1854/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen haben an
mich eine schriftliche Anfrage, betreffend "Aufwandsentschädigung" und "Weih-
nachtsbelohnung", gerichtet und folgende Fragen gestellt:
"1. Ist es richtig, daß die bisher zweimal jährlich erfolgte Auszahlung von Beloh-
nungen an die B-Beamten des Justizministeriums im Jahr 1996 eingestellt
bzw die Höhe der ausbezahlten Summe drastisch reduziert wurde?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn ja, wie hoch ist die durch diese Maßnahme erzielte jährliche Kostener-
sparnis?
2. Wurden auch in anderen Bereichen Ihres Ministeriums Kürzungen bzw. Strei-
chungen bei "Aufwandsentschädigung" und "Weihnachtsbelohnung" vorge-
nommen?
Wenn ja, in welchen und mit welcher Begründung?
Wenn ja, wie hoch ist die sich dadurch ergebende Kostenersparnis?
3. Mit welcher Begründung wurde den B-Beamten ab dem 1 . Oktober 1996 die
Überstundenpauschale gekürzt und wie hoch ist die sich dadurch ergebende
Kostenersparnis?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Es ist richtig, daß im Jahr 1996 Belohnungen an Bedienstete des Bundesmi-
nisteriums für Justiz eingestellt beziehungsweise gekürzt wurden und davon auch
die zweimal jährlich ausgezahlten Belohnungen an "B-Beamte" betroffen waren. Die
Verringerung der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr betrug in diesem Bereich rund
180.000,-- S. Grund der Einsparung war das Erfordernis, mit den geringeren Mitteln
des Bundesvoranschlags für das Jahr 1996 das Auslangen zu finden.
Zu 2:
Neben der erwähnten Einsparung bei Belohnungen an "B-Beamte" betrugen die
weiteren Kürzungen bei Belohnungen (darunter auch bei Weihnachtsbelohnungen)
rund 600.000,-- S, so daß die Einsparungen bei Belohnungen im Jahr 1996 gegen-
über dem Vorjahr insgesamt rund 800.000,-- S betrugen. Diese Einsparungen wa-
ren zur Einhaltung des Bundesvoranschlags für das Jahr 1996 erforderlich.
Kürzungen oder Streichungen von Aufwandsentschädigungen erfolgten nicht.
Zu 3:
Die Bundesregierung beschloß in ihrer Sitzung vom 20.2.1996 auf Grund eines An-
trags des Herrn Bundeskanzlers u.a., daß der Aufwand für zeitliche Mehrleistungen
(einzeln und pauschaliert angeordnete Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsver-
gütungen) für das Jahr 1996 um 5% und für das Jahr 1997 um weitere 3% zu redu-
zieren ist. Die Mitglieder der Bundesregierung verpflichteten sich, in ihrem jeweiligen
Bereich die erforderlichen Maßnahmen (Minderung der Überstundenanordnungen,
etc.) unverzüglich einzuleiten. Zur Durchführung dieses Ministerratsbeschlusses er-
gingen die Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 19.3.1996, GZ
924.510/0-II/4/96, und vom 16.4.1996, GZ 924.510/1-II/4/96.
In den daraufhin mit dem Dienststellenausschuß beim Bundesministerium für Justiz
geführten Verhandlungen über die Anpassung der Überstundenpauschalien der im
Planstellenbereich Bundesministerium für
Justiz - Zentralleitung tätigen B-(mittler-
weile überwiegend A2-)Beamten konnte hinsichtlich aller von dieser Maßnahme be-
troffenen Bediensteten ein Einverständnis hergestellt werden.
Die durch die Kürzung erzielten Einsparungen betragen jährlich rund 300.000,-- S.