1808/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1758/J betreffend Abwicklung der Einführung der Mautvignette,
welche die Abgeordneten Parnigoni, Lackner, DDr. Niederwieser,
Ing. Kaipel, Mag. Maier und Genossen am 14. Jänner 1997 an mich
richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 2, 3 und 4 der Anfrage:
Die Österreichische Mauterrichtungsges.m.b.H. wurde am 25. Juli
1996 in das Firmenbuch eingetragen.
Der Geschäftszweck war die Vorbereitung, Planung und Durchführung
der zeitabhängigen Maut sowie die erforderlichen Aktivitäten zur
Errichtung der fahrleistungsabhängigen
Maut.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Geschäftsführung der ÖMG bestand aus zwei Personen - Herrn
Dr. Schock und Herrn Dr. Innerebner.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Ausschreibung der Herstellung der Vignette wurde im Amtsblatt
zur Wiener Zeitung am 16. April 1996 und im Supplement der EU am
23. April 1996 veröffentlicht.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Am 20. Mai 1996 war Einsendeschluß für die 1. Stufe des zweistu-
figen Verfahrens .
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
In den Ausschreibungsunterlagen waren genaue Voraussetzungen
enthalten, die von den Bewerbern zu erbringen waren. Eine Anfüh-
rung würde den Rahmen dieser Beantwortung sprengen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Nein, denn eine derartige Bedingung würde sowohl dem internatio-
nalen als auch dem nationalen Vergaberecht widersprechen.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
An der Ausschreibung beteiligten sich 14 Bieter.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Die Prüfung der Anbote erfolgte durch die Alpen Straßen AG und
die Beratungsfirma CMG. Als Ergebnis der Prüfung wurde ein Best-
bieter ermittelt .
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Verschiedene Anbote mußten ausgeschieden werden, da einzelne
Bieter die ausgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllten.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Als Bestbieter wurde die ARGE Swarco Futurit / American Decal /
Bayer ermittelt .
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Als Produktionsstätte wurde die Firma American Decal mit Firmen-
sitz in Chicago angeboten. Die Lieferfähigkeit war eines der
Auswahlkriterien für die Vergabe und wurde vom Anbieter überzeu-
gend dargelegt .
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Die Pönalebestimmungen belaufen sich im Falle des Lieferverzugs
auf 1 Promille der Gesamtauftragssumme pro Kalendertag und werden
selbstverständlich von der Firma eingefordert.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Die Bewertung der Kriterien ergab, daß das Anbot der ARGE Swarco
Futurit / American Decal / Bayer als Bestangebot zu qualifizieren
war. In den Fragen der Lieferfähigkeit, Qualitätsmerkmale und
Sicherheitsmerkmale war das Anbot der ARGE Swarco Futurit /
American Decal / Bayer klar über das schlußendlich nächstgereihte
Anbot der Fa. Forster zu stellen, welches kostenmäßig günstiger
war.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
Die Beratungsleistung wurde in Form eines 2-stufigen Verfahrens
gemäß der in der ÖNORM A 2050 vorgesehenen Vorgangsweise bei der
Vergabe immaterieller Leistungen vergeben.
Antwort zu den Punkten 18-, 19, 20 und 21 der -Anfrage:
Die Fa. CMG konnte als einer der wenigen Consulter auf einschlä-
giges Maut-know-how aus europäischer Projektarbeit verweisen -
z.B. Bemautung Stockholm oder holländische Mautprojekte - und war
zudem billiger als vergleichbare Mitbewerber.
Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:
Es gab österreichische Mitbewerber, die jedoch nicht als Bestbie-
ter zu qualifizieren waren.
Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:
.
Die Erstellung des Grundkonzeptes kostete netto 1 , 9 Mio . S . Die
Arbeiten wurden mit 10. März 1996 abgeschlossen und ausbezahlt.
Für die Einführungsarbeiten beläuft sich die Auftragssumme auf
2, 5 Mio. DM (knapp 18 Mio.S) . Die bisher geleisteten Arbeiten
wurden in Form von Teilrechnungen beglichen. Eine Schlußrechnung
liegt noch nicht vor.
Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:
Das Grundkonzept für die Einführung wurde am 10. März 1996 als
Bericht dem Wirtschaftsministerium vorgelegt. Die Überprüfung
erfolgte im Rahmen der Projektbegleitung durch eine Arbeitsgruppe
des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten.
Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ergibt sich, daß der Bedarf
an Bus-Wochenvignetten und an PKW-Wochenvignetten zu nieder
eingeschätzt wurde .
Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:
Der Vertrag mit dieser Consulting-Firma enthält keine Pönalebe-
stimmungen, jedoch haftet die Firma aufgrund der allgemeinen
Vertragsbedingungen für Werkverträge. Soferne ein Schaden im
Rahmen der Beratungstätigkeit nachgewiesen werden kann, wird
dieser von der Firma eingefordert werden.