1840/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am
22. Jänner 1997 unter der Nr. 1854/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Verkaufserlöse aus Bundesheerkasernen" gerichtet. Diese aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Bei der angesprochenen "Analyse" handelt es sich um eine interne, ausschließlich für den
Dienstgebrauch bestimmte Unterlage der zuständigen Fachabteilung meines Ressorts vom
Juni vergangenen Jahres. Auf Grund ihres Charakters als bloßes Arbeitspapier, das im Zuge
der Bearbeitung laufend fortgeschrieben bzw. geänderten Entwicklungen angepaßt wird, war
sie zum Zeitpunkt der Beschlußfassung des Landesverteidigungsrates vom 10. Dezember
1996 über Panzerankäufe bereits als überholt anzusehen. Die gegenständliche "Analyse"
erscheint daher im vorliegenden Zusammenhang als Argumentationsgrundlage ungeeignet.
Im übrigen darf ich daran erinnern, daß die Sicherstellung der Finanzierung für diese
Beschaffungen Gegenstand einer ausführlichen Aussprache in der vorerwähnten Sitzung des
Landesverteidigungsrates war. Bei dieser Gelegenheit habe ich eine Reihe konkreter Fragen
von Mitgliedern des Landesverteidigungsrates, darunter auch des Abgeordneten Wabl, im
Detail beantwortet.
Im Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen erübrigt sich eine einzelweise
Beantwortung der gegenständlichen Anfrage. Hinsichtlich der aktuellen Kasernensituation
darf ich auf den Abschnitt 1.10.2 "Infrastruktur" im Situationsbericht 1996 (111-73 d.B.),
den der Nationalrat am 27. Februar 1997 zur Kenntnis genommen hat, verweisen.