1855/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Genossen betreffend
unzumutbare Erschwernisse für Österreicherinnen, die Gesundheitsberufe ergreifen wollen
(Nr. 1863/J)
Einleitend ist zu den Fragen 4, 6, 8, 10, 12, 14 und 16 festzuhalten, daß das gewünschte Zah-
lenmaterial - ausgenommen für Hebammen - nur für 1995 vorliegt (Stichtag 31.12.1995), da
die Meldungen für 1996 (Stichtag: 31.12.1996) beziehungsweise deren Auswertung derzeit
noch nicht vollständig vorliegen.
Auch können die Fragen nach der Anzahl der Ausländer, die in den einzelnen Berufen beschäf-
tigt sind (Fragen 5, 7, 9, 11, 13, 15 und 18), nicht hinsichtlich der Krankenanstalten sondern
nur bezüglich der Gesamtzahl aller in Österreich beschäftigten Ausländer beantwortet werden.
Entsprechend den zur Verfügung stehenden Daten werden dabei Staatsbürger von Staaten des
Europäischen Wirtschaftsraumes Inländern gleichgestellt.
Zu den einzelnen Fragen der beiliegenden Anfrage führe ich nachstehendes aus:
Zu Frage 1:
Der in der Fragestellung enthaltene Vorwurf ist zurückzuweisen.
Zur Vorbereitung einer gesetzlichen Grundlage für den Beruf der zahnärztlichen Ordinations-
hilfe wurde das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) bereits mit der
Erarbeitung einer Studie betreffend das Berufsbild, den Tätigkeitsbereich und die Ausbildung
zur zahnärztlichen Ordinationshilfe beauftragt, in die Berufsvertreter/innen, Zahnarzt/e/innen
sowie Vertreter der Österreichischen Ärztekammer und der Ausbildungsstätten einbezogen
waren. Die Studie, die vor der Fertigstellung steht, wird die fachliche Grundlage für die zu-
künftige gesetzliche Regelung bilden,
deren Erarbeitung für diese Legislaturperiode geplant ist.
Festzuhalten ist allerdings, daß trotz des Fehlens einer gesetzlichen Regelung bereits in den
letzten Jahrzehnten tatsächlich österreichweit Ausbildungen für zahnärztliche Ordinationshilfen
an verschiedenen Ausbildungsstätten abgehalten wurden, die großteils von den Länderärzte-
kammern getragen wurden.
Im Zusammenhang mit der Frage nach einer Regelung der Ausbildung für Ordinations- und
Arzthelfer und Helferinnen verweise ich auf die beiliegende Beantwortung der Anfrage Nr.
1088/J, in der auf die Kosten und Folgekosten der Schaffung dieses neuen Berufes hingewiesen
wird. Jenen niedergelassenen Ärzten, die in medizinischer Hinsicht qualifizierte Mitarbeiter für
ihren Ordinationsbetrieb suchen, steht solches Personal ohnehin zur Verfügung (z.B. dipl.
Krankenpfleger, Pflegehelfer).
Aus diesen Gründen vertrete auch ich die Meinung, daß jedenfalls derzeit eine Umsetzung des
Projekts "Ordinationsgehilf(inn)en und Arzthelfer(innen)" und die Schaffung eines neuen Beru-
fes auf diesem Gebiet, der über den heute im Rahmen des Krankenpflegegesetzes geregelten
Beruf der Ordinationsgehilfen hinausgeht, nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Zu Frage 2 :
Laut einer Bedarfsplanung des ÖBIG, die bis ins Jahr 2010 reicht, ist in Österreich mit rück-
läufigen Geburtentendenzen zu rechnen und daher mit einem geringeren Hebammenbedarf. Ein
über den Bedarf hinausgehendes Ausbildungsangebot ist nicht nur aus budgetären Gründen,
sondern auch aus der Sicht junger Berufsinteressenten nicht angebracht.
