1840/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am

22. Jänner 1997 unter der Nr. 1854/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Verkaufserlöse aus Bundesheerkasernen" gerichtet. Diese aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Bei der angesprochenen "Analyse" handelt es sich um eine interne, ausschließlich für den

Dienstgebrauch bestimmte Unterlage der zuständigen Fachabteilung meines Ressorts vom

Juni vergangenen Jahres. Auf Grund ihres Charakters als bloßes Arbeitspapier, das im Zuge

der Bearbeitung laufend fortgeschrieben bzw. geänderten Entwicklungen angepaßt wird, war

sie zum Zeitpunkt der Beschlußfassung des Landesverteidigungsrates vom 10. Dezember

1996 über Panzerankäufe bereits als überholt anzusehen. Die gegenständliche "Analyse"

erscheint daher im vorliegenden Zusammenhang als Argumentationsgrundlage ungeeignet.

Im übrigen darf ich daran erinnern, daß die Sicherstellung der Finanzierung für diese

Beschaffungen Gegenstand einer ausführlichen Aussprache in der vorerwähnten Sitzung des

Landesverteidigungsrates war. Bei dieser Gelegenheit habe ich eine Reihe konkreter Fragen

von Mitgliedern des Landesverteidigungsrates, darunter auch des Abgeordneten Wabl, im

Detail beantwortet.

Im Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen erübrigt sich eine einzelweise

Beantwortung der gegenständlichen Anfrage. Hinsichtlich der aktuellen Kasernensituation

darf ich auf den Abschnitt 1.10.2 "Infrastruktur" im Situationsbericht 1996 (111-73 d.B.),

den der Nationalrat am 27. Februar 1997 zur Kenntnis genommen hat, verweisen.