1805/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1883/J betreffend Mautpflicht auf Stadtautobahnen, welche die

Abgeordneten Dr. Krüger, Madl, Dr. Pumberger und Kollegen am 23.

Jänner 1997 an mich richteten und aus Gründen der besseren Ober-

sichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz bietet keine Möglichkeit,

Teile von Autobahnen in Ballungsräumen von der Vignettenpflicht

aus zunehmen . .

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Der Verlauf der A 7, Mühlkreis Autobahn ist im Bundesstraßenge-

setz festgelegt. Eine allfällige Gesetzesänderung obliegt dem

Nationalrat .

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Kufstein stellt sich als besonderes verkehrspolitisches Problem

dar, da ein Teil des die Inntal-Autobahn benützenden Durchzugs-

verkehrs diese nur für eine Strecke von 6 km benötigt und dieser

Verkehr hauptsächlich aus gelegentlichen Benutzern besteht.

Es ist daher davon auszugehen, daß ein Großteil dieses Verkehrs-

aufkommens in das untergeordnete Verkehrsnetz abwandert, sodaß

die Stadt Kufstein durch diesen abgedrängten Verkehr über Gebühr

belastet würde, und es auch im Bereich des bayrischen Grenzraums

zu Problemen käme. Daher ist eine gesetzliche Regelung vorge-

sehen.

Im Gegensatz dazu ist nicht anzunehmen, daß der regelmäßige

Benutzer, dem ständig die Vorteile der Autobahn günstig zur

Verfügung stehen, auf das untergeordnete Straßennetz ausweicht.