1800/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde
haben am 14. Jänner 1997 unter der Nr. 1754/J an meinen Amtsvorgänger
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Förderungen für
Gentechnik-Projekte gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Wurden aus den Budgetmitteln für Ihr Ressort Förderungsmittel für
gentechnische Forschungs- und/oder Unternehmensprojekte zugesagt
beziehungsweise gewährt?
Bitte gliedern Sie die zugesagten beziehungsweise gewährten Förde-
rungsmittel nach Kalenderjahren (Jahr der Zusage, sowie Jahr der
Förderungsgewährung), nach Förderungsarten (Zuschuß, begünstigtes
Darlehen, Zinsenzuschuß und/oder Haftungsübernahme), sowie nach
Bundesländern auf!
2. Welche Zielsetzungen waren mit den gentechnischen Forschungs-
beziehungsweise Unternehmensprojekten verbunden?
Bitte gliedern Sie die zugesagten beziehungsweise gewährten Förde-
rungen nach dem zugrundeliegenden Gesetzestitel sowie der kon-
kreten Zweckbestimmung (z,B,: Schaffung oder Erhaltung von Arbeits-
plätzen, Betriebsansiedlung, Sicherheitsforschung, freisetzungsbeglei-
tende Forschung, Schulungsmaßnahmen, etc.)!
3, Die Zusage beziehungsweise Gewährung von Förderungsmitteln des
Bundes ist oftmals an parallele Förderungen der Länder und Gemein-
den geknüpft. Gab es bei den in Frage 1 und Frage 2 aufgelisteten
Förderungsprojekten eine Mittelzufuhr anderer Gebietskörperschaften?
Wenn ja, welche?
(Bitte benutzen Sie das selbe Gliederungsschema wie oben!).
4. Welche Zusagen beziehungsweise Förderungsgewährungen gab es im
selben Zeitraum für Projekte des biologischen Landbaus im Sinne einer
flächendeckenden Ökologisierung der österreichischen Landwirtschaft?
(Bitte nach dem oben verwendeten Gliederungsschema darstellen!).
5. Wie viele Arbeitskräfte sind in den von lhrem Ressort geförderten
Projekten derzeit beschäftigt und welche Entwicklungstendenzen sind
erkennbar?
6. Wurde im Rahmen der gentechnischen Förderungsprojekte von den
Antragstellern eine Beschäftigungsgarantie verlangt? Wenn ja, für
welche Zeiträume beziehungsweise mit welcher rechtlichen Ausge-
staltung? Wenn nein, warum nicht?
7. Der biologische Landbau entwickelt sich zu einem immer wichtigeren
Beschäftigungsträger vor allem im ländlichen Raum. Wie viele Arbeits-
plätze haben Sie in diesem Bereich im gleichen Zeitraum gefördert, und
welche Entwicklungstendenzen sind erkennbar?
8. Gibt es eine ressortübergreifende Koordination zur Abstimmung des
Mitteleinsatzes für die Risikotechnologie Gentechnik? Wenn ja, in
welcher Art funktioniert diese Koordination? Wenn nein, warum nicht?
9, Weder das Gentechnikgesetz noch das Umweltverträglichkeitsprü-
fungsgesetz sehen eine verschuldensunabhängige Haftung für gen-
technische Einrichtungen im Falle von Störfällen beziehungsweise
verursachten Schäden vor. Welche Vorkehrung treffen Sie in Förde-
rungsverträgen, um im Falle einer Schädigung der Allgemeinheit be-
ziehungsweise der Umwelt die Konsequenzen nicht auf die Steuer-
ZahlerInnen abzuwälzen?
(Bitte detailliert die entsprechenden Vertragsbestimmungen darstellen!).
10. Werden Sie im Rahmen der Bundesregierung initiativ werden, um eine
verschuldensunabhängige Haftung für gentechnisch verursachte
Schäden zu erreichen? Wenn ja, wann ist mit einer derartigen Initiative
zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?
11. Das 4. Rahmenprogramm der EU reserviert 13 % der gesamten För-
derungsnmittel für gen- und biotechnische Vorhaben. In welchem Um-
fang beziehungsweise mit welchen Projekten hat beziehungsweise
werden sich österreichische Stellen daran beteiligen, und welche öster-
reichischen Mittel sind im Rahmen dieser EU-Projekte aufzubringen?
(Bitte nach Projektterminen und Bundesländern aufschlüsseln!).
12. Halten Sie die Aufzeichnungen im System FinKord für ausreichend, um
eine klare und transparente Linie der Bundesregierung in Sachen Gen-
technik-Projekte sicherzustellen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Aus Budgetmitteln des Bundeskanzleramtes wurden keine Förderungs-
mittel für gentechnische Forschungs- und/oder Unternehmensprojekte
zugesagt bzw. gewährt.
Als Vorsitzendem des ITF-Kuratoriums obliegt dem Bundeskanzler jedoch
die jährliche Zuweisung der zur Verfügung stehenden ITF-Mittel an das
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bzw, das Bundes-
ministerium für Wissenschaft und Verkehr. Eine Zuteilung der Mittel auf die
jeweils geltenden Förderungsschwerpunkte erfolgt dabei aber nicht.
ln den Jahren 1 988 bis 1 990 gab es im Rahmen des ITF einen Förderungs-
schwerpunkt "Biotechnologie und Gentechnik,', der die Förderung von ins-
gesamt 28 Projekten (davon 3 Projekte als Folgeprojekte nach Auslaufen
des Schwerpunktes) mit einem Förderungsvolumen von S 153,000.000,-
zum Gegenstand hatte (siehe Beilagen ITF-Jahresberichte 1 992 und 1 995
auf Seite 1 9 bzw. 22).
