1839/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

haben am 31.1.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1925/J betreffend

"Geschlechterverträglichkeit der Posteneinsparungen im Bundesdienst" gerichtet.

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene

Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich anmerken, daß für Aufnahmen in das Bundesministerium für

Umwelt, Jugend und Familie ausschließlich die fachliche Qualifikation eines Bewer-

bers/einer Bewerberin entscheidend ist. Ein geschlechtsspezifisches Aufnahme-

kriterium ist einzig und allein in Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgesetz

des Bundes gegeben (bei gleicher Qualifikation mehrerer Bewerber ist der weibli-

chen Bewerberin der Vorzug zu geben).

ad 1

Stellenplan 1995

insgesamt 636 Planstellen, die sich wie folgt zusammensetzen

Umwelt-ZL:                          282 + 10 EG-Pool +  2 Jgdl.

Umwelt-Uba:                        221 +   2 EG-Pool +  1 Jgdl.

Jugend-u. Familie:               116 +   1 EG-Pool +  1 Jgdl.

SUMME:                              619 + 13 EG-Pool +  4 Jgdl = 636

Stellenplan 1997:

insgesamt 624 Planstellen, die sich wie folgt zusammensetzen:

Zentralleitung:     400 + 2 Jgdl.

Umweltbundesamt: 222

ad 2 und 3

Die Anzahl der in meinem Ressort in den Jahren 1995 und 1996 angefallenen Pen-

sionierungen, aufgegliedert nach Frauen und Männern, ist der Beilage 1 ( Anfall-

statistik des BMF - Abt. VI/8 über Bezieher von Ruhegenüssen) zu entnehmen.

Der Vergleich zwischen Beschäftigtenstand zum 1 .1 .1 995 und 1 .12.1 996, jeweils

nach Geschlechtern getrennt, stellt sich wie folgt dar:

Beschäftigte                         1.1.1995                 1.12.1996

männlich                               257                                         264

weiblich                                358                                         361

gesamt                                  615                                         625

männlich                               41 ,8%                                   42,2%

weiblich                                58,2%                                    57,8%

Posteneinsparungen erfolgen durch Nichtverlängerung befristeter Dienstverhältnis-

se, fehlender Nachbesetzung von Pensionsabgängen und Austritten im Zuge der

Eheschließung, Geburt eines Kindes bzw. nach Inanspruchnahme eines Karenzur-

laubes.

Mangels detaillierter Aufzeichnungen können dazu jedoch keine aussagekräftigen

Angaben erfolgen, da dies einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand

erfordern würde, das Personalinformationssystem des Bundes hierüber keine Daten

enthält und daher zu diesem Zweck alle Personalakten einzeln durchgesehen wer-

den müßten. Eine Beantwortung dieser Teilfragen ist daher nicht möglich.

ad 4

Ich ersuche um Verständnis dafür, daß ich diese Frage nicht im Detail beantworten

kann, da dies mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden

wäre. Dies deshalb, da ab Jänner 1995 bis März 1996 zwei Bundesministerien be-

standen haben (BM f. Jugend und Familie sowie BM f. Umwelt) und darüber hinaus

die Personalverwaltung bis August 1 996 vom Bundesministerium für Finanzen be-

sorgt worden ist.

Grundsätzlich war es in der Vergangenheit aber immer so, daß Anträge auf Über-

nahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis grundsätzlich nie abgelehnt wur-

den; entsprechende Anträge wurden stets in Evidenz gehalten.

ad 5 und 6

Die Beantwortung dieser Fragen ist ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand

nicht möglich, da auch hier die Durchsicht der einzelnen Personalakten unumgäng-

lich wäre.

Die Anzahl der im betreffenden Zeitraum in meinem Ressort insgesamt in Anspruch

genommenen Karenzurlaube nach § 75 und § 75 a des Beamten-Dienstrechts-

gesetzes 1979 sowie § 29b und § 29 c des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 er-

suche ich der Beilage 2 (Anzahlstatistiken des BMF-Abt. Vl/8 über Karenzurlaube)

zu entnehmen.

Der überwiegende Teil der Anträge auf Karenzurlaub nach obzitierten Gesetzes-

grundlagen wird für die Betreuung eines Kindes beansprucht. Detaillierte Zahlen hin-

sichtlich der Gründe für die Inanspruchnahme von Karenzurlauben können nicht ge-

nannt werden, da das Personalinformationssystem des Bundes keine diesbezügli-

chen Daten enthält.

Ablehnungen von Karenzurlaubsansuchen gab es in meinem Ressort keine.

ad7

Betreffend der diesbezüglichen Ministerratsbeschlüsse darf ich auf die Antwort des

Herrn Bundeskanzlers auf die parlamentarische Anfrage Nr. 1915/J verweisen.

Ich habe keine weiterreichenden ressortinternen Erlässe hiezu erstellt.

Einsparungen erfolgen grundsätzlich unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung

des Dienstbetriebes sowie der Einhaltung der Ministerratsbeschlüsse.

ad 8

Ziel ist es, den Stellenplan 1997 zu realisieren, Einsparungen sind diesem zu ent-

nehmen.