1838/AB XX.GP

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. PETROVIC, Freundinnen und

Freunde haben am 17. Februar 1997 unter der Zahl Nr.

1967/J-NR/1997 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Unterschiedliche ' Belohnungen , im Rahmen der Bundes-

verwaltung" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"§ 19 Gehaltsgesetz 1956 bzw. § 22 Vertragsbedienstetengesetz

1948 sieht vor, daß Bediensteten für besondere Leistungen, die

nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, Belohnungen

gezahlt werden können.

Dem Vernehmen nach bewegen sich diese Belohnungen für die ver-

schiedenen Bediensteten der verschiedenen Zentralstellen (Bundes-

kanzleramt/Bundesministerien) in unterschiedlicher Höhe. So soll

es in einzelnen Ressorts durchaus üblich sein, daß die den einzel-

nen Bediensteten gezahlten Belohnungen die Höhe eines Monatsgehal-

tes erreichen (somit ein 15. Gehalt darstellen) , andere Ressorts

sollen einen weitaus geringeren Betrag an alle Bediensteten zah-

len, wobei es hier aber auch einige "Privilegierte,' mit höheren

Belohnungen geben soll . Wieder andere Ressorts sollen Belohnungen

nur an "ausgesuchte" Bedienstete, dafür aber in großer Höhe zah-

len.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage :

1. Nach welchen Gesichtspunkten und unter Heranziehung welcher

Kriterien werden in Ihrer Zentralstelle Belohnungen bezahlt?

2 . Wie hoch war die durchschnittliche Belohnung in den Jahren

1994, 1995 und 1996 pro Bediensteten Ihrer Zentralstelle ?

3. Wieviele Bedienstete umfaßte das Ministerbüro Ihrer Zentral-

stelle im Jahre 1994, 1995 und 1996 und wieviele davon haben

1994, 1995 und 1996 eine Belohnung erhalten?

4. Wie hoch war die höchste und wie hoch war die niedrigste

Belohnung für Bedienstete des Ministerbüros im Jahre 1994,

1995 und 1996 ,?

5 . Wie hoch war die durchschnittliche Belohnung in den Jahren

1994, 1995 und 1996 pro Bediensteten des Ministerbüros ?

6 . Wieviele Bedienstete umfaßte das Präsidium Ihrer Zentralstel-

le im Jahre 1994, 1995 und 1996 und wieviele davon haben

1994, 1995 und 1996 eine Belohnung erhalten ?

7. Wie hoch war die höchste und wie hoch war die niedrigste

Belohnung für Bedienstete des Präsidiums im Jahre 1994, 1995

und 1996 ?

8. Wie hoch war die durchschnittliche Belohnung in den Jahren

1994, 1995 und 1996 pro Bediensteten des Präsidiums ?

9. Wieviele Bedienstete umfaßten die einzelnen Sektionen Ihrer

Zentralstelle im Jahre 1994, 1995 und 1996 und wieviele

davon haben 1994, 1995 und 1996 eine Belohnung erhalten ?

Bitte jeweils einzeln für jede Sektion anführen.

10. Wie hoch war die höchste und wie hoch war die niedrigste

Belohnung für Bedienstete der einzelnen Sektionen im Jahre

1994, 1995 und 1996 ? Bitte, einzeln für jede Sektion anfüh-

ren .

11 . Wie hoch war die durchschnittliche Belohnung in den Jahren

1994, 1995 und 1996 pro Bediensteten in den einzelnen Sektio-

nen ? "

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur Frage 1:

Als primäres Kriterium für die Gewährung von Belohnungen werden

jene besonderen Leistungen herangezogen. die der Bedienstete

jeweils erbrachte. Daneben werden auch soziale Aspekte berücksich-

tigt.

Zur Frage 2 :

Im Jahr 1994 wurden in der Zentralstelle meines Ressorts durch-

schnittlich S 5.238,--, im Jahr 1995 durchschnittlich S 5.188,--

sowie im Jahr 1996 durchschnittlich S 2.578,-- pro Bediensteten

an Belohnungen und Geldaushilfen gezahlt. Im Hinblick auf den

überaus großen Personalstand meines Ministeriums wäre die rechne-

rische Auswertung der für Geldaushilfen getätigten Aufwendungen

mit einem unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand verbunden

gewesen, wobei darauf hinzuweisen ist, daß die gewährten Geldaus-

hilfen eine nur unwesentliche Erhöhung der jeweils angeführten

Durchschnittsbeträge bewirkten. Unter Berücksichtigung dieser

Aspekte wurde daher von einer entsprechenden Aufteilung Abstand

genommen.

Zur Frage 3:

In den Jahren 1994 und 1995 umfaßte das Kabinett 18 Bedienstete,

im Jahr 1996 16 Bedienstete (Stichtag jeweils 31.12. d.J.); für

sämtliche dieser Bediensteten wurden in den angeführten Jahren

Belohnungen zur Anweisung gebracht.

Zur Frage 4:

In den Jahren 1994, 1995 und 1996 betrug - auf den jeweiligen

Einzelfall bezogen - die höchste Belohnung im Kabinett S 10.400,--

(1994), 8.100,-- (1995) bzw. S 3.600,-- (1996), die niedrigste

Belohnung jeweils S 350,--.

Zur Frage 5:

Im Jahr 1994 wurden an die Mitarbeiter des Kabinetts durchschnitt-

lich S 19.064,--, im Jahr 1995 durchschnittlich S 17.256,-- sowie

im Jahr 1996 durchschnittlich S 16. 413, -- ausgezahlt.

Zur Frage 6:

In den Jahren 1994, 1995 und 1996 betrug zum Stichtag 31 . 12 . des

jeweiligen Jahres der Personalstand im Präsidium meines Ministeri-

ums jeweils 556, 552 bzw. 543 Bedienstete. Grundsätzlich erhiel-

ten sämtliche Bedienstete Belohnungen; lediglich in vereinzelten

Ausnahmefällen wurde von der Gewährung von Belohnungen aus diszi-

plinarrechtlichen Aspekten Abstand genommen.

Zur Frage 9:

In den Jahren 1994, 1995 und 1996 betrug der Personalstand zum

Stichtag 31 . 12 . des jeweiligen Jahres

                                                1994       1995            1996

in der Sektion II                     905         921                942

in der Sektion III                   176         198                 202

in der Sektion IV                   134         135                133

Bedienstete. Bezüglich der Modalitäten der Gewährung von Belohnun-

gen an diese Bediensteten verweise ich auf die Beantwortung der

Frage 6.

Zu den Fragen 7, 8, 10 und 11:

Die Durchführung der für die Beantwortung dieser Fragen notwendi-

gen Erhebungen hätte im Hinblick auf den großen Personalstand

meines Ministeriums einen außerordentlich hohen Verwaltungsauf-

wand zur Folge gehabt . Ich ersuche daher auch diesbezüglich um

Verständnis, daß von weitergehenden Auswertungen Abstand genommen

wurde.