1833/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DI Hofmann, Dr. Partik-Pablé,

DI Schöggl und Jung habe am 22.1. 997 unter der Nr. 1846/J eine

schriftliche Anfrage betreffend "Sicherheitsrisiko Terminal

Wels" an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Sind Ihnen diese Vorfälle bekannt?

2 . Wieviele Personen sind zur Überwachung des Terminals

"Wels" abgestellt?

3. Wieviele Einsätze waren im Bereich des "Terminals Wels"

1996 zu verzeichnen?

4. Wie hoch waren die Personalkosten im Bereich des

" Terminals Wels " .?

5 . Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ministeriums über-

legt, um eine Erhöhung des Sicherheitsgrades zu erreichen?

a) Welche Maßnahmen sind dies konkret und wann werden

diese umgesetzt?

6 . Werden bei den Maßnahmen auch die Vorschläge der Bürger-

initiative des Wohngebietes von Maxlhaid berücksichtigt?

7 . Beschränkt sich die Grenzgendarmerie darauf nur die von

außen zugänglichen unterflurkästen unter den Zügen zu

kontrollieren?

a) Wenn nein, werden auch die Hohlräume unter den Waggons

kontrolliert ? "

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1 :

Ja, wobei seit dem Jahr 1992 von der örtlich zuständigen Bundes-

polizeidirektion die verschiedenen betroffenen Institutionen,

wie z . B . Magistrat der Stadt Wels , Finanzlandesdirektion OÖ und

ÖBB über Unzulänglichkeiten informiert und soweit es den

Zuständigkeitsbereich der Sicherheitsexekutive betrifft, laufend

entsprechende Gegenmaßnahmen gesetzt wurden.

Zu Frage 2:

Die Überwachung des ÖBB-Terminals Wels erfolgt durch Beamte der

Bundespolizeidirektion Wels von den Wachzimmern Neustadt bzw.

Pernau aus, aber auch durch die Motorisierte Verkehrsgruppe und

die Polizeidiensthundegruppe, wobei täglich 6-12 Streifen durch-

geführt werden .

Zusätzlich werden Zugsonderkontrollen durchgeführt, an denen

sich in der Regel 5 Beamte beteiligen. Dazu kommen schwerpunkt-

mäßige Kontrollen der vorgelagerten Bahnstrecke durch das

Bezirksgendarmeriekommando Wels-Land. An diesen Überwachungs-

maßnahmen beteiligen sich durchschnittlich je 3 Streifen be-

stehend aus je 2 Beamten.

Zu Frage 3: 53

Zu Frage 4:

Da die eingesetzten Beamten im Hauptdienst standen, fielen keine

gesondert ausweisbaren Kosten an; will man die durchschnitt-

lichen Personalkosten auf die konkret aufgewandte Zeit hoch-

rechnen, so ergäbe dies etwa einen Betrag von öS 700 . 000 , -- .

Zu Frage 5:

Die Kontrolle der Züge, welche für den Terminal Wels bestimmt

sind, erfolgt einerseits aufgrund einer Vereinbarung mit den ÖBB

(wird im kommenden Fahrplan berücksichtigt) für die aus Hegye-

shalom kommenden Züge bereits am Bahnhof Parndorf/Burgenland

durch Organe der Bundesgendarmerie, und andererseits für jene

aus Sopron bereits unmittelbar vor der Verladung der Rollenden

Landstraße vor Ort in Sopron durch Organe der Bundespolizei-

direktion Eisenstadt im Zusammenwirken mit der Grenzgendarmerie

( CO2 -Kontrolle ) .

Damit werden alle Züge, die für den Terminal Wels bestimmt sind,

im Regelfall bereits im bzw. vor dem Grenzbereich kontrolliert .

Zu Frage 6:

Ja, soweit als möglich.

Zu Frage 7:

Nein, da schwerpunktmäßig neben den von außen zugänglichen

Unterflurkästen, unter Einsatz spezifischer Kontrollgeräte, auch

die Hohlräume unter den Waggons und gegebenenfalls die Lade-

flächern der verladenen Fahrzeuge kontrolliert werden.