1849/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Koller und

Kollegen vom 22. Jänner 1997, Nr. 1831/J, betreffend Abwesenheit des

Landwirtschaftsministers von den EU-Verhandlungen zur Kennzeichnung

von Rindern, Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Zunächst darf festgestellt werden, daß die Sitzungen des EU-Agrar-

ministerrates nicht wöchentlich, sondern grundsätzlich nur einmal

im Monat stattfinden. Vorbereitet werden diese Sitzungen durch den

Sonderausschuß Landwirtschaft (SAL) , die wöchentlich stattfinden

und regelmäßig durch den zuständigen Abteilungsleiter im Bundesmi-

nisterium für Land- und Forstwirtschaft, durch die für die einzel-

nen Tagesordnungspunkte nominierten Experten des Ressorts und durch

den Leiter der Agrarabteilung der Ständigen Vertretung Österreichs

bei der EU in Brüssel beschickt werden. Die Beiziehung der Experten

des Ressorts erfolgt übrigens auch für die Sitzungen des EU-Agrar-

ministerrates .

In der 1.985. Tagung des Rates der EU (Landwirtschaft) am 20. Jän-

ner 1997 wurde vornehmlich das Programm der niederländischen Präsi-

dentschaft vorgestellt, welches bereits aus der vorhergehenden Sit-

zungen des SAL bekannt war und auch schriftlich vorlag. Zu dem von

Ihnen angesprochenen Tagesordnungspunkt "Vorschlag des Rates zur

Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von

Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleisch-

erzeugnissen" war übrigens keine Tischumfrage vorgesehen. Unbescha-

det dessen wurde durch meinen Vertreter in dieser Sitzung, dem Lei-

ter der Sektion III "Europäische Angelegenheiten und Internationale

Agrarbeziehungen" im Bundesministerium für Land- und Forstwirt-

schaft, Herrn Sektionschef Dr. Walter Tausch, die österreichische

Haltung zu diesem Tagesordnungspunkt vorgetragen. Dabei wurde von

Österreich u.a. die Einführung eines obligatorischen Etikettie-

rungssystems bei Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen im Sinne

einer umfassenden Information der Verbraucher zur Sprache gebracht .

Im Hinblick auf die sehr kurze Tagesordnung und den absehbar nicht

entscheidungsreifen Entwicklungsstand des Dossiers in Ermangelung

einer Stellungnahme des Europaparlaments konnte der Rat in dieser

Tagung des Rates keinen Beschluß fassen. Aufgrund einer Vielzahl

dringender terminlicher Verpflichtungen hatte ich von einer Teil-

nahme an diesem Rat Abstand genommen.

Das Thema "Rindfleischkennzeichnung und -etikettierung" stand auch

auf der Tagesordnung des EU-Agrarministerrates am 17. 02.1997. Im

Rahmen einer Tischumfrage hatte Österreich im diesbezüglichen

Statement die Notwendigkeit einer obligatorischen Etikettierung von

Rindfleisch betont, wobei insbesonders die Angabe des Ursprungs

zwingend angeführt werden sollte.

Nach einer eingehenden Debatte wurde vom Vorsitzenden ein Dokument

vorgelegt, welches die wesentlichen Elemente für ein System der

Kennzeichnung und Registrierung beinhaltet und worin die Orientie-

rungen für den Bereich der Etikettierung von Rindfleisch und Rind-

fleischerzeugnissen dargelegt sind. Dabei ist insbesonders vorge-

sehen, daß ab 1. Jänner 2000 ein obligatorisches Etikettierungssy-

stem eingeführt werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt können Mit-

gliedstaaten, die bereits über die erforderliche Infrastruktur für

das verbesserte Kennzeichnungs- und Registrierungssystem verfügen,

die Etikettierung für Erzeuger in ihrem Hoheitsgebiet verbindlich

vorschreiben. Da mit diesen Leitlinien weitestgehend den österrei-

chischen Vorstellungen auch im Sinne der Stellungnahme des Haupt-

ausschusses des Nationalrates entsprochen wurde, hat Österreich

eine positive Stellungnahme zu diesen Leitlinien und Orientierungen

für die weitere Behandlung des Dossiers im SAL abgegeben.

Im übrigen darf ich Sie darüber informieren, daß der Rat der

Europäischen Union (Landwirtschaft) bei seiner 1995 . Tagung vom

17. - 19. März 1997 einen Beschluß über eine Verordnung des Rates

zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung

von Rindern sowie die Etikettierung von Rindfleisch und

Rindfleischerzeugnissen gefaßt hat . Dieser Beschluß wurde

einstimmig von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Art. 43

gefaßt und sieht vor, daß ab dem 1. Jänner 2000 ein obligatorisches

Etikettierungssystem für Rindfleisch eingeführt wird, das in allen

Mitgliedstaaten verbindlich gilt. Darüberhinaus sieht diese

Verordnung, welche mit 1. Juli 1997 in Kraft treten wird, vor, daß

Mitgliedstaaten mit einem hinreichend ausgestalteten

Kennzeichnungs- und Registrierungssystem bereits vor dem 1. Jänner

2000 ein obligatorisches Etikettierungssystem für Fleisch für

Rindern, die in ihrem Hoheitsgebiet geboren, gehalten und

geschlachtet wurden, vorschreiben kann. Damit hat die

Bundesregierung dem Auftrag des Hauptausschusses des Nationalrates

und der Entschließung des Nationalrates entsprochen und ein

europaweit verpflichtendes System einer verständlichen und

praktikablen Kennzeichnung mit verpflichtender und kontrollierbarer

Herkunftsangabe durchgesetzt .

Das System basiert auf einem verpflichtenden Kennzeichnungs- und

Registrierungssystem, das im wesentlichen auf den Elementen einer

doppelten Ohrmarkenkennzeichnung, der Erfassung aller Rinder in

einer EDV-Datenbank, der verpflichtenden Mitführung von

Tierdokumenten sowie einem betrieblichen Registrierungssystem

aufgebaut ist .

Die Bundesregierung hat damit der Stellungnahme des

Hauptausschusses des Nationalrates vom 24. April 1996 gemäß Art.

23e B-VG (S 1-NR/XX.GP. ) betreffend Schlußfolgerungen des Rates zu

BSE und der Entschließung des Nationalrates vom 26 . April 1996 (E

10-NR/XX.GP.) betreffend die Kennzeichnung von Fleisch und

Fleischprodukten mit der der Nationalrat den Bundesminister für

Land- und Forstwirtschaft aufgefordert hat, sich für eine EU-weite

verpflichtende Kennzeichnung und Etikettierung von Rindfleisch

entsprochen.