1857/AB XX.GP

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in

Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1 847/J der Abgeordneten

Ing. Wolfgang Nußbaumer und Genossen vom 22. Jänner 1997, betreffend geplante

Privatisierungsvorhaben, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Seit Inkrafttreten des EWR-Vertrags gilt für Österreich das EU-Beihilfenrecht, das in den

Artikeln 92-94 EG-V sowie in Rahmenrichtlinien der Europäischen Kommission festgelegt ist.

Demnach sind Förderungen für Unternehmen nur in bestimmten Fällen (EU-Schwerpunkten)

und bis zu bestimmten Höchstgrenzen EU-konform zulässig. Daß, wie in der Anfrage

fälschlich behauptet wird, Unternehmen durch staatliche Subventionen am Leben erhalten

werden, ist daher schon allein aus beihilfenrechtlichen Gründen unmöglich.

Weiters möchte ich grundsätzlich darauf hinweisen, daß es nicht sinnvoll und zweckmäßig

erscheint, pauschale Privatisierungslisten zu erstellen, sowie die rasche und vollständige

Privatisierung der darin angeführten Unternehmen zu verlangen. Hingegen muß für jeden

Einzelfall gesondert geprüft werden, welche Eigentümerstruktur für die wirtschaftliche

Entwicklung des Unternehmens, die langfristige Absicherung der Unternehmenssubstanz,

die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Wahrung

österreichischer Interessen unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten am geeignetsten ist.

Außerdem bestehen bei einer Reihe der genannten Unternehmen bereits wesentliche Betei-

ligungen von Privaten, teils auch über die Börse, wie etwa bei OMV AG, VA-Technologie AG

und VA-STAHL AG.

Weiters ist festzuhalten, daß Details einer Privatisierung - aus Gründen der Vertraulichkeit -

und unter dem Aspekt einer Optimierung der Privatisierungserlöse für die öffentliche Hand -

in der Öffentlichkeit nicht mir großen Vorlaufzeiten angekündigt werden.

Grundsätzlich werden bei einzelnen - in der Folge angesprochenen - Unternehmen,

Privatisierungsschritte a priori nicht generell für die Zukunft ausgeschlossen.

Im einzelnen ist zu den gestellten Fragen aus heutiger Sicht noch auszuführen:

Zu 1:

Zu dem im Eigentum der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (PTBG)

stehenden Anteil an der Bank Austria von rund 18,9% des stimmberechtigten bzw. von rund

16,8% des gesamten Grundkapitals wird darauf hingewiesen, daß der Bundesminister für

Finanzen als Eigentümervertreter der Republik Österreich als Alleingesellschafterin der

PTBG lediglich in der Generalversammlung ein Konzept über die Privatisierung der gegen-

ständlichen Anteilsrechte an der Bank Austria zu beschließen hat. Die Durchführung

konkreter Privatisierungsmaßnahmen obliegt den Organen der PTBG. Zum gegenwärtigen

Zeitpunkt stehen keinerlei Termine oder Fristen fest. Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, daß

der Verkauf der gegenständlichen Anteilsrechte auch im Zusammenhang mit der Abgabe

von Anteilsrechten durch die Anteilsverwaltung-Zentralsparkasse und generellen Kapital-

marktüberlegungen zu sehen ist,

Zu 2. und 6. bis 9.:

Die Anteilsrechte an ATW, OMV AG, Salinen AG, VA-STAHL AG und VA-Technologie AG

stehen nunmehr im Eigentum der ÖIAG. Der Bundesminister für Finanzen hat somit Ver-

äußerungen von Anteilsrechten an diesen Gesellschaften nicht durchzuführen. Es wurden

und werden daher auch keine Kaufanbote an das Bundesministerium für Finanzen gerichtet.

Vielmehr haben die Organe der ÖIAG die bisherigen Privatisierungen unter eigener Verant-

wortung abgewickelt bzw. werden dies auch künftig so handhaben.

Rechtsgrundlage der Privatisierungsmaßnahmen der ÖIAG ist das ÖIAG-Gesetz in der

Fassung des Bundesgesetzes, BGBl.Nr. 973/1993. Der Bundesminister für Finanzen ist mit

diesen Privatisierungsmaßnahmen lediglich insofern befaßt, als er die Rechte der Republik

Österreich als Alleinaktionärin der ÖIAG ausübt und vom Vorstand der ÖIAG vorgelegte

Privatisierungskonzepte in der Hauptversammlung zu genehmigen hat. Vor einem Beschluß

in der Hauptversammlung über Privatisierungskonzepte hat der Bundesminister für Finanzen

der Bundesregierung darüber zu berichten.

 Die Privatisierung der OMV AG, VA-STAHL AG und der VA-Technologie AG im Rahmen des

Gesetzesauftrages gemäß