1844/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. Ing. Prinzhorn und Kollegen
haben am 22. Jänner 1997 unter der Nr. 1836/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Vergabe einer zusätzlichen Tech-
nologiemilliarde gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Wie wird sich die Aufteilung der zusätzlichen Technologiemilliarde
vollziehen?
2. Liegt ein konkretes Programm, das die Forschungsschwerpunkte
der nächsten Jahre festlegt, vor, bzw. ist ein derartiges Programm
in Arbeit? Falls ja, wo werden die Schwerpunkte gesetzt? Falls
nein, warum gibt es kein derartiges Programm?
3. In welcher Form werden Vorschläge zur Verteilung der Tech-
nologiemilliarde von Forschungseinrichtungen wie z.B. der
Akademie der Wissenschaften oder dem Forschungszentrum
Seibersdorf miteinbezogen?
4. Werden Forschungsprogramme an den Universitäten mit Mitteln
aus der Technologiemilliarde bedacht werden? Wenn nein, warum
nicht?
5. Welche Kontrollmechanismen werden eingerichtet, um eine
sinnvolle und effiziente Verwendung der Gelder zu garantieren?
6. Sind durch die Kürzung der Bundeszuschüsse an das Forschungs-
zentrum Seibersdorf geplante bzw. bereits begonnene Forschungs-
programme gefährdet?
7. Befürchten Sie, daß es durch Einkommenskürzungen bei den
Mitarbeitern im Forschungszentrum Seibersdorf zu einer Abwan-
derung von Experten ins Ausland kommen wird? Wenn nein,
warum nicht?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Für die Verteilung der ersten von drei Technologiemilliarden wurde
bereits im Vorjahr eine dementsprechende Grundlinie fixiert und in einer
gemeinsamen Pressekonferenz des damaligen Bundesministers für
Wissenschaft, Verkehr und Kunst und des Bundesministers für
wirtschaftliche Angelegenheiten der Öffentlichkeit vorgestellt, wobei sich
bei einigen Details noch kleine Änderungen ergeben können.
Mit der ersten Hälfte der Technologiemilliarde werden die Budgets von
ITF, FFF und FWF um jeweils 167 Millionen Schilling erhöht, womit in der
Programm- und Projektförderung neue Impulse gesetzt werden können.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Technologieprogram-
me des ITF, in denen Schirmthemen mit Programmanagement bereits
entwickelt und umgesetzt werden. Innerhalb von Schwerpunkten wie
"Technologien für die Informationsgesellschaft"; "Verkehrstechnologien"
oder "Energietechnik" geht es um die konkrete Zusammenarbeit von
Wirtschaft und Wissenschaft in einem umfassenden Prozeß von der
Formulierung des Forschungsbedarfes bis hin zur Pilotumsetzung. Ge-
plante Schwerpunkte wie "Technologien und
Innovationen für die
Nachhaltigkeit" werden nach ähnlichen Gesichtspunkten entwickelt
werden.
Die zweite Hälfte der Technologiemilliarde wird schwerpunktmäßig für
die Finanzierung von Sonderprogrammen eingesetzt werden. Die Bun-
desregierung hat in ihrer Klausur im vergangenen November zu diesem
Zweck eine Reihe von Leitlinien verabschiedet, die in engem Zusam-
menhang mit dem weitgehend abgeschlossenen technologiepolitischen
Konzept der Bundesregierung stehen.
Besonderes Augenmerk wird hier auf die Stärkung der außeruniversi-
tären Forschungs- und Technologieszene gelegt. Dies umfaßt unter
anderem den Auf- und Ausbau von industrienahen FTE-Einrichtungen,
das Setzen von Internationalisierungsmaßnahmen, die Aktivierung von
Risikokapital für High-Tech-Firmen und die Entwicklung innovativer
Modelle der Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft. Ferner gehören dazu
Programme zur Förderung der Mobilität zwischen Wissenschaft und Wirt-
schaft, die Einrichtung von Verwertungsgesellschaften und die Förde-
rung regionaler Technologiezusammenballungen sowie die Verbesse-
rung des Wissenstransfers. Weiters ist die Einrichtung und Stärkung
außeruniversitärer "Kompetenzzentren" (Verkehrskompetenzzentren,
Kompetenzzentren für Umwelt- und Energietechnik, Werkstoffinstitut,
Telekom-Institut usw.) geplant, wo angewandte Forschungs- und Ent-
wicklungsarbeit für die Wirtschaft bzw. mit dieser geleistet werden kann.
