1822/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1 892/J-NR197 betreffend die Lehrstelle für
Abg. z. NR Dr. Sonja Moser am Pädagogischen Institut in Innsbruck, die die Abgeordneten
Mag. Johann Ewald Stadler und KollegInnen am 24. Jänner 1997 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet:
1. Wurde der Posten am Pädagogischen Institut in Innsbruck, der Frau Dr. Moser Zuge-
wiesen wurde, öffentlich ausgeschrieben und wenn ja, wieviele Mitbewerber waren zu
verzeichnen und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Laut Mitteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung wurde die Planstelle am Pädagogischen
Institut des Landes Tirol noch nicht öffentlich ausgeschrieben.
2. Welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, um diese Stellenvergabe im Falle
der Nichtausschreibung wieder rückgängig zu machen?
Antwort:
Die Stelle ist nicht durch Frau Dr. Moser
besetzt.
3. Halten Sie es für gerechtfertigt, daß im Falle von Frau Dr. Moser bei einem Monats-
bezug von mehr als 50.000,-- 5 monatlich aus „Versorgungsgründen“ ein eigener Posten
geschaffen wurde?
4. Wieviele derartige Posten wurden seitens Ihres Ressorts aufgrund der gesetzlichen Lage,
wonach Abgeordneten aus dem öffentlichen Dienst einen Rechtsanspruch auf eine mit
dem Mandat zu vereinbarende Anstellung hätten, geschaffen?
7. Inwieweit ist es Ihrer Meinung nach vereinbar, als Mandatsträgerin ein öffentliches Amt
dazu zu benützen, einem Institut für Schülerbetreuung Wettbewerbsvorteile zu
verschaffen und dadurch die Schulen in ihrer Entscheidungsfreiheit womöglich zu
beeinflussen?
Antwort:
Der § 17 Beamten—Dienstrechtsgesetz (13DG) regelt die Außerdienststellung eines politischen
Mandatars. Welche der im § 17 angeführten Kriterien auf den einzelnen Mandatar Anwendung
finden, hängt von der jeweiligen Person des Mandatars ab.
Im übrigen wurde der Posten unabhängig von der Person Dr. Mosers beantragt.
5. Inwieweit hat Frau Dr. Moser auf der mit mehr als 400 Personen ausgewiesenen
Warteliste für die Bewerbung um eine Lehrerstelle im Bundes- oder Landesdienst
Berücksichtigung gefunden?
6. Entspricht es den in den Medien kolportierten Tatsachen, daß Frau Dr. Moser auf den
oben zitierten Posten am Pädagogischen Institut in Innsbruck mittlerweile verzichtet hat
und wenn nein, inwieweit werden Sie darauf einwirken?
Antwort:
Frau Dr. Moser hat sich nach dem Bezügegesetz karenzieren lassen.