1855/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Genossen betreffend

unzumutbare Erschwernisse für Österreicherinnen, die Gesundheitsberufe ergreifen wollen

(Nr. 1863/J)

Einleitend ist zu den Fragen 4, 6, 8, 10, 12, 14 und 16 festzuhalten, daß das gewünschte Zah-

lenmaterial - ausgenommen für Hebammen - nur für 1995 vorliegt (Stichtag 31.12.1995), da

die Meldungen für 1996 (Stichtag: 31.12.1996) beziehungsweise deren Auswertung derzeit

noch nicht vollständig vorliegen.

Auch können die Fragen nach der Anzahl der Ausländer, die in den einzelnen Berufen beschäf-

tigt sind (Fragen 5, 7, 9, 11, 13, 15 und 18), nicht hinsichtlich der Krankenanstalten sondern

nur bezüglich der Gesamtzahl aller in Österreich beschäftigten Ausländer beantwortet werden.

Entsprechend den zur Verfügung stehenden Daten werden dabei Staatsbürger von Staaten des

Europäischen Wirtschaftsraumes Inländern gleichgestellt.

Zu den einzelnen Fragen der beiliegenden Anfrage führe ich nachstehendes aus:

Zu Frage 1:

Der in der Fragestellung enthaltene Vorwurf ist zurückzuweisen.

Zur Vorbereitung einer gesetzlichen Grundlage für den Beruf der zahnärztlichen Ordinations-

hilfe wurde das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) bereits mit der

Erarbeitung einer Studie betreffend das Berufsbild, den Tätigkeitsbereich und die Ausbildung

zur zahnärztlichen Ordinationshilfe beauftragt, in die Berufsvertreter/innen, Zahnarzt/e/innen

sowie Vertreter der Österreichischen Ärztekammer und der Ausbildungsstätten einbezogen

waren. Die Studie, die vor der Fertigstellung steht, wird die fachliche Grundlage für die zu-

künftige gesetzliche Regelung bilden, deren Erarbeitung für diese Legislaturperiode geplant ist.

Festzuhalten ist allerdings, daß trotz des Fehlens einer gesetzlichen Regelung bereits in den

letzten Jahrzehnten tatsächlich österreichweit Ausbildungen für zahnärztliche Ordinationshilfen

an verschiedenen Ausbildungsstätten abgehalten wurden, die großteils von den Länderärzte-

kammern getragen wurden.

Im Zusammenhang mit der Frage nach einer Regelung der Ausbildung für Ordinations- und

Arzthelfer und Helferinnen verweise ich auf die beiliegende Beantwortung der Anfrage Nr.

1088/J, in der auf die Kosten und Folgekosten der Schaffung dieses neuen Berufes hingewiesen

wird. Jenen niedergelassenen Ärzten, die in medizinischer Hinsicht qualifizierte Mitarbeiter für

ihren Ordinationsbetrieb suchen, steht solches Personal ohnehin zur Verfügung (z.B. dipl.

Krankenpfleger, Pflegehelfer).

Aus diesen Gründen vertrete auch ich die Meinung, daß jedenfalls derzeit eine Umsetzung des

Projekts "Ordinationsgehilf(inn)en und Arzthelfer(innen)" und die Schaffung eines neuen Beru-

fes auf diesem Gebiet, der über den heute im Rahmen des Krankenpflegegesetzes geregelten

Beruf der Ordinationsgehilfen hinausgeht, nicht in Aussicht gestellt werden kann.

Zu Frage 2 :

Laut einer Bedarfsplanung des ÖBIG, die bis ins Jahr 2010 reicht, ist in Österreich mit rück-

läufigen Geburtentendenzen zu rechnen und daher mit einem geringeren Hebammenbedarf. Ein

über den Bedarf hinausgehendes Ausbildungsangebot ist nicht nur aus budgetären Gründen,

sondern auch aus der Sicht junger Berufsinteressenten nicht angebracht.