Weitere Details werden den Aktionslinien des in Kürze abzuschließenden
technologiepolitischen Konzeptes der Bundesregierung zu entnehmen
sein.
Zu Frage 3:
Die beiden genannten Minister haben diese Vorschläge im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten überprüft und in die dargelegten Überlegungen
miteinbezogen.
Zu Frage 4:
Diese Anliegen werden indirekt beim Schwerpunktthema Wissenschaft-
Wirtschaft berücksichtigt. Die engere Gestaltung und Vertiefung dieser
Zusammenarbeit ist auch ein Hauptanliegen des technologiepolitischen
Konzeptes. Ergänzend ist auf die FWF-Post-Doc-Stipendien hinzu-
weisen:
Die Stipendien richten sich zu allererst an Universitätsangehörige, die
ihre Dissertation bereits abgeschlossen haben und in die Wirtschaft
gehen wollen, zugleich aber auch an die jeweiligen Unternehmen. Für
Unternehmen bringen diese Stipendiaten eine Personalkostenersparnis,
aber auch einen im einzelnen auszuhandelnden Zugriff auf Universitäts-
ressourcen. Für die öffentliche Hand steht auch die Erhöhung der Bereit-
schaft kleinerer Unternehmen im Vordergrund, hochqualifizierte Akade-
miker anzustellen und damit einen Arbeitsmarkteffekt zu erzielen. Dieses
zusätzliche Impulsprogramm des Bundesministeriums für Wissenschaft
und Verkehr wird über den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen
Forschung (FWF) abgewickelt und mit den übrigen einschlägigen Aktivi-
täten des Bundes abgestimmt sein. Ein genaues, den Schrödinger-Aus-
landsstipendien des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen For-
schung nachgebildetes Programm wird
demnächst vorgelegt werden.
Zu Frage 5:
Die genannten Aktionslinien werden in absehbarer Zeit mit dem tech-
nologiepolitischen Konzept der Bundesregierung veröffentlicht werden
und eine Orientierungshilfe für die weitere Vorgangsweise bieten. In
diesem Sinn sollen in regelmäßigen Abständen weitere Maßnahmen-
pakete in Abstimmung auf das technologiepolitische Konzept folgen, die
die Ergebnisse der jeweils früheren Stufen berücksichtigen werden. Jene
Hälfte der Technologiemilliarde, die über den ITF, FFF und den FWF
abgewickelt wird, unterliegt natürlich den bewährten Beurteilungs- und
Kontrollmechanismen dieser durchwegs schon seit einiger Zeit be-
stehenden Einrichtungen. Für den gesamten Einsatz der Mittel bzw. ihre
Oberverteilung gilt im übrigen die Ministerverantwortlichkeit und werden
jene Vorgangsweisen zur Anwendung kommen, wie sie bei der Regie-
rungsklausur im November 1996 vereinbart worden und bereits bekannt
sind. Wie bei allen besonders aktuellen Themen ist davon auszugehen,
daß der interministerielle Diskussionsprozeß hier ein besonders kritischer
sein wird, um sinnvolle Adaptierungen jeweils möglichst früh in Angriff zu
nehmen.
Zu Frage 6:
Nein, Forschungsprogramme des Forschungszentrums Seibersdorf sind
nicht gefährdet.
Zu Frage 7:
Der internationale Erfahrungsaustausch, der die Abwanderung von
wissenschaftlichen Experten ins Ausland beinhaltet, ist ein ebenso
normaler wie notwendiger wirtschaftlicher Vorgang. Der "Abwanderung"
steht in umgekehrten Richtung der Zuzug
ausländischer Experten ins
Inland gegenüber. Ohne persönliche Mobilität und eine daraus folgende
laufende Fluktuation könnte der internationale wissenschaftliche
Austausch nicht funktionieren und daher gibt es dafür sogar eigene EU-
Förderprogramme. Natürlich gibt es auch Einzelfälle, in denen
erstklassige Experten abwandern und nicht mehr ersetzt werden können;
international hält sich das aber im Rahmen des Üblichen. Auch im Fall
des Forschungszentrums Seibersdorf wird eine über das übliche Maß
hinausgehende und nicht auch aus dem ständigen Wandel der For-
schungsaufgaben im einzelnen erklärbare Abwanderung nicht erwartet.