Darüber hinaus ist darauf hin zuweisen, daß durch das Hebammengesetz, BGBl. Nr. 310/1994,
das bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Ausbildungsmonopol des Bundes auf diesem Gebiet
abgeschafft wurde. Unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben steht es daher insbesondere
auch anderen Gebietskörperschaften frei, Hebammenakademien zu betreiben. Dies ist in Nie-
derösterreich bereits der Fall (Landes-Hebammenakademie Mistelbach). Auch vor diesem
Hintergrund kommt eine Erweiterung der Ressourcen in den Bundes-Hebammenakademien
nicht in Betracht.
Zu Frage 3:
1996 haben an Bundes-Hebammenakademien 60 Personen eine Hebammenausbildung begon-
nen. Eine zahlenmäßige Darstellung abgelehnter Personen ist nicht möglich, da ca. 10 % der
angemeldeten Bewerber nicht zum
Aufnahmegespräch vor der Aufnahmekommission erschei-
nen und im übrigen eine Ablehnung nicht aus Platzmangel erfolgt, sondern der Entscheidung
über die Reihung und Aufnahme das Kriterium der Qualifikation zugrunde gelegt wird.
Zu Frage 4:
1995 und 1996 wurden folgende Hebammenlehrgänge abgeschlossen:
- Linz : 1995/29 Absolventinnen
- Graz : 1996/22 Absolventinnen
- Wien : 1996/22 Absolventinnen
Neue Lehrgänge (dreijährige Ausbildung nach dem neuen Hebammengesetz) mit je 24 geneh-
migten Ausbildungsplätzen haben 1995 beziehungsweise 1996 an den sechs Bundes-
Hebammenakademien begonnen, und zwar in Wien WS 1995/96, Linz SS 1996, Salzburg WS
1995/96, Innsbruck WS 1995/96, Graz SS 1996 und Klagenfurt WS 1995/96.
Ferner hat im WS 1 995/96 ein Lehrgang an der Landes-Hebammenakademie Mistelbach mit 15
Ausbildungsplätzen begonnen.
Zu Frage 5:
Im Jahr 1996 haben in Österreich insgesamt (also auch außerhalb von Krankenanstalten) 38
Ausländerinnen aus Staaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören (bewil-
ligungspflichtige Ausländer), als Hebammen gearbeitet.
Zu Frage 6:
Anzahl der Absolvent/inn/en in der Kinderkranken- und Säuglingspflege im Jahr 1995: 218.
Zu Frage 7:
In Österreich haben (Stand Dezember 1 996) insgesamt (also auch außerhalb von Krankenan-
stalten) 50 Ausländer/innen aus Staaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehö-
ren (bewilligungspflichtige Ausländer), als Dipl. Kinderkranken-Säuglingspfleger/-schwestern
gearbeitet. Für die Dipl. Kinderkrankenpfleger/-schwestern, die Dipl. Säuglings- und Kinder-
pflegerinnen und die Dipl. Säuglings-Kinderkrankenpfleger/-schwestern lauten die entspre-
chenden Zahlen 36, 2 und 11 .
Zu Frage 8:
Anzahl der Absolvent/inn/en in der
psychiatrischen Krankenpflege im Jahr 1995: 320.
Zu Frage 9:
In Österreich haben (Stand Dezember 1996) insgesamt (also auch außerhalb von Krankenan-
stalten) 13 Ausländer/innen aus Staaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehö-
ren (bewilligungspflichtige Ausländer), als Dipl. psychiatrische Krankenpfleger/innen (Dipl.
psychiatrische Krankenpfleger/-schwestern) gearbeitet.
Zu Frage 10:
Anzahl der Absolvent/inn/en in der allgemeinen Krankenpflege im Jahr 1995: 2.179.
Zu Frage 11:
In Österreich haben (Stand Dezember 1996) insgesamt (also auch außerhalb von Krankenan-
stalten) 692 Ausländer/innen aus Staaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum ange-
hören (bewilligungspflichtige Ausländer), als Krankenpfleger/innen (Krankenpfleger/-
schwestern) gearbeitet.
Zu Frage 12:
Anzahl der Absolvent/inn/en im medizinisch-technischen Fachdienst im Jahr 1995: 142.
