1833/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DI Hofmann, Dr. Partik-Pablé,
DI Schöggl und Jung habe am 22.1. 997 unter der Nr. 1846/J eine
schriftliche Anfrage betreffend "Sicherheitsrisiko Terminal
Wels" an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Sind Ihnen diese Vorfälle bekannt?
2 . Wieviele Personen sind zur Überwachung des Terminals
"Wels" abgestellt?
3. Wieviele Einsätze waren im Bereich des "Terminals Wels"
1996 zu verzeichnen?
4. Wie hoch waren die Personalkosten im Bereich des
" Terminals Wels " .?
5 . Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ministeriums über-
legt, um eine Erhöhung des Sicherheitsgrades zu erreichen?
a) Welche Maßnahmen sind dies konkret und wann werden
diese umgesetzt?
6 . Werden bei den Maßnahmen auch die Vorschläge der Bürger-
initiative des Wohngebietes von Maxlhaid berücksichtigt?
7 . Beschränkt sich die Grenzgendarmerie darauf nur die von
außen zugänglichen unterflurkästen unter den Zügen zu
kontrollieren?
a) Wenn nein, werden auch die Hohlräume unter den Waggons
kontrolliert ? "
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 :
Ja, wobei seit dem Jahr 1992 von der örtlich zuständigen Bundes-
polizeidirektion die verschiedenen betroffenen Institutionen,
wie z . B . Magistrat der Stadt Wels , Finanzlandesdirektion OÖ und
ÖBB über Unzulänglichkeiten informiert und soweit es den
Zuständigkeitsbereich der Sicherheitsexekutive betrifft, laufend
entsprechende Gegenmaßnahmen gesetzt wurden.
Zu Frage 2:
Die Überwachung des ÖBB-Terminals Wels erfolgt durch Beamte der
Bundespolizeidirektion Wels von den Wachzimmern Neustadt bzw.
Pernau aus, aber auch durch die Motorisierte Verkehrsgruppe und
die Polizeidiensthundegruppe, wobei täglich 6-12 Streifen durch-
geführt werden .
Zusätzlich werden Zugsonderkontrollen durchgeführt, an denen
sich in der Regel 5 Beamte beteiligen. Dazu kommen schwerpunkt-
mäßige Kontrollen der vorgelagerten Bahnstrecke durch das
Bezirksgendarmeriekommando Wels-Land. An diesen Überwachungs-
maßnahmen beteiligen sich durchschnittlich je 3 Streifen be-
stehend aus je 2 Beamten.
Zu Frage 3: 53
Zu Frage 4:
Da die eingesetzten Beamten im Hauptdienst standen, fielen keine
gesondert ausweisbaren Kosten an; will man die durchschnitt-
lichen Personalkosten auf die konkret aufgewandte Zeit hoch-
rechnen, so ergäbe dies etwa einen Betrag
von öS 700 . 000 , -- .
Zu Frage 5:
Die Kontrolle der Züge, welche für den Terminal Wels bestimmt
sind, erfolgt einerseits aufgrund einer Vereinbarung mit den ÖBB
(wird im kommenden Fahrplan berücksichtigt) für die aus Hegye-
shalom kommenden Züge bereits am Bahnhof Parndorf/Burgenland
durch Organe der Bundesgendarmerie, und andererseits für jene
aus Sopron bereits unmittelbar vor der Verladung der Rollenden
Landstraße vor Ort in Sopron durch Organe der Bundespolizei-
direktion Eisenstadt im Zusammenwirken mit der Grenzgendarmerie
( CO2 -Kontrolle ) .
Damit werden alle Züge, die für den Terminal Wels bestimmt sind,
im Regelfall bereits im bzw. vor dem Grenzbereich kontrolliert .
Zu Frage 6:
Ja, soweit als möglich.
Zu Frage 7:
Nein, da schwerpunktmäßig neben den von außen zugänglichen
Unterflurkästen, unter Einsatz spezifischer Kontrollgeräte, auch
die Hohlräume unter den Waggons und gegebenenfalls die Lade-
flächern der verladenen Fahrzeuge kontrolliert werden.