1807/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1857/J betreffend Vignetten-Skandal 2, welche die Abgeordneten
Anschober, Freundinnen und Freunde am 22.1.1997 an mich richte-
ten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Weder an mich noch lt. Auskunft meiner Beamten an diese ist eine
Einladung der Fa. Swarco auf Besuch der Produktionsstätten nach
Chicago ergangen. Im weiteren wird auf die Antwort auf Frage 4,
5, 6 und 7 verwiesen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Der Inhalt von Vergabegesprächen ist mir
nicht bekannt.
Antwort zu den Punkten 4 bis 8 der Anfrage:
Bereits in den Ausschreibungsbedingungen für die Herstellung der
Vignette ist festgehalten, daß sowohl Qualitätskontrollen als
auch Abnahmen vor Ort auf Kosten des Auftragnehmers jederzeit zu
ermöglichen sind und diese Kosten in die Preise der Vignetten
einzurechnen sind. Vor Beginn und während der Produktion war es
erforderlich, die anstehenden Probleme vor Ort zu lösen. Jeweils
ein Vertreter des Auftraggebers und der Beratungsfirma führten
vor Ort die notwendigen Arbeiten und Entscheidungen durch. In
diesem Zusammenhang war es erforderlich, daß der zuständige
Projektleiter des Wirtschaftsministeriums vom 17.8.1996 bis
21.8.1996 in Chicago Abstimmungsarbeiten durchführte. Diese Reise
wurde vom Wirtschaftsministerium aus den oben angeführten Gründen
genehmigt .
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Das österreichische Vergaberecht stellt auf die Vergabe an den
Bestbieter ab. Die ARGE Swarco Futurit / American Decal / Bayer
wurde im Vergabeverfahren als Bestbieter mit einer Produktions-
stätte in Chicago ermittelt. Dadurch war die Produktionsüber-
wachung auch in Chicago und nicht im Mostviertel durchzuführen.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Ich habe keine Weisungen erteilt und mir sind keine politischen
Interventionen bekannt. Kontaktversuche von Mitbewerbern habe ich
abgelehnt .
Antwort zu den Punkten 3 und 11 bis 15 der Anfrage:
Die Vergabe der Herstellung der Vignetten sowie die damit ver-
bundenen Vorgänge sind derzeit Prüfungsgegenstand des Rechnungs-
hofes. Der Prüfbericht wird zeigen, ob der Vergabevorgang korrekt
abgelaufen ist und ob allenfalls Konsequenzen, welcher Art immer,
zu ziehen sind.