1810/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1868/J betreffend Vignette 3, welche die Abgeordneten Anschober,

Freunde und Freundinnen am 23. Jänner 1997 an mich richteten und

aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt

ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Alle durch das Nachzählen der Vignetten entstandenen Kosten wer-

den der ARGE Swarco Futurit / American Decal / Bayer in Rechnung

gestellt. Die Ermittlung der Höhe der Kosten obliegt der Bundes-

straßengesellschaft in Zusammenarbeit mit der Beratungsfirma.

Antwort zu den Punkten 2, 3, und 4 der Anfrage:

Im Hinblick auf die aufgetretenen Probleme möchte ich hinweisen,

daß der Vertrag für den Produzenten eine Pönalezahlung im Falle

des Lieferverzugs in Höhe von 1 Promille der Auftragssumme pro

Kalendertag vorsieht. Für mangelnde Qualität des gelieferten

Produktes haftet der Produzent im Rahmen der Gewährleistung im

vollen Umfang. Ob Schadenersatzansprüche im Sinne der obigen

Vertragsbestimmungen bestehen, wird derzeit vom Auftraggeber

geprüft.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Wie bereits mehrfach in parlamentarischen Anfragen festgestellt,

ist die Vergabe der Vignettenproduktion Gegenstand einer Prüfung

des Rechnungshofes, deren Ergebnis ich nicht vorgreifen möchte.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Ich kommentiere nicht den Stil Dritter.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Nachdem die Bedarfsanalysen ergeben haben, daß der Bedarf an

Wochenvignetten wesentlich höher liegt als ursprünglich einge-

schätzt, ist es erforderlich, diesen zusätzlichen Bedarf anzu-

schaffen, da es ansonsten abermals zu einem Engpaß bei der Vig-

nettenversorgung kommen müßte.

Da es für das österreichische System der Vignette keine ver-

gleichbaren Vorbilder gibt, war von vornherein vorgesehen, die

Bestellmenge im Laufe des Jahres dem tatsächlichen Bedarf anzu-

passen. Überraschend war, daß diese Anpassung im Bereich der

Wochenvignetten so rasch und in so großem Umfang erfolgen muß.

Diese Bedarfsanpassung, die in der Ausschreibung vorgesehen war,

kann nur durch Nachbestellung bei der gleichen Firma so rechtzei-

tig erfolgen, daß es zu keinem weiteren Versorgungsengpaß kommt.

Für die kommenden Jahre kommt es abermals zu einer öffentlichen

Ausschreibung der Vignettenaufträge.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Die Kalkulation des Vignettenbedarfs wurde durch das Beratungsun-

ternehmen CMG durchgeführt. Die Frage der Haftung und eines all-

fälligen Schadens wird derzeit vom Auftraggeber geprüft.

Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

Die ÖMG wurde im Rahmen der von mir gesetzten Maßnahmen auf

Grundlage des § 10 Abs. 4 des "Maßnahmengesetzes,' (BGBl.Nr.

826/1992) inzwischen aufgelöst.

Es wird die nunmehr mit der Einführung der fahrleistungsabhängi-

gen Maut beauftragte ASG im März 1997 einen umfangreichen Status-

bericht vorlegen, den ich mit allen im Parlament vertretenen

Parteien diskutieren werde.