1819/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
14.1.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1762/J betreffend
"Förderungen für Gentechnik-Projekte " gerichtet. Auf die - aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich,
folgendes mitzuteilen:
ad 1 bis 3
Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie hat keine gentechnischen
Forschungs- und Unternehmensprojekte im Sinne der Anfrage gefördert.
lm Jahre 1996 wurden Förderungen in Höhe von je öS 50.000,- an den
Österreichischen Naturschutzbund für den 19. Österreichischen Naturschutzkurs
zum Thema "Genethik - Grenzen der ethischen Vertretbarkeit im Umgang mit der
Natur', sowie an das Österreichische Jugendrotkreuz für die Plakataktion und
Arbeitsunterlage für Lehrer zum Thema "Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel"
vergeben.
Die im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführten Arbeiten hatten die
Erstellung bzw. Verbesserung von Kriterienkatalogen für die Risikoabschätzung von
Freisetzungen gentechnische veränderter
Organismen (GVO) zum Ziel.
Die erste und zweite "Zentral- und Osteuropäische Konferenz über regionale und
internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit in der Gen- und
Biotechnologie" wurden aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und
Familie unterstützt. Die erste Konferenz fand im September 1995 in
Keszthely/Ungarn, die zweite im Oktober 1996 in Smolenice/Slowakei statt.
Für 1997 sind Untersuchungen betreffend "Überwachungs- bzw.
Monitoringmethoden" von GVO und /oder deren genetischen Materials in der Umwelt
geplant. Diese sind dem Bereich der Sicherheitsforschung und
freisetzungsbegleitenden Forschung zuzuordnen.
ad 4
Im Zeitraum 1992/93 wurden vom Umweltbundesamt Studien zur Darstellung der
Situation des biologischen Landbaus in Österreich sowie der Forschung in diesem
Bereich in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse wurden in den Monographien Nr. 35 und
36 des Umweltbundesamtes publiziert. Für 1997 ist die Unterstützung einer
Veranstaltung der Österreichischen Gesellschaft für Ökologie "Biologischer Landbau
- Einkommenssichernder Strohhalm für Landwirte oder Überlebenschance für alle?"
(Zwettl, März 1997) geplant.
ad 5 ,6 und 9
Da das Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie keine Förderungen im
Sinne der Anfrage vergeben hat, erübrigt
sich die Beantwortung dieser Fragen.
ad 7
Bezüglich dieser Frage darf ich auf die Beantwortung der gleichlautenden
parlamentarischen Anfrage Nr. 1761/J an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft verweisen.
ad 8 und 11
Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr.
1 763/J an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr verweisen.
ad 9
Da es seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie keine
Förderungen im Sinne der Anfrage gab, erübrigt sich die Beantwortung dieser Frage.
ad 10
Die Verankerung spezieller Haftungsbestimmungen für Risiken aus der Anwendung
der Gentechnologie sollte prinzipiell in der Regelung erfolgen, die diesen Bereich
gesetzlichen Bestimmungen unterwirft - nämlich im Gentechnikgesetz. In meinem
Zuständigkeitsbereich beabsichtige ich, im Rahmen der Novelle des UVP-Gesetzes
in die Anlagenliste Anlagen aufzunehmen, in denen mit gentechnisch veränderten
Organismen gearbeitet wird.