1819/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

14.1.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1762/J betreffend

"Förderungen für Gentechnik-Projekte " gerichtet. Auf die - aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich,

folgendes mitzuteilen:

ad 1 bis 3

Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie hat keine gentechnischen

Forschungs- und Unternehmensprojekte im Sinne der Anfrage gefördert.

lm Jahre 1996 wurden Förderungen in Höhe von je öS 50.000,- an den

Österreichischen Naturschutzbund für den 19. Österreichischen Naturschutzkurs

zum Thema "Genethik - Grenzen der ethischen Vertretbarkeit im Umgang mit der

Natur', sowie an das Österreichische Jugendrotkreuz für die Plakataktion und

Arbeitsunterlage für Lehrer zum Thema "Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel"

vergeben.

Die im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführten Arbeiten hatten die

Erstellung bzw. Verbesserung von Kriterienkatalogen für die Risikoabschätzung von

Freisetzungen gentechnische veränderter Organismen (GVO) zum Ziel.

Die erste und zweite "Zentral- und Osteuropäische Konferenz über regionale und

internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit in der Gen- und

Biotechnologie" wurden aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und

Familie unterstützt. Die erste Konferenz fand im September 1995 in

Keszthely/Ungarn, die zweite im Oktober 1996 in Smolenice/Slowakei statt.

Für 1997 sind Untersuchungen betreffend "Überwachungs- bzw.

Monitoringmethoden" von GVO und /oder deren genetischen Materials in der Umwelt

geplant. Diese sind dem Bereich der Sicherheitsforschung und

freisetzungsbegleitenden Forschung zuzuordnen.

ad 4

Im Zeitraum 1992/93 wurden vom Umweltbundesamt Studien zur Darstellung der

Situation des biologischen Landbaus in Österreich sowie der Forschung in diesem

Bereich in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse wurden in den Monographien Nr. 35 und

36 des Umweltbundesamtes publiziert. Für 1997 ist die Unterstützung einer

Veranstaltung der Österreichischen Gesellschaft für Ökologie "Biologischer Landbau

- Einkommenssichernder Strohhalm für Landwirte oder Überlebenschance für alle?"

(Zwettl, März 1997) geplant.

ad 5 ,6 und 9

Da das Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie keine Förderungen im

Sinne der Anfrage vergeben hat, erübrigt sich die Beantwortung dieser Fragen.

ad 7

Bezüglich dieser Frage darf ich auf die Beantwortung der gleichlautenden

parlamentarischen Anfrage Nr. 1761/J an den Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft verweisen.

ad 8 und 11

Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr.

1 763/J an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr verweisen.

ad 9

Da es seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie keine

Förderungen im Sinne der Anfrage gab, erübrigt sich die Beantwortung dieser Frage.

ad 10

Die Verankerung spezieller Haftungsbestimmungen für Risiken aus der Anwendung

der Gentechnologie sollte prinzipiell in der Regelung erfolgen, die diesen Bereich

gesetzlichen Bestimmungen unterwirft - nämlich im Gentechnikgesetz. In meinem

Zuständigkeitsbereich beabsichtige ich, im Rahmen der Novelle des UVP-Gesetzes

in die Anlagenliste Anlagen aufzunehmen, in denen mit gentechnisch veränderten

Organismen gearbeitet wird.