1846/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde

haben am 22. Jänner 1997 unter der Nr. 1856/J an den damaligen

Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend slowakische Musiker in der Wiener

Kammeroper gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Ist es richtig, daß die Subventionen für die Kammeroper seitens des

Bundes gekürzt wurden?

2. Wenn ja: Sind diese Kürzungen tatsächlich der Grund für das Engage-

ment der slowakische Musiker?

3. Wenn 1 ja: Schadet es nicht langfristig dem Ruf Wiens als international

angesehene Musikstadt, seine Kulturbetriebe finanziell so zu beschnei-

den, daß sie ihren Betrieb nur mit billigeren, ausländischen Musikern

aufrechterhalten können?

4. Wenn 1 nein: Was sind die Gründe für das Engagement der slowaki-

schen Musiker?

5. Halten Sie die Fortsetzung des Projektes eines eigenen Orchesters,

wie es vor zwei Jahren von Intendant Berger ins Leben gerufen wurde,

für unterstützenswert?

6. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die in Österreich lebenden

Musiker die nächsten Produktionen spielen können?

7. Die Kammeroper wurde in letzter Zeit von der Sozialversicherung

überprüft. Ist Ihnen schon ein Ergebnis dieser Überprüfung bekannt?

Wenn ja: Was ist das Ergebnis?"

Die Beantwortung dieser Anfrage fällt nunmehr in meinen Zuständigkeits-

bereich. Ich beantworte sie daher wie folgt:

Zu Frage 1:

Der Bund hat sich stets an die Verpflichtungen, die sich aus dem Wiener

Privattheatervertrag ergeben haben, gehalten. So wurde im Zeitraum

zwischen 1990 und 1995 die für den ständigen Betrieb im Haupthaus der

Wiener Kammeroper zuerkannte Jahressubvention des Bundes von

S 7,508.988,50 auf S 9,095.166,- angehoben. Dadurch wurde die reguläre

Jahressubvention sogar erhöht.

Allerdings gab es auch eine seit 1990 mehrfach zuerkannte Sondersub-

vention für Co-Produktionen mit den Bundestheatern im Sinn eines "Opern-

studios", die 1995 aufgrund geänderter Interessen der Direktion der Wiener

Staatsoper letztmalig zuerkannt wurde.

Zu den Fragen 2 und 3:

Im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 1 entfällt eine Beantwortung

dieser Fragen.

Zu den Fragen 4 bis 6:

Die Wiener Kammeroper trifft als eigenständiger Verein autonome Ent-

scheidungen über Produktionen und Engagements. Das Projekt eines

eigenen Orchesters ist bei dementsprechender Qualität, Kontinuität und bei

gezielter Aufbauarbeit in bezug auf ein bestimmtes Repertoire

unterstützenswert.

Zu Frage 7:

Die Überprüfung der sozialversicherungsrechtlichen Maßnahmen der

Wiener Kammeroper ist Gegenstand der Vollziehung des

Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.