1818/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schweitzer und Kollegen haben am

14.1 1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1734/J betreffend "Schaffung

von Arbeitsplätzen und Betriebsgründungen im Zusammenhang mit der stofflichen

Verwertung von Kunststoffabfall,' gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mit-

zuteilen:

Betreffend die in der Begründung der gegenständlichen Anfrage angeführten Zahl an

Projektanträgen nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) darf ich

folgendes ausführen:

Derzeit sind nur zwei UVP-Verfahren zur Genehmigung von

Müllverbrennungsanlagen anhängig, nämlich jene in Zistersdorf und in Trieben. In

einigen anderen Fällen wurden geplante Projekte gemäß § 4 UVP-G angezeigt, was

jedoch noch nicht einem Genehmigungsantrag gleichkommt.

ad 1

Das Potential der stofflichen Verwertung von Kunststoffabfällen ist im wesentlichen

von der Sortenreinheit der Abfälle und den Sammelmöglichkeiten abhängig. In

ökologischer Hinsicht ist die stoffliche Verwertung günstig zu bewerten, wobei jedoch

die Reinheit des Materials und der Sortieraufwand zu berücksichtigen sind.

ad 2

Gemäß AWG können Produktbeschränkungen und -verbote nur in Zusammenhang

mit der Vermeidung von Schadstoffen oder der direkten Gefährdung der Umwelt

ausgesprochen werden. Die von mir genutzten Möglichkeiten, Rahmenbedingungen

zu setzen, bestehen im wesentlichen aus Rücknahme- und Verwertungsvorgaben.

ad 3

Ja

ad 4

Ja.

ad 5 bis 7

Untersuchungen laufen hinsichtlich der ökologischen Relevanz der Verwertung von

Kunststoffabfällen, da arbeitsmarktpolitische Untersuchungen nicht in den

Komptenzbereich meines Ressorts fallen. Abschließende Ergebnisse betreffend die

ökologische Relevanz liegen jedoch noch nicht vor.

ad 8

Für die stoffliche Verwertung bieten sich insofern Chancen, als aufgrund der

internationalen Tendenz die Verwertung von Abfällen forciert wird und in der EG-

Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle stoffliche Mindestver-

wertungsquoten vorgegebenen sind. Auch in diesem Bereich wird mit einem

erheblichen Wettbewerb zu rechnen sein.

ad 9 bis 12

Ja. Die Müllverbrennung ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamten

Abfallwirtschaft, insbesondere um die Ablagerungsfähigkeit von Reststoffen zu

erzielen und somit die Entstehung von Altlasten für die Zukunft zu verhindern.

Diese Strategie orientiert sich an den im AWG vorgegebenen Zielen und darauf

aufbauend auf alle im Bundesabfallwirtschaftsplan und den dazugehörenden

Materialienbänden dargelegten Fakten.

ad 13

Soweit dies von der Themenstellung her notwendig und sinnvoll war, ja.

ad 14

Zu dieser Frage möchte ich darauf verweisen, daß die Verfahren bei den dafür

zuständigen Landesbehörden anhängig sind. Grundsätzlich schätze ich die

Realisierungschance von Projekten, die einem integrativen Genehmigungsverfahren

unterzogen werden, als höher gegenüber anderen Verfahren ein.

ad 15

Behördenverfahren betreffend die Genehmigung von Anlagen unterliegen

rechtlichen Vorgaben, nach denen die Beurteilung zu erfolgen hat.

ad 16

Soweit dies als Genehmigungsvoraussetzung vorgesehen ist, ja.

ad 17

Das konzentrierte Genehmigungsverfahren in Verbindung mit der maximalen

Verfahrensdauer gemäß § 7 Abs. 2 UVP-G soll sicherstellen, daß UVP-Verfahren

spätestens 1 8 Monate nach Antragstellung abgeschlossen sind. Die gegenüber den

nicht der UVP unterliegenden Verfahren zusätzlich erforderlichen Untersuchungen

zur integrativen Beurteilung der Umweltauswirkungen haben Präventivcharakter und

können oftmals wesentlich höhere spätere Sanierungskosten vermeiden.

ad 18

Die aufgeworfene Frage ist keine Frage des Vollzuges, sondern stellt eine Tatsache

fest, die jeder Anlagenbetreiber im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Tätigkeit

beurteilen muß.

ad 19

Jedenfalls für den Bereich, wo die stoffliche Verwertung bei der Kosten-

/Nutzenbewertung ihre Grenzen findet.

ad 20

Die Frage wurde nicht näher untersucht, das Potential ist tendentiell jedenfalls

positiv.

ad 21

Die Schaffung ausreichender Kapazitäten zur Restmüllbehandlung ist durchaus mit

dem Grundsatz der Kreislaufschließung und Wertstoffrückgewinnung vereinbar.