1805/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1883/J betreffend Mautpflicht auf Stadtautobahnen, welche die
Abgeordneten Dr. Krüger, Madl, Dr. Pumberger und Kollegen am 23.
Jänner 1997 an mich richteten und aus Gründen der besseren Ober-
sichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz bietet keine Möglichkeit,
Teile von Autobahnen in Ballungsräumen von der Vignettenpflicht
aus zunehmen . .
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Der Verlauf der A 7, Mühlkreis Autobahn ist im Bundesstraßenge-
setz festgelegt. Eine allfällige Gesetzesänderung obliegt dem
Nationalrat .
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Kufstein stellt sich als besonderes verkehrspolitisches Problem
dar, da ein Teil des die Inntal-Autobahn benützenden Durchzugs-
verkehrs diese nur für eine Strecke von 6 km benötigt und dieser
Verkehr hauptsächlich aus gelegentlichen Benutzern besteht.
Es ist daher davon auszugehen, daß ein Großteil dieses Verkehrs-
aufkommens in das untergeordnete Verkehrsnetz abwandert, sodaß
die Stadt Kufstein durch diesen abgedrängten Verkehr über Gebühr
belastet würde, und es auch im Bereich des bayrischen Grenzraums
zu Problemen käme. Daher ist eine gesetzliche Regelung vorge-
sehen.
Im Gegensatz dazu ist nicht anzunehmen, daß der regelmäßige
Benutzer, dem ständig die Vorteile der Autobahn günstig zur
Verfügung stehen, auf das untergeordnete Straßennetz ausweicht.