1813/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1862/J betreffend Vergabe der Produktion der Autobahnvignette an
den BMwA, welche die Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am
23.1.1997 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 12 der Anfrage:
Die Vergabe der Vignettenproduktion erfolgte im Zuge eines
2-stufigen Auswahlverfahrens mit Präqualifikation aufgrund des
Bundesvergabegesetzes und einer EU-weiten Ausschreibung.
Stufe 1 - Vorauswahl :
Ausscheidung jener Angebote, die die ausgeschriebene Leistung
nicht bzw. nur teilweise anbieten konnten.
Stufe 2 - Endauswahl :
Zuschlag an den Bestbieter auf Grundlage des Vergabegesetzes.
Insgesamt kamen sechs Unternehmen in die Endauswahl, wovon jeder
Mitbieter zumindest einen österreichischen ARGE-Partner aufwies.
Die Produktion selbst wäre in jedem Fall, zumindest teilweise, im
Ausland erfolgt .
Die Vergabe der Vignettenproduktion wird derzeit vom Rechnungshof
geprüft. Daher möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht näher auf
die einzelnen Fragen eingehen. Ich möchte nur feststellen, daß es
betreffend der Vergabe der Vignettenproduktion keine Information
an mich gab und es kam auch zu keinerlei Interventionen oder
Weisungen .
Weiters wird auf die Beantwortung der Anfrage 1758/J verwiesen.