Darüber hinaus ist darauf hin zuweisen, daß durch das Hebammengesetz, BGBl. Nr. 310/1994,

das bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Ausbildungsmonopol des Bundes auf diesem Gebiet

abgeschafft wurde. Unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben steht es daher insbesondere

auch anderen Gebietskörperschaften frei, Hebammenakademien zu betreiben. Dies ist in Nie-

derösterreich bereits der Fall (Landes-Hebammenakademie Mistelbach). Auch vor diesem

Hintergrund kommt eine Erweiterung der Ressourcen in den Bundes-Hebammenakademien

nicht in Betracht.

Zu Frage 3:

1996 haben an Bundes-Hebammenakademien 60 Personen eine Hebammenausbildung begon-

nen. Eine zahlenmäßige Darstellung abgelehnter Personen ist nicht möglich, da ca. 10 % der

angemeldeten Bewerber nicht zum Aufnahmegespräch vor der Aufnahmekommission erschei-

nen und im übrigen eine Ablehnung nicht aus Platzmangel erfolgt, sondern der Entscheidung

über die Reihung und Aufnahme das Kriterium der Qualifikation zugrunde gelegt wird.

Zu Frage 4:

1995 und 1996 wurden folgende Hebammenlehrgänge abgeschlossen:

- Linz : 1995/29 Absolventinnen

- Graz : 1996/22 Absolventinnen

- Wien : 1996/22 Absolventinnen

Neue Lehrgänge (dreijährige Ausbildung nach dem neuen Hebammengesetz) mit je 24 geneh-

migten Ausbildungsplätzen haben 1995 beziehungsweise 1996 an den sechs Bundes-

Hebammenakademien begonnen, und zwar in Wien WS 1995/96, Linz SS 1996, Salzburg WS

1995/96, Innsbruck WS 1995/96, Graz SS 1996 und Klagenfurt WS 1995/96.

Ferner hat im WS 1 995/96 ein Lehrgang an der Landes-Hebammenakademie Mistelbach mit 15

Ausbildungsplätzen begonnen.

Zu Frage 5:

Im Jahr 1996 haben in Österreich insgesamt (also auch außerhalb von Krankenanstalten) 38

Ausländerinnen aus Staaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören (bewil-

ligungspflichtige Ausländer), als Hebammen gearbeitet.

Zu Frage 6:

Anzahl der Absolvent/inn/en in der Kinderkranken- und Säuglingspflege im Jahr 1995: 218.

Zu Frage 7:

In Österreich haben (Stand Dezember 1 996) insgesamt (also auch außerhalb von Krankenan-

stalten) 50 Ausländer/innen aus Staaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehö-

ren (bewilligungspflichtige Ausländer), als Dipl. Kinderkranken-Säuglingspfleger/-schwestern

gearbeitet. Für die Dipl. Kinderkrankenpfleger/-schwestern, die Dipl. Säuglings- und Kinder-

pflegerinnen und die Dipl. Säuglings-Kinderkrankenpfleger/-schwestern lauten die entspre-

chenden Zahlen 36, 2 und 11 .

Zu Frage 8:

Anzahl der Absolvent/inn/en in der psychiatrischen Krankenpflege im Jahr 1995: 320.

Zu Frage 9:

In Österreich haben (Stand Dezember 1996) insgesamt (also auch außerhalb von Krankenan-

stalten) 13 Ausländer/innen aus Staaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehö-

ren (bewilligungspflichtige Ausländer), als Dipl. psychiatrische Krankenpfleger/innen (Dipl.

psychiatrische Krankenpfleger/-schwestern) gearbeitet.

Zu Frage 10:

Anzahl der Absolvent/inn/en in der allgemeinen Krankenpflege im Jahr 1995: 2.179.

Zu Frage 11:

In Österreich haben (Stand Dezember 1996) insgesamt (also auch außerhalb von Krankenan-

stalten) 692 Ausländer/innen aus Staaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum ange-

hören (bewilligungspflichtige Ausländer), als Krankenpfleger/innen (Krankenpfleger/-

schwestern) gearbeitet.

Zu Frage 12:

Anzahl der Absolvent/inn/en im medizinisch-technischen Fachdienst im Jahr 1995: 142.

