1844/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. Ing. Prinzhorn und Kollegen

haben am 22. Jänner 1997 unter der Nr. 1836/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Vergabe einer zusätzlichen Tech-

nologiemilliarde gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Wie wird sich die Aufteilung der zusätzlichen Technologiemilliarde

vollziehen?

2. Liegt ein konkretes Programm, das die Forschungsschwerpunkte

der nächsten Jahre festlegt, vor, bzw. ist ein derartiges Programm

in Arbeit? Falls ja, wo werden die Schwerpunkte gesetzt? Falls

nein, warum gibt es kein derartiges Programm?

3. In welcher Form werden Vorschläge zur Verteilung der Tech-

nologiemilliarde von Forschungseinrichtungen wie z.B. der

Akademie der Wissenschaften oder dem Forschungszentrum

Seibersdorf miteinbezogen?

4. Werden Forschungsprogramme an den Universitäten mit Mitteln

aus der Technologiemilliarde bedacht werden? Wenn nein, warum

nicht?

5. Welche Kontrollmechanismen werden eingerichtet, um eine

sinnvolle und effiziente Verwendung der Gelder zu garantieren?

6. Sind durch die Kürzung der Bundeszuschüsse an das Forschungs-

zentrum Seibersdorf geplante bzw. bereits begonnene Forschungs-

programme gefährdet?

7. Befürchten Sie, daß es durch Einkommenskürzungen bei den

Mitarbeitern im Forschungszentrum Seibersdorf zu einer Abwan-

derung von Experten ins Ausland kommen wird? Wenn nein,

warum nicht?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Für die Verteilung der ersten von drei Technologiemilliarden wurde

bereits im Vorjahr eine dementsprechende Grundlinie fixiert und in einer

gemeinsamen Pressekonferenz des damaligen Bundesministers für

Wissenschaft, Verkehr und Kunst und des Bundesministers für

wirtschaftliche Angelegenheiten der Öffentlichkeit vorgestellt, wobei sich

bei einigen Details noch kleine Änderungen ergeben können.

Mit der ersten Hälfte der Technologiemilliarde werden die Budgets von

ITF, FFF und FWF um jeweils 167 Millionen Schilling erhöht, womit in der

Programm- und Projektförderung neue Impulse gesetzt werden können.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Technologieprogram-

me des ITF, in denen Schirmthemen mit Programmanagement bereits

entwickelt und umgesetzt werden. Innerhalb von Schwerpunkten wie

"Technologien für die Informationsgesellschaft"; "Verkehrstechnologien"

oder "Energietechnik" geht es um die konkrete Zusammenarbeit von

Wirtschaft und Wissenschaft in einem umfassenden Prozeß von der

Formulierung des Forschungsbedarfes bis hin zur Pilotumsetzung. Ge-

plante Schwerpunkte wie "Technologien und Innovationen für die

Nachhaltigkeit" werden nach ähnlichen Gesichtspunkten entwickelt

werden.

Die zweite Hälfte der Technologiemilliarde wird schwerpunktmäßig für

die Finanzierung von Sonderprogrammen eingesetzt werden. Die Bun-

desregierung hat in ihrer Klausur im vergangenen November zu diesem

Zweck eine Reihe von Leitlinien verabschiedet, die in engem Zusam-

menhang mit dem weitgehend abgeschlossenen technologiepolitischen

Konzept der Bundesregierung stehen.

Besonderes Augenmerk wird hier auf die Stärkung der außeruniversi-

tären Forschungs- und Technologieszene gelegt. Dies umfaßt unter

anderem den Auf- und Ausbau von industrienahen FTE-Einrichtungen,

das Setzen von Internationalisierungsmaßnahmen, die Aktivierung von

Risikokapital für High-Tech-Firmen und die Entwicklung innovativer

Modelle der Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft. Ferner gehören dazu

Programme zur Förderung der Mobilität zwischen Wissenschaft und Wirt-

schaft, die Einrichtung von Verwertungsgesellschaften und die Förde-

rung regionaler Technologiezusammenballungen sowie die Verbesse-

rung des Wissenstransfers. Weiters ist die Einrichtung und Stärkung

außeruniversitärer "Kompetenzzentren" (Verkehrskompetenzzentren,

Kompetenzzentren für Umwelt- und Energietechnik, Werkstoffinstitut,

Telekom-Institut usw.) geplant, wo angewandte Forschungs- und Ent-

wicklungsarbeit für die Wirtschaft bzw. mit dieser geleistet werden kann.

