1809/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1805/J betreffend mangelnde Verfügbarkeit von Autobahn-Vignetten,

welche die Abgeordneten Kier, Motter, Schaffenrath und weitere

Abgeordnete am 14. Jänner 1997 an mich richteten und aus Gründen

der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Nach heutigem Wissensstand war die Hauptursache für die mangelnde

Verfügbarkeit von Wochenvignetten eine Fehleinschätzung des Be-

darfes. Die Bedarfsschätzung wurde vom Beratungsunternehmen CMG

durchgeführt .

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Mit dem Bundesstraßenfinanzierungsgesetz wurden die Bundes-

straßengesellschaften mit der Einhebung der zeitabhängigen Maut

namens des Bundes beauftragt. Diese Gesellschaften haben eine

Tochtergesellschaft zu diesem Zweck gegründet.

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

Die Besetzung der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft oblag

den Vorständen der Muttergesellschaft. Die eingesetzt gewesenen

Geschäftsführer sind als Mautspezialisten bekannt.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Die Abwicklung der Vignettenkontrollen im Jänner haben gezeigt,

daß es - abgesehen von bedauerlichen Einzelfällen - zu keinen

gravierenden Problemen mit der Glaubhaftmachung und dem Er-

messensspielraum der kontrollierenden Beamten gekommen ist.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Die Einschätzung von allfälligen finanziellen Einbußen für das

Bundesbudget ist derzeit noch nicht möglich, da zuerst die Aus-

lieferungs- und Verkaufszahlen sowie die Statistiken über Grenz-

übertritte analysiert werden müssen.

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

Die Frage der Vergabe der Herstellung der Vignette ist Gegenstand

anderer parlamentarischer Anfragen. Ich verweise auf die Antwor-

ten zu diesen Anfragen. Die ARGE Swarco Futurit / American Decal

/ Bayer wurde als Bestbieter festgestellt. Eine Pönalevereinba-

rung für Lieferverzug wurde getroffen.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Ich habe Briefe aus dem Tourismusbereich bekommen, aus denen

Klagen hervorgehen. Eine objektive Beurteilung allfälliger

Auswirkungen ist derzeit nicht möglich.

Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

In der endgültigen Fassung der Mautordnung, welche vom Bundesmi-

nisterium für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit

dem Bundesministerium für Finanzen genehmigt wurde, wurde dieser

Passus nicht aufgenommen. Der Hinweis zum Mitführen auf den

Quittungen stellt lediglich eine Empfehlung dar.