Zu den Fragen 13 und 15:

Im Jahr 1996 haben in Österreich insgesamt (also auch außerhalb von Krankenanstalten) 410

Ausländer/Ausländerinnen aus Staaten die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören

(bewilligungspflichtige Ausländer) in der Kategorie der sonstigen medizinisch-technischen

Fachkräfte (Logopäd/inn/en, Dipl. med.-techn. Fachkräfte, Dipl. med.-techn Assistent/inn/en,

Dipl. radiolog.-techn. Assistent/inn/en, Heilgymnastiker/innen, Physikotherapeut/inn/en usw.)

gearbeitet.

Zu Frage 14:

Anzahl der Absolvent/inn/en in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten im Jahr 1995:

562.

Zu Frage 16:

Anzahl der Absolvent/inn/en im Jahr 1995 von Ausbildungen

- zu Pflegehelfern/Pflegehelferinnen:              3.306

- in den anderen Sanitätshilfsdiensten           4.272.

Zu Frage 17:

Zur Anzahl der ausländischen Absolventen derartiger Ausbildungen liegen keine Daten vor.

Zu Frage 18:

In Österreich haben (Stand Dezember 1996) insgesamt (also auch außerhalb von Krankenan-

stalten) 282 Ausländer/innen aus Staaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum ange-

hören (bewilligungspflichtige Ausländer), als Hilfspfleger/innen oder als Sanitätsgehilf/inn/en

gearbeitet.

Zu Frage 19:

Anzahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Angehörigen

von Gesundheitsberufen im Jahr 1995 (ohne Ärzte und Apotheker)

Frauen                                                  Männer

  Alter                                                     Alter

Berufsgruppen                        0-24        25-49       älter                        0-24        25-49          älter        Summe

Hebammen                               1              18            0                             0              0                 0              19

Dipl. Krankenpfleger/Schwestern               37            301                         32            5                 23            1       397

Diätassistent/innen                3              22            1                             0              1                 0              7

Masseur(e)innen                    127          315          20                           34            171             15            682

sonstige med.-tech. Fachkräfte   21            138          11                           3              24               1              198

nicht dipl. Krankenpleger/innen                 380          1134                       195          42               188          25     1965

Lernpfleger/innen                   0              0              0                             0              1                 0              1

sonstige Berufe des Gesund-        1              1              0                             0              5                 1              8

heits-, Sanitätshilfdienstes

Summe                                      570          1929        260                         84            412             42            3297

Die Abweichungen zwischen den einzelnen Posten und den jeweiligen Summen ergeben sich aus den statistischen Erhebungsmethoden.

Anzahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Angehörigen

von Gesundheitsberufen im Jahr 1996 (ohne Ärzte und Apotheker)

                                                  Frauen                                                                  Männer

                                                    Alter                                                                      Alter

Berufsgruppen                        0-24        25-49       älter                        0-24        25-49          älter Summe

Hebammen                               2              18            2                             0              0                 0              22

Dipl. Krankenpfleger/Schwestern               47            348                         38            6                 28            1       468

Diätassistent/innen                2              20            1                             1              2                 0              25

Masseur(e)innen                    149          379          24                           38            199             15            803

sonstige med.-tech. Fachkräfte   17            141          12                           1              24               2              197

nicht dipl. Krankenpleger/innen                 449          1264                       186          35               201          26     2162

Lernpfleger/innen                   0              1              0                             0              1                 0              2

sonstige Berufe des Gesund-        0              2              0                             0              3                 2              8

heits-, Sanitätshilfdienstes

Summe                                      666          2173        263                         80            458             47            3687

Die Abweichungen zwischen den einzelnen Posten und den jeweiligen Summen ergeben sich aus den statistischen Erhebungsmethoden.

Zu Frage 20:

Im Jahr 1995 waren 3 124 Inländer und 173 Ausländer in diesem Bereich als arbeitslos gemel-

det, wobei arbeitslose EWR-Bürger den Inländern zugerechnet werden. Für das Jahr 1996

ergeben sich nachstehende Zahlen: Inländer: 3485, Ausländer: 203.

Zu Frage 21 :

Grundsätzlich ist gewährleistet, daß interessierte Österreicherinnen und Österreicher einen

Gesundheitsberuf im Rahmen der Ausbildungskapazitäten erlernen können. Im übrigen sei im

Hinblick auf die bestehenden Ausbildungskapazitäten bemerkt, daß innerstaatliche Bedürfnisse

das zentrale Anliegen darstellen.