Weitere Details werden den Aktionslinien des in Kürze abzuschließenden

technologiepolitischen Konzeptes der Bundesregierung zu entnehmen

sein.

Zu Frage 3:

Die beiden genannten Minister haben diese Vorschläge im Rahmen ihrer

Zuständigkeiten überprüft und in die dargelegten Überlegungen

miteinbezogen.

Zu Frage 4:

Diese Anliegen werden indirekt beim Schwerpunktthema Wissenschaft-

Wirtschaft berücksichtigt. Die engere Gestaltung und Vertiefung dieser

Zusammenarbeit ist auch ein Hauptanliegen des technologiepolitischen

Konzeptes. Ergänzend ist auf die FWF-Post-Doc-Stipendien hinzu-

weisen:

Die Stipendien richten sich zu allererst an Universitätsangehörige, die

ihre Dissertation bereits abgeschlossen haben und in die Wirtschaft

gehen wollen, zugleich aber auch an die jeweiligen Unternehmen. Für

Unternehmen bringen diese Stipendiaten eine Personalkostenersparnis,

aber auch einen im einzelnen auszuhandelnden Zugriff auf Universitäts-

ressourcen. Für die öffentliche Hand steht auch die Erhöhung der Bereit-

schaft kleinerer Unternehmen im Vordergrund, hochqualifizierte Akade-

miker anzustellen und damit einen Arbeitsmarkteffekt zu erzielen. Dieses

zusätzliche Impulsprogramm des Bundesministeriums für Wissenschaft

und Verkehr wird über den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen

Forschung (FWF) abgewickelt und mit den übrigen einschlägigen Aktivi-

täten des Bundes abgestimmt sein. Ein genaues, den Schrödinger-Aus-

landsstipendien des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen For-

schung nachgebildetes Programm wird demnächst vorgelegt werden.

Zu Frage 5:

Die genannten Aktionslinien werden in absehbarer Zeit mit dem tech-

nologiepolitischen Konzept der Bundesregierung veröffentlicht werden

und eine Orientierungshilfe für die weitere Vorgangsweise bieten. In

diesem Sinn sollen in regelmäßigen Abständen weitere Maßnahmen-

pakete in Abstimmung auf das technologiepolitische Konzept folgen, die

die Ergebnisse der jeweils früheren Stufen berücksichtigen werden. Jene

Hälfte der Technologiemilliarde, die über den ITF, FFF und den FWF

abgewickelt wird, unterliegt natürlich den bewährten Beurteilungs- und

Kontrollmechanismen dieser durchwegs schon seit einiger Zeit be-

stehenden Einrichtungen. Für den gesamten Einsatz der Mittel bzw. ihre

Oberverteilung gilt im übrigen die Ministerverantwortlichkeit und werden

jene Vorgangsweisen zur Anwendung kommen, wie sie bei der Regie-

rungsklausur im November 1996 vereinbart worden und bereits bekannt

sind. Wie bei allen besonders aktuellen Themen ist davon auszugehen,

daß der interministerielle Diskussionsprozeß hier ein besonders kritischer

sein wird, um sinnvolle Adaptierungen jeweils möglichst früh in Angriff zu

nehmen.

Zu Frage 6:

Nein, Forschungsprogramme des Forschungszentrums Seibersdorf sind

nicht gefährdet.

Zu Frage 7:

Der internationale Erfahrungsaustausch, der die Abwanderung von

wissenschaftlichen Experten ins Ausland beinhaltet, ist ein ebenso

normaler wie notwendiger wirtschaftlicher Vorgang. Der "Abwanderung"

steht in umgekehrten Richtung der Zuzug ausländischer Experten ins

Inland gegenüber. Ohne persönliche Mobilität und eine daraus folgende

laufende Fluktuation könnte der internationale wissenschaftliche

Austausch nicht funktionieren und daher gibt es dafür sogar eigene EU-

Förderprogramme. Natürlich gibt es auch Einzelfälle, in denen

erstklassige Experten abwandern und nicht mehr ersetzt werden können;

international hält sich das aber im Rahmen des Üblichen. Auch im Fall

des Forschungszentrums Seibersdorf wird eine über das übliche Maß

hinausgehende und nicht auch aus dem ständigen Wandel der For-

schungsaufgaben im einzelnen erklärbare Abwanderung nicht erwartet.