Zu den Fragen 13 und 15:
Im Jahr 1996 haben in Österreich insgesamt (also auch außerhalb von Krankenanstalten) 410
Ausländer/Ausländerinnen aus Staaten die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören
(bewilligungspflichtige Ausländer) in der Kategorie der sonstigen medizinisch-technischen
Fachkräfte (Logopäd/inn/en, Dipl. med.-techn. Fachkräfte, Dipl. med.-techn Assistent/inn/en,
Dipl. radiolog.-techn. Assistent/inn/en, Heilgymnastiker/innen, Physikotherapeut/inn/en usw.)
gearbeitet.
Zu Frage 14:
Anzahl der Absolvent/inn/en in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten im Jahr 1995:
562.
Zu Frage 16:
Anzahl der Absolvent/inn/en im Jahr 1995 von Ausbildungen
- zu Pflegehelfern/Pflegehelferinnen: 3.306
- in den anderen Sanitätshilfsdiensten 4.272.
Zu Frage 17:
Zur Anzahl der ausländischen Absolventen derartiger Ausbildungen liegen keine Daten vor.
Zu Frage 18:
In Österreich haben (Stand Dezember 1996) insgesamt (also auch außerhalb von Krankenan-
stalten) 282 Ausländer/innen aus Staaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum ange-
hören (bewilligungspflichtige Ausländer), als Hilfspfleger/innen oder als Sanitätsgehilf/inn/en
gearbeitet.
Zu Frage 19:
Anzahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Angehörigen
von Gesundheitsberufen im Jahr 1995 (ohne Ärzte und Apotheker)
Frauen Männer
Alter Alter
Berufsgruppen 0-24 25-49 älter 0-24 25-49 älter Summe
Hebammen 1 18 0 0 0 0 19
Dipl. Krankenpfleger/Schwestern 37 301 32 5 23 1 397
Diätassistent/innen 3 22 1 0 1 0 7
Masseur(e)innen 127 315 20 34 171 15 682
sonstige med.-tech. Fachkräfte 21 138 11 3 24 1 198
nicht dipl. Krankenpleger/innen 380 1134 195 42 188 25 1965
Lernpfleger/innen 0 0 0 0 1 0 1
sonstige Berufe des Gesund- 1 1 0 0 5 1 8
heits-, Sanitätshilfdienstes
Summe 570 1929 260 84 412 42 3297
Die Abweichungen zwischen den einzelnen Posten und den jeweiligen Summen ergeben sich aus den statistischen Erhebungsmethoden.
Anzahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Angehörigen
von Gesundheitsberufen im Jahr 1996 (ohne Ärzte und Apotheker)
Frauen Männer
Alter Alter
Berufsgruppen 0-24 25-49 älter 0-24 25-49 älter Summe
Hebammen 2 18 2 0 0 0 22
Dipl. Krankenpfleger/Schwestern 47 348 38 6 28 1 468
Diätassistent/innen 2 20 1 1 2 0 25
Masseur(e)innen 149 379 24 38 199 15 803
sonstige med.-tech. Fachkräfte 17 141 12 1 24 2 197
nicht dipl. Krankenpleger/innen 449 1264 186 35 201 26 2162
Lernpfleger/innen 0 1 0 0 1 0 2
sonstige Berufe des Gesund- 0 2 0 0 3 2 8
heits-, Sanitätshilfdienstes
Summe 666 2173 263 80 458 47 3687
Die Abweichungen zwischen den einzelnen Posten
und den jeweiligen Summen ergeben sich aus den statistischen Erhebungsmethoden.
Zu Frage 20:
Im Jahr 1995 waren 3 124 Inländer und 173 Ausländer in diesem Bereich als arbeitslos gemel-
det, wobei arbeitslose EWR-Bürger den Inländern zugerechnet werden. Für das Jahr 1996
ergeben sich nachstehende Zahlen: Inländer: 3485, Ausländer: 203.
Zu Frage 21 :
Grundsätzlich ist gewährleistet, daß interessierte Österreicherinnen und Österreicher einen
Gesundheitsberuf im Rahmen der Ausbildungskapazitäten erlernen können. Im übrigen sei im
Hinblick auf die bestehenden Ausbildungskapazitäten bemerkt, daß innerstaatliche Bedürfnisse
das zentrale Anliegen darstellen.