1809/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1805/J betreffend mangelnde Verfügbarkeit von Autobahn-Vignetten,
welche die Abgeordneten Kier, Motter, Schaffenrath und weitere
Abgeordnete am 14. Jänner 1997 an mich richteten und aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Nach heutigem Wissensstand war die Hauptursache für die mangelnde
Verfügbarkeit von Wochenvignetten eine Fehleinschätzung des Be-
darfes. Die Bedarfsschätzung wurde vom Beratungsunternehmen CMG
durchgeführt .
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Mit dem Bundesstraßenfinanzierungsgesetz wurden die Bundes-
straßengesellschaften mit der Einhebung der zeitabhängigen Maut
namens des Bundes beauftragt. Diese Gesellschaften haben eine
Tochtergesellschaft zu diesem Zweck gegründet.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Die Besetzung der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft oblag
den Vorständen der Muttergesellschaft. Die eingesetzt gewesenen
Geschäftsführer sind als Mautspezialisten bekannt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Abwicklung der Vignettenkontrollen im Jänner haben gezeigt,
daß es - abgesehen von bedauerlichen Einzelfällen - zu keinen
gravierenden Problemen mit der Glaubhaftmachung und dem Er-
messensspielraum der kontrollierenden Beamten gekommen ist.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die Einschätzung von allfälligen finanziellen Einbußen für das
Bundesbudget ist derzeit noch nicht möglich, da zuerst die Aus-
lieferungs- und Verkaufszahlen sowie die Statistiken über Grenz-
übertritte analysiert werden müssen.
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Die Frage der Vergabe der Herstellung der Vignette ist Gegenstand
anderer parlamentarischer Anfragen. Ich verweise auf die Antwor-
ten zu diesen Anfragen. Die ARGE Swarco Futurit / American Decal
/ Bayer wurde als Bestbieter festgestellt. Eine Pönalevereinba-
rung für Lieferverzug wurde getroffen.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Ich habe Briefe aus dem Tourismusbereich bekommen, aus denen
Klagen hervorgehen. Eine objektive Beurteilung allfälliger
Auswirkungen ist derzeit nicht möglich.
Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:
In der endgültigen Fassung der Mautordnung, welche vom Bundesmi-
nisterium für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit
dem Bundesministerium für Finanzen genehmigt wurde, wurde dieser
Passus nicht aufgenommen. Der Hinweis zum Mitführen auf den
Quittungen stellt lediglich eine Empfehlung dar.