekten, eingebunden. Bei der Auflistung der eingesetzten

Budgetmittel ist jedoch zu beachten, daß eine budgetmäßige Trennung

der Bereiche "Virusfreimachung " und " Züchtung gentechnisch

veränderter Marillen" nicht erfolgen kann.

Budgetausgaben 1995  1996

Bundesmittel 600.000. -- 600.000.--

 

Dieses Projekt wurde auch durch die Bundesländer Steiermark und

Niederösterreich, und zwar in folgender Höhe:

Landesmittel 1995 1996

Steiermark 400.000. -- 400.000 . --

Niederösterreich --- 170.000 . --

Zu den Fragen 4,5 und 7:

Im Sinne einer Ökologisierung der österreichischen

Landwirtschaft wurden Projekte des biologischen Landbaus wie folgt

gefördert :

a)Förderung des biologischen Landbaus- Institutionen ( Verbände-

Förderung):

1995 1996

Bundesmittel 13 .430.389, -- 14.000.000, --

Landesmittel 9.026. 600, -- 9.333 .333, --

Summe 22.456.989, -- 23 .333 .333, --

b)Förderung von Vermarktungsmaßnahmen (4 Projekte):

1995 1996

Bundesmittel 1.827.000, -- 3 .852.000, --

Landesmittel 3 .654.000, -- 7.704.000, --

Summe 5.481.000, -- 11.556.000, --

(Ein Drittel der Förderungsmittel wurde vom Bund aufgebracht, zwei

Drittel durch die Länder. )

 

c) Förderung der Innovation( 9 Projekte):1995 1996

Bund 1.379 .000, -- 1.098.000, --

Landesmittel 951 . 000, -- 732 . 000 , --

Summe 2.330.000, -- 1.830.000,--

d)Förderung von Betrieben mit biologischer Wirtschaftsweise imRahmen des ÖPUL:

1995 1996

Summe EU- ,

Bundes- und

Landesmittel 729.380.413 787.826.590 (Zahlen vorläufig)

Forschungsausgaben zum biologischen Landbau( Auftragsforschung):

- Forschungsprojekt L 866/94 "Integrale Schwerpunktthemen und

Methodikkriterien der Forschung im Ökologischen Landbau - Er-

stellung eines Strategiepapiers für die Forschungsförderung"

(1994 - 1995) ;

- Forschungsprojekt L 933/94 "Untersuchung der Auswirkungen kon-

ventioneller bzw. homöopathischer Vorbeugungs- und Behandlungs-

methoden gegen Kokzidiose auf die tierische Leistung und die

Herdengesundheit von Masthühnern unter den Bedingungen des bio-

logischen Landbaues" (1994 - 1996) ;

- Foschungsprojekt L 663/90 "Aufbau einer Datenbank und von

Auswertungsmodellen für Schlagkartei-Erhebungen im biologischen

Landbau" (1990 - 1996) ;

- Forschungsprojekt L 837/93 "Erarbeitung eines Standarddeckungs-

beitragskatalogs für den biologischen Landbau in Österreich und

eines Kalkulationsprogrammes auf Basis des Tabellenkalkulations-

programmes "EXCEL" für die Betriebsberatung', (1993 - 1996) ;

- Forschungsprojekt L 865/94 "Sicherung der Rohmilchqualität in

biologisch wirtschaftenden Betrieben Österreichs unter betriebs-

wirtschaftlichen Aufwendungen für die Einhaltung der Milchhygie-

neverordnung" (1994 - 1996) ;

- Forschungsprojekt L 876/94 "Zur Saatguterzeugung und -qualität

im ökologischen Landbau Östereichs unter besonderer Berücksich-

tigung von Winterweizen" (1994 - 1996) ;

- Forschungsprojekt L 973/95 "Entscheidungsgrundlagen für eine

Positionierung des ökologischen Landbaus zu den Methoden und An-

wendungen der Gentechnologie" (1995 - 1997) ;

- Forschungsprojekt L 1047/96 "Ökologisch orientierte Maßnahmen

zur Minimierung des Getreidehähnchenbefalls (Oulema melanopus) "

(1996 - 1998) ;

Für diese Forschungsprojekte erfolgten in den Jahren 1995 und 1996

die in Summe angeführten Ausgaben des Bundes:

1995 1996

1.197.000, -- 1.559 .000, --

Zu diesen Projekten gab es keine Finanzierung durch Landesmittel .

Ein wesentlicher Beitrag für die Arbeitsplatzsicherung auf den Bio-

bauernhöfen wird vor allem durch die einzelbetrieblichen För-

derungsmaßnahmen geleistet. Die Zahl der geförderten biologisch

wirtschaftenden Betriebe ist von 1. 770 Betrieben im Jahre 1991 auf

rund 18 . 700 Betriebe im Jahre 1997 angestiegen. Derzeit werden rund

8 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche biologisch bewirtschaftet.

Aussagen über die Anzahl der Arbeitskräfte, die konkret mit För-

derungs- bzw. Auftragsforschungsprojekten des Bundesministeriums

für Land- und Forstwirtschaft befaßt waren bzw. sind, können nicht

getroffen werden .

Zu Frage 6:

Diese Frage kann durch das Bundesministerium für Land- und Forst-

wirtschaft nicht beantwortet werden, da es keine derartigen För-

derungsprojekte im Sinne Ihrer parlamentarischen Anfrage gab.

Zu Frage 8:

Die Frage bezüglich einer "ressortübergreifenden Koordination zur

Abstimmung des Mitteleinsatzes für die Risikotechnologie Gentech-

nik" kann vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft man-

gels Zuständigkeit nicht beantwortet werden.

Zu Frage 9:

Vorkehrungen im Sinne Ihrer Anfrage waren nicht erforderlich, da

durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, wie be-

reits erwähnt, keine Förderungen von Forschungsprojekten im Sinne

von Gentransfer bzw. Erzeugung transgener Pflanzen oder genetisch

veränderter Pflanzen und Tiere erfolgten.

Zu Frage 10:

Der vom Bundesministerium für Justiz im Jahr 1994 erstellte Mini-

sterialentwurf für ein umwelthaftungsgesetz enthielt u.a. auch

Regelungen über die Haftung für Schäden, die - vereinfacht gesagt -

durch genetisch veränderte Organismen verursacht werden. Dieser

Entwurf sollte der Erfüllung des zugleich zu ratifizierenden Euro-

parats-Übereinkommens über die zivilrechtliche Haftung für Schäden

durch umweltgefährdende Tätigkeiten dienen. Eine Beschlußfassung

des Ministerrats zu diesem Regelungsvorhaben kam jedoch noch nicht

zustande. In die zu diesem Bereich von der Europäischen Kommission

angestellten Regelungsüberlegungen und Expertengespräche ist das

Bundesministerium für Justiz gemeinsam mit dem Bundesministerium

für Umwelt, Jugend und Familie eingebunden. Derzeit läßt sich nicht

abschätzen, wann diese Bemühungen zu einem Abschluß kommen und

welches Ergebnis sie zeitigen werden.

Ein wesentliches Segment der Haftung für gentechnisch veränderte

Organismen wird bereits im geltenden Recht durch das Produkthaf-

tungsgesetz abgedeckt. Dieses sieht eine verschuldensunabhängige

und der Höhe nach unbegrenzte Haftung für den "Fehler eines Pro-

dukts" vor. Für den hier in Rede stehenden Zusammenhang kann diese

Haftung insbesondere dann zum Tragen kommen, wenn gentechnisch ver-

änderte Organismen unmittelbar in den Verkehr gebracht werden, wie

dies etwa beim Verkauf gentechnisch hergestellter Medikamente der

Fall ist. Allerdings ist der vom Produkthaftungsgesetz gebotene

Schutz infolge verschiedener Haftungsausschlüsse, vor allem auch

bei land- und forstwirtschaftlichen Naturprodukten, nicht ohne

Lücken.

Für ein anderes Gefährdungspotential aus der Gentechnik, nämlich

jenes aus dem Betrieb gentechnischer Anlagen, bietet wenigstens

behelfsmäßig bis zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung die

Judikatur zum nachbarrechtlichen Begriff der behördlich genehmigten

Anlage und zur Wirkung einer Betriebsanlagengenehmigung durchaus

effiziente haftungsrechtliche Ansatzpunkte. Der Oberste Gerichtshof

hat in mehreren Erkenntnissen ausgesprochen, daß - vereinfacht dar-

gestellt - der Betreiber eines im weitesten Sinn gefährlichen Be-

triebs für Schäden, die durch diesen Betrieb verursacht werden,

einzustehen hat. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Betriebsun-

ternehmer (oder seinen Leuten) ein Verschulden zur Last zu legen

ist. Eine solche Gefährdungshaftung wird im hier vorliegenden Zu-

sammenhang insbesondere dann eine Rolle spielen können, wenn gen-

technisch veränderte Organismen "unplanmäßig" freigesetzt werden.

Gewissen Risken aus dem Umgang mit der Gentechnik trägt also be-

reits das geltende Schadenersatzrecht und dessen Anwendung durch

die Gerichte Rechnung. Ungeachtet dessen wird sich aber zumindest

mittelfristig eine umfassende Regelung, etwa auf der Basis des er-

wähnten Entwurfs für ein Umwelthaftungsgesetz, empfehlen. Ehe hier

weitere Initiativen gesetzt werden, werden doch die Ergebnisse der

zuvor angesprochenen Arbeiten auf der Ebene der Europäischen Union

abzuwarten sein. Sollten diese Arbeiten nicht innerhalb eines ange-

messenen Zeitraums zum Abschluß kommen, müßte eine eigenständige

österreichische Haftungsregelung in Angriff genommen werden.

Zu Frage 11:

Die Beantwortung dieser Frage erfolgt durch das Bundesministerium

für Wissenschaft und Verkehr.