1834/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat ANSCHDBER , Freundinnen und

Freunde haben am 22 . Jänner 1997 unter der Nr . 1851/J an den Bun-

desminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfra-

ge betreffend "Wiener Kurden-Mord" gerichtet , die folgenden Wort-

laut hat :

" 1 . Ist Ihnen die oben angeführte Sachverhaltsdarstellung

bekannt?

2. Wenn ja , seit wann und zu welchen konkreten Konsequenzen

hat die Sachverhaltsdarstellung bislang geführt?

3. Wie lautet der Wortlaut der Sachverhaltsdarstellung?

4. Sind die entsprechenden Passagen aus dem Akt korrekt

wiedergegeben? Wenn nein , in welchen Details nicht?

5. Wie erklärt sich der Minister aus heutiger Sicht die

aufgelisteten skandalösen Pannen?

6. Existierte damals eine politische Weisung , die Attentäter

entkommen zu lassen?

7. Hat es unmittelbar nach dem Attentat eine Kontaktaufnahme

der österreichischen mit den iranischen Behörden gegeben?

Wenn ja, mit welchem konkreten Inhalt von wem wurde sie rea-

lisiert und welche Konsequenzen hatte sie?

8. Wie wurde die Weisung der reduzierten Überwachung der

iranischen Botschaft durch den Generaldirektor für

öffentliche Sicherheit begründet?

9. Haben sich in den Jahren seit dem Attentat neue Anhalts-

punkte für die österreichischen Behörden ergeben? Wenn ja,

welche konkret im Detail?

10. Hat es in dieser Angelegenheit Kooperation mit ausländischen

Diensten gegeben? Wenn ja, mit welchen und in welchem kon-

kreten Detail und Zusammenhang'?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die angeführte Sachverhaltsdarstellung war mir nicht bekannt . Sie

wurde aus Anlaß der gegenständlichen Anfrage meinem Ressort auf

Ersuchen vom BM für Justiz übermittelt. Weitere Konsequenzen er-

gaben sich für mein Ressort daraus nicht .

Zu Frage 3:

Ich verweise diesbezüglich auf den Zuständigekeitsbereich des BM

für Justiz .

Zu Frage 4:

Von den Sicherheitsbehörden sind im vorliegenden Fall jeweils die

nach dem aktuellen Ermittlungsstand zulässig gewesenen bzw. not-

wendig erschienenen Maßnahmen getroffen worden. Die polizeilichen

Ermittlungsergebnisse wurden laufend den Justizbehörden zur Ver-

fügung gestellt. Diesen oblag sodann im Zusammenhalt mit den vor-

gelegenen Sachverständigengutachten die weitere Beurteilung mit

dem schließlichen Ergebnis der Erlassung von Haftbefehlen gegen

die drei Verdächtigen .

Die Überwachungs- bzw. Kontrollmaßnahmen bei der iranischen Bot-

schaft erfolgten in Abstimmung auf den jeweiligen Erkenntnisstand

der Sicherheitsbehörden und unter Bedachtnahmen auf die Bestim-

mungen des Wiener Übereinkommens über die diplomatischen Bezie-

hungen.

Zu Frage 5:

Ich kann in diesem Zusammenhang keine "skandalösen Pannen" erken-

nen .

Zu Frage 6:

Nein .

Zu Frage 7

Die BPD Wien hat am 14 .07 . 1989 mit der iranischen Botschaft Kon-

takt aufgenommen , um den in der Botschaft aufhältigen BOZORGIAN

ASSL neuerlich einvernehmen zu können. Die iranische Botschaft

kam dem diesbezüglichen Ersuchen nach .

Zu Frage 8:

Die Anordnung , die Personenkontrolle bei der iranischen Botschaft

schonend durchzuführen , erfolgte im Hinblick auf die Bestimmungen

des Wiener Übereinkommens über die diplomatischen Beziehungen. Im

übrigen verweise ich auf den zweiten Absatz der Antwort zu Frage

4 .

Zu Frage 9:

Außer jenen Erkenntnissen im Zuge der Ermittlungen nach dem At-

tentat , die schließlich zur Erlassung von Haftbefehlen gegen die

drei Verdächtigen geführt haben, ergaben sich für die Sicher-

heitsbehörden seither keine weiteren tatrelevanten Anhaltspunkte .

Zu Frage 10:

Ja . Nähere Angaben darüber sind mir aus Vertraulichkeitsgründen

nicht möglich .