1846/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde
haben am 22. Jänner 1997 unter der Nr. 1856/J an den damaligen
Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend slowakische Musiker in der Wiener
Kammeroper gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Ist es richtig, daß die Subventionen für die Kammeroper seitens des
Bundes gekürzt wurden?
2. Wenn ja: Sind diese Kürzungen tatsächlich der Grund für das Engage-
ment der slowakische Musiker?
3. Wenn 1 ja: Schadet es nicht langfristig dem Ruf Wiens als international
angesehene Musikstadt, seine Kulturbetriebe finanziell so zu beschnei-
den, daß sie ihren Betrieb nur mit billigeren, ausländischen Musikern
aufrechterhalten können?
4. Wenn 1 nein: Was sind die Gründe für das Engagement der slowaki-
schen Musiker?
5. Halten Sie die Fortsetzung des Projektes eines eigenen Orchesters,
wie es vor zwei Jahren von Intendant Berger ins Leben gerufen wurde,
für unterstützenswert?
6. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die in Österreich lebenden
Musiker die nächsten Produktionen spielen können?
7. Die Kammeroper wurde in letzter Zeit von der Sozialversicherung
überprüft. Ist Ihnen schon ein Ergebnis dieser Überprüfung bekannt?
Wenn ja: Was ist das Ergebnis?"
Die Beantwortung dieser Anfrage fällt nunmehr in meinen Zuständigkeits-
bereich. Ich beantworte sie daher wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Bund hat sich stets an die Verpflichtungen, die sich aus dem Wiener
Privattheatervertrag ergeben haben, gehalten. So wurde im Zeitraum
zwischen 1990 und 1995 die für den ständigen Betrieb im Haupthaus der
Wiener Kammeroper zuerkannte Jahressubvention des Bundes von
S 7,508.988,50 auf S 9,095.166,- angehoben. Dadurch wurde die reguläre
Jahressubvention sogar erhöht.
Allerdings gab es auch eine seit 1990 mehrfach zuerkannte Sondersub-
vention für Co-Produktionen mit den Bundestheatern im Sinn eines "Opern-
studios", die 1995 aufgrund geänderter Interessen der Direktion der Wiener
Staatsoper letztmalig zuerkannt wurde.
Zu den Fragen 2 und 3:
Im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 1 entfällt eine Beantwortung
dieser Fragen.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Die Wiener Kammeroper trifft als eigenständiger Verein autonome Ent-
scheidungen über Produktionen und Engagements. Das Projekt eines
eigenen Orchesters ist bei dementsprechender Qualität, Kontinuität und bei
gezielter Aufbauarbeit in bezug auf ein bestimmtes Repertoire
unterstützenswert.
Zu Frage 7:
Die Überprüfung der sozialversicherungsrechtlichen Maßnahmen der
Wiener Kammeroper ist Gegenstand der Vollziehung des
Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.