1834/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat ANSCHDBER , Freundinnen und
Freunde haben am 22 . Jänner 1997 unter der Nr . 1851/J an den Bun-
desminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfra-
ge betreffend "Wiener Kurden-Mord" gerichtet , die folgenden Wort-
laut hat :
" 1 . Ist Ihnen die oben angeführte Sachverhaltsdarstellung
bekannt?
2. Wenn ja , seit wann und zu welchen konkreten Konsequenzen
hat die Sachverhaltsdarstellung bislang geführt?
3. Wie lautet der Wortlaut der Sachverhaltsdarstellung?
4. Sind die entsprechenden Passagen aus dem Akt korrekt
wiedergegeben? Wenn nein , in welchen Details nicht?
5. Wie erklärt sich der Minister aus heutiger Sicht die
aufgelisteten skandalösen Pannen?
6. Existierte damals eine politische Weisung , die Attentäter
entkommen zu lassen?
7. Hat es unmittelbar nach dem Attentat eine Kontaktaufnahme
der österreichischen mit den iranischen Behörden gegeben?
Wenn ja, mit welchem konkreten Inhalt von wem wurde sie rea-
lisiert und welche Konsequenzen hatte sie?
8. Wie wurde die Weisung der reduzierten Überwachung der
iranischen Botschaft durch den Generaldirektor für
öffentliche Sicherheit begründet?
9. Haben sich in den Jahren seit dem Attentat neue Anhalts-
punkte für die österreichischen Behörden ergeben? Wenn ja,
welche konkret im Detail?
10. Hat es in dieser Angelegenheit Kooperation mit ausländischen
Diensten gegeben? Wenn ja, mit welchen und in welchem kon-
kreten Detail und Zusammenhang'?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die angeführte Sachverhaltsdarstellung war mir nicht bekannt . Sie
wurde aus Anlaß der gegenständlichen Anfrage meinem Ressort auf
Ersuchen vom BM für Justiz übermittelt. Weitere Konsequenzen er-
gaben sich für mein Ressort daraus nicht .
Zu Frage 3:
Ich verweise diesbezüglich auf den Zuständigekeitsbereich des BM
für Justiz .
Zu Frage 4:
Von den Sicherheitsbehörden sind im vorliegenden Fall jeweils die
nach dem aktuellen Ermittlungsstand zulässig gewesenen bzw. not-
wendig erschienenen Maßnahmen getroffen worden. Die polizeilichen
Ermittlungsergebnisse wurden laufend den Justizbehörden zur Ver-
fügung gestellt. Diesen oblag sodann im Zusammenhalt mit den vor-
gelegenen Sachverständigengutachten die weitere Beurteilung mit
dem schließlichen Ergebnis der Erlassung von Haftbefehlen gegen
die drei Verdächtigen .
Die Überwachungs- bzw. Kontrollmaßnahmen bei der iranischen Bot-
schaft erfolgten in Abstimmung auf den jeweiligen Erkenntnisstand
der Sicherheitsbehörden und unter Bedachtnahmen auf die Bestim-
mungen des Wiener Übereinkommens über die diplomatischen Bezie-
hungen.
Zu Frage 5:
Ich kann in diesem Zusammenhang keine "skandalösen Pannen" erken-
nen .
Zu Frage 6:
Nein .
Zu Frage 7
Die BPD Wien hat am 14 .07 . 1989 mit der iranischen Botschaft Kon-
takt aufgenommen , um den in der Botschaft aufhältigen BOZORGIAN
ASSL neuerlich einvernehmen zu können. Die iranische Botschaft
kam dem diesbezüglichen Ersuchen nach .
Zu Frage 8:
Die Anordnung , die Personenkontrolle bei der iranischen Botschaft
schonend durchzuführen , erfolgte im Hinblick auf die Bestimmungen
des Wiener Übereinkommens über die diplomatischen Beziehungen. Im
übrigen verweise ich auf den zweiten Absatz der Antwort zu Frage
4 .
Zu Frage 9:
Außer jenen Erkenntnissen im Zuge der Ermittlungen nach dem At-
tentat , die schließlich zur Erlassung von Haftbefehlen gegen die
drei Verdächtigen geführt haben, ergaben sich für die Sicher-
heitsbehörden seither keine weiteren tatrelevanten Anhaltspunkte .
Zu Frage 10:
Ja . Nähere Angaben darüber sind mir aus Vertraulichkeitsgründen
nicht möglich .