184/AB

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 200/J f betreffend mögliche Unterwanderung von Ministerien durch die Organisation Scientology, welche die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde am 28.2.1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Der Gegenstand einer an ein Mitglied der Bundesregierung gerichteten parlamentarischen Anfrage ist gem. Art. 52 Abs. 1 B-VG auf die Befragung dieses Mitgliedes über alle Gegenstände der Vollziehung beschränkt.

Die Mitgliedschaftt bzw. Zugehörigkeit von Bundesbediensteten zu Glaubensgemeinschaften und/oder privaten Vereinen, wie dies Scientology darstellt, ist jedoch Teil deren Privatsphäre.

Soweit darüber hinaus dem Bund in seiner Eigenschaft als Dienstgeber diesbezügliche Daten zur Kenntnis gelangen, würde eine Off enlegung derselben gegen das Grundrecht der Betroff enen auf Datenschutz verstoßen.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Grundsätzlich wird auf die Beantwortung des Punktes 3 unter 197/J gestellten Anfrage des Bundeskanzlers verwiesen. Weiters darf allerdings festgehalten werden, daß die Firma Topcall für das BMWA weder als Dienstleister noch als Vertragspartner tätig war oder ist.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten werden alle Schutzmaßnahmen nach dem derzeitigen Stand der Technik getroffen, um die EDV-Anlagen bzw. EDV-gestützten Daten bestmöglich zu schützen.'