1849/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Koller und
Kollegen vom 22. Jänner 1997, Nr. 1831/J, betreffend Abwesenheit des
Landwirtschaftsministers von den EU-Verhandlungen zur Kennzeichnung
von Rindern, Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Zunächst darf festgestellt werden, daß die Sitzungen des EU-Agrar-
ministerrates nicht wöchentlich, sondern grundsätzlich nur einmal
im Monat stattfinden. Vorbereitet werden diese
Sitzungen durch den
Sonderausschuß Landwirtschaft (SAL) , die wöchentlich stattfinden
und regelmäßig durch den zuständigen Abteilungsleiter im Bundesmi-
nisterium für Land- und Forstwirtschaft, durch die für die einzel-
nen Tagesordnungspunkte nominierten Experten des Ressorts und durch
den Leiter der Agrarabteilung der Ständigen Vertretung Österreichs
bei der EU in Brüssel beschickt werden. Die Beiziehung der Experten
des Ressorts erfolgt übrigens auch für die Sitzungen des EU-Agrar-
ministerrates .
In der 1.985. Tagung des Rates der EU (Landwirtschaft) am 20. Jän-
ner 1997 wurde vornehmlich das Programm der niederländischen Präsi-
dentschaft vorgestellt, welches bereits aus der vorhergehenden Sit-
zungen des SAL bekannt war und auch schriftlich vorlag. Zu dem von
Ihnen angesprochenen Tagesordnungspunkt "Vorschlag des Rates zur
Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von
Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleisch-
erzeugnissen" war übrigens keine Tischumfrage vorgesehen. Unbescha-
det dessen wurde durch meinen Vertreter in dieser Sitzung, dem Lei-
ter der Sektion III "Europäische Angelegenheiten und Internationale
Agrarbeziehungen" im Bundesministerium für Land- und Forstwirt-
schaft, Herrn Sektionschef Dr. Walter Tausch, die österreichische
Haltung zu diesem Tagesordnungspunkt vorgetragen. Dabei wurde von
Österreich u.a. die Einführung eines obligatorischen Etikettie-
rungssystems bei Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen im Sinne
einer umfassenden Information der Verbraucher zur Sprache gebracht .
Im Hinblick auf die sehr kurze Tagesordnung und den absehbar nicht
entscheidungsreifen Entwicklungsstand des Dossiers in Ermangelung
einer Stellungnahme des Europaparlaments konnte der Rat in dieser
Tagung des Rates keinen Beschluß fassen. Aufgrund einer Vielzahl
dringender terminlicher Verpflichtungen hatte ich von einer Teil-
nahme an diesem Rat Abstand genommen.
Das Thema "Rindfleischkennzeichnung und -etikettierung" stand auch
auf der Tagesordnung des EU-Agrarministerrates am 17. 02.1997. Im
Rahmen einer Tischumfrage hatte Österreich im diesbezüglichen
Statement die Notwendigkeit einer obligatorischen Etikettierung von
Rindfleisch betont, wobei insbesonders die Angabe des Ursprungs
zwingend angeführt werden sollte.
Nach einer eingehenden Debatte wurde vom Vorsitzenden ein Dokument
vorgelegt, welches die wesentlichen Elemente für ein System der
Kennzeichnung und Registrierung beinhaltet und worin die Orientie-
rungen für den Bereich der Etikettierung von Rindfleisch und Rind-
fleischerzeugnissen dargelegt sind. Dabei ist insbesonders vorge-
sehen, daß ab 1. Jänner 2000 ein obligatorisches Etikettierungssy-
stem eingeführt werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt können Mit-
gliedstaaten, die bereits über die erforderliche Infrastruktur für
das verbesserte Kennzeichnungs- und Registrierungssystem verfügen,
die Etikettierung für Erzeuger in ihrem Hoheitsgebiet verbindlich
vorschreiben. Da mit diesen Leitlinien weitestgehend den österrei-
chischen Vorstellungen auch im Sinne der Stellungnahme des Haupt-
ausschusses des Nationalrates entsprochen wurde, hat Österreich
eine positive Stellungnahme zu diesen Leitlinien und Orientierungen
für die weitere Behandlung des Dossiers im SAL abgegeben.
Im übrigen darf ich Sie darüber informieren, daß der Rat der
Europäischen Union (Landwirtschaft) bei seiner 1995 . Tagung vom
17. - 19. März 1997 einen Beschluß über eine Verordnung des Rates
zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung
von Rindern sowie die Etikettierung von Rindfleisch und
Rindfleischerzeugnissen gefaßt hat . Dieser Beschluß wurde
einstimmig von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Art. 43
gefaßt und sieht vor, daß ab dem 1. Jänner 2000 ein obligatorisches
Etikettierungssystem für Rindfleisch
eingeführt wird, das in allen
Mitgliedstaaten verbindlich gilt. Darüberhinaus sieht diese
Verordnung, welche mit 1. Juli 1997 in Kraft treten wird, vor, daß
Mitgliedstaaten mit einem hinreichend ausgestalteten
Kennzeichnungs- und Registrierungssystem bereits vor dem 1. Jänner
2000 ein obligatorisches Etikettierungssystem für Fleisch für
Rindern, die in ihrem Hoheitsgebiet geboren, gehalten und
geschlachtet wurden, vorschreiben kann. Damit hat die
Bundesregierung dem Auftrag des Hauptausschusses des Nationalrates
und der Entschließung des Nationalrates entsprochen und ein
europaweit verpflichtendes System einer verständlichen und
praktikablen Kennzeichnung mit verpflichtender und kontrollierbarer
Herkunftsangabe durchgesetzt .
Das System basiert auf einem verpflichtenden Kennzeichnungs- und
Registrierungssystem, das im wesentlichen auf den Elementen einer
doppelten Ohrmarkenkennzeichnung, der Erfassung aller Rinder in
einer EDV-Datenbank, der verpflichtenden Mitführung von
Tierdokumenten sowie einem betrieblichen Registrierungssystem
aufgebaut ist .
Die Bundesregierung hat damit der Stellungnahme des
Hauptausschusses des Nationalrates vom 24. April 1996 gemäß Art.
23e B-VG (S 1-NR/XX.GP. ) betreffend Schlußfolgerungen des Rates zu
BSE und der Entschließung des Nationalrates vom 26 . April 1996 (E
10-NR/XX.GP.) betreffend die Kennzeichnung von Fleisch und
Fleischprodukten mit der der Nationalrat den Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft aufgefordert hat, sich für eine EU-weite
verpflichtende Kennzeichnung und Etikettierung von Rindfleisch
entsprochen.