Mit dem Auslaufen des Förderungsschwerpunktes "Biotechnologie und
Gentechnik" ist eine Förderung derartiger Projekte im Rahmen des ITF
grundsätzlich nicht ausgeschlossen, sie ist jedoch an erhöhte Qualifika-
tionskriterien geknüpft.
Außer den bereits erwähnten Folgeprojekten sind nach Auslaufen des
Schwerpunktes keine Förderungsanträge im Sinne der Anfrage beim ITF
eingelangt bzw. gefördert worden.
Die "Allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie" ressortieren seit
Inkrafttreten der letzten Novelle des Bundesministeriengesetzes mit
15. Februar 1997 zum Bundeskanzleramt. Mit Entschließung des Bundes-
präsidenten vom 26. Februar 1997 wurden diese Angelegenheiten in die
Kompetenz der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Ver-
braucherschutz übertragen. lch verweise daher auf die Beantwortung der
gleichlautend an sie gestellten parlamentarischen Anfrage Nr. 1760/J.
Zu Frage 2:
Da das Bundeskanzleramt bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung selbst
über kein dementsprechendes Förderinstrumentarium verfügt hat, konnten
auch keinerlei förderungspolitische Zielsetzungen im Sinne der Anfrage
verfolgt werden. Hinsichtlich der die Bundesministerin für Frauenange-
legenheiten und Verbraucherschutz betreffenden Projekte verweise ich auf
die Beantwortung der Anfrage Nr. 1760/J.
Als ITF-Kuratoriumsvorsitzender verfügt der Bundeskanzler jedoch neben
der jährlichen Mittelzuweisung an die förderungsverwaltenden Ressorts
auch über ein Mitgestaltungsrecht bei der Festsetzung der ITF-Förderungs-
schwerpunkte.
Die unmittelbare Umsetzung der Förderungsschwerpunkte bzw, die eigent-
liche Förderverwaltung liegt bei den zuständigen Bundesministerien für
wirtschaftliche Angelegenheiten bzw. für Wissenschaft und Verkehr sowie
bei den Förderstellen FFF und ERP-Fonds.
Zu den Fragen 3,5,6,9 und 10:
Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1760/J durch die Bun-
desministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz.
Zu den Fragen 4 und 7:
Im Bereich meines Ressorts erfolgten keine Zusagen bzw. Förderungs-
gewährungen für derartige Projekte. Ich weise jedoch darauf hin, daß die
Förderung solcher Projekte in die Zuständigkeit des Bundesministers für
Land- und Forstwirtschaft fällt.
Zu Frage 8:
Im Förderungswesen obliegt dem Bundeskanzleramt die Koordination der
bundesweiten Finanzierungs- und Förderungseinrichtungen, soweit För-
derungswerber ein Unternehmer ist.
Diese Koordination erstreckt sich über die Gestaltung, Notifikation und
Überwachung des gesamten Förderungsinstrumentariums und von Einzel-
fällen bis hin zur Kontrolle der Einhaltung von Förderobergrenzen bzw. der
jährlichen Berichterstattung an die zuständigen EU-Institutionen.
Eine spezifisch den Mitteleinsatz für die Risikotechnologie Gentechnik an
sich betreffende Koordination fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundes-
kanzleramtes.
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfragen Nr. 1 760/J und
Nr. 1763/J.
Zu Frage 11:
Ich verweise auf die Beantwortung der gleichlautenden parlarnentarischen
Anfrage Nr. 1763/J durch den Bundesminister für Wissenschaft und Ver-
kehr.
Zu frage 12:
Wie bereits in der Beantwortung der Frage 8 dargelegt, fällt die Koordina-
tion des bundesweiten Förderungswesens in den Kompetenzbereich des
Bundeskanzleramtes. soweit Förderungswerber ein Unternehmer ist. In
Verfolgung dieser Koordinationskornpetenz wird seit Anfang der 80iger
Jahre im Bundeskanzleramt auch das Informations- und Dokumentations-
system FlNKORD verwaltet.
Aufgabe dieses Dokumentationssystems ist es, alle unternehmensbezo-
genen Wirtschaftsförderungsaktivitäten des Bundes in einer einheitlichen
Weise zu erfassen.
Ziel und Zweck dieser Datenerfassung liegen einerseits in der Kontrolle von
Mehrfachförderungen (Projekte mit gleichzeitiger Förderung durch verschie-
dene Förderungsstellen) und andererseits in der Verfügbarmachung ver-
schiedenst und vielfältigst aggregierbarer Gesamtdaten der direkten Wirt-
schaftsförderungsaktivitäten des Bundes für die Evaluatoren.
Das Informations- und Dokumentationssystem FINKORD dient somit im
Sinne der übergreifenden Koordinationskompetenz des Bundeskanz-
leramtes einer globalen Beurteilung bzw, Erfolgskontrolle der direkten
Wirtschaftsförderung des Bundes und nicht einer projektspezifischen
Betrachtung bzw. Beurteilung unternehmerischer Aktivitäten.
Sowohl die erfassungsseitigen als auch die auswertungsseitigen Haupt-
kriterien liegen daher nicht auf projektspezifischer Ebene, sondern kon-
zentrieren sich vor allem auf aktions-, branchen- und regionalspezifische
Datenaggregationen.