180/AB

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.150/J-Nr/1996, betreffend Planstellenbedarf bei Implementierung des UOG 93, die die Abgeordneten Mag. Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde am 22. Feber 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

1.Können sie nachvollziehbar begründen, wie und warum der von Prof. F. Strehl und Mitarbeitern ursprünglich höher angesetzte Planstellenbedarf für die Implementierung des UOG 93 für die Regierungsvorlage UOG 93 nach unten korrigiert wurde insbesondere durch herausnehmen der zusätzlichen Planstellen für Studiendekanate, obwohl deren edarf unbestritten war?

 

Antwort

Der Entwurf des UOG 1993, zu dem die ursprüngliche Strehl-Studie erstellt wurde, unterscheidet sich im wesentlichen Produkten von der Regierungsvorlage und diese wiederum vom Inhalt des Gesetzestextes. Daher sind auch die Kostenschätzungen anzupassen gewesen. Dies gilt insbesondere für Studioendekane und Studiendekanate. Die Stellung and die Aufgaben der Studiendekane wurden im Zuge der Entstehung des UOG 1993 mehrmals wesentlich verändert.

 

2.Warum hat es bis heute im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst selbst keine Planstelleneinsparung, sondern im Ggenteil eine Planstellenvermehrung von 370 auf 504 gegeben?

 

Antwort

Die von Ihnen angesprochene Planstellenvermehrung stammt aus der Zeit, für die ich nicht die Ressortverantwortung getragen habe. Als Wissenschaftsminister habe ich veranlaßt, daß in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Weissenschaft, Forschung und Kunst in den Jahren 1995 und 1996 die Planstellen gemäß Budgetrichtlinien reduziert wurden.

 

3.Welchen österreichweiten Planstellenbedarf für die Implementierung des UOG93 können sie unter Berücksichtigung der Gantner-Hammer_Studie (die den Planstellenbedarf für die Universität Innsbruck erstmalig rational begründet errechnet hat) dem Nationalrat verbindlich mitteilen?

 

Antwort

Die Gantner-Hammer-Studie bezieht sich nur auf die Universität Innsbruck, sie kann schon für diese Universität nicht als Beweis für einen Planstellenbedarf in der angegebenen Höhe gewertet werden. Umsoweniger kann die für 11 andere Universitäten Aussagekraft besitzen. Das Bundesministerium für Wissenschaft  Forschung und Kunst hat mit den Universitäten der Phase 1 Beratungen über den Personalbedarf geführt und wird dies auch mit den Universitäten der Phase 2 und 3 tun. Für das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist nach wie vor die in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage enthaltene Strehl-Kostenschätzung maßgebend, soweit die Bestimmungen des UOG 1993 mit der Regierungsvorlage übereinstimmen.

 

4.Können Sie gewährleisten, daß die zu erwartende, enorme Ausweitung der Verwltungsplanstellen nicht zu Lasten der Planstellen im wissenschaftlichen Bereich erfolgt? Wenn ja, wie?

 

Antwort

Der Zusatzbedarf der Universitäten anläßlich der UOG 1993-Implementierung besteht nicht vorrangig aus Planstellen für Verwltungsaufgaben im engeren Sinn, sondern für die bisher von den Universitäten eher weniger beachteten Bereiche Planung und Kontrolle, also für Leitungsaufgaben, die zu einer Verantwortungsbewußten Wahrnehmung der erweiterten Universitätsautonamie unerläßlich sind. Planstellen für diese Leistungsaufgaben sind nicht minder wichtig als Planstellen für den Wissenschaftlichen Bereich. Im übrigen war die Absicherung von Leitungsaufgaben ein wesentliches Argument für eine bessere Behandlung des Planstellenbereiches Universitäten in den Stellenplanverhandlungen der letzten Jahre.

 

5.Durch welche Maßnahmen wollen sie iene jährliche, einprozentige Planstelleneinsparung erzielen, wenn andererseits, zusätzlich hunderte von Verwaltungsplanstellen benötigt werden, und zwar nicht für die Implementieung des UOG 93, sondern auch für das jetzt in Begutachtung stehende Universitätsstudiengesetz?

 

Antwort

Die Behauptung für die Implementiertung des UOG 93 seien hunderte (nähmlich 600,siehe die Einleitung der Anfrage) Verwaltungsplanstellen un 600 Planstellen für die Universitätsbibliotheken notwendig, ist unzutreffend.

 

6.Wieviele zusätzliche Planstellen könnten eingespart werden, wenn die mit 1.10.1996 vorgesehene Implementierung des UOG 93 an den 3 großen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck - mit medizinischen Fakultäten - ausgesetzt würde?

 

Antwort Keine Einsparungen, weil zum 1. Oktober 1996 überhaupt kein personeller Zusatzbedarf der Universitäten Wien, Graz und Innsbruck zur Durchführung des UOG 1993 aktuell sein kann. Zusätzliche Planstellen werden grundsätzlich erst den Organen nach UOG 1993 zur Verfügung gestellt.

 

7.Können sie die Planstellenausweitung im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst - die entgegen den Berechnungen der Ressourcenerfordernisse zu UOG 93 erfolgte - verantworten, insbesondere unter Berücksichtigung eines Einsparungsvorkommens von 10.000 Planstellen  im öffentlichen Dienst bis 1999?

 

Antwort

Siehe Antwort zu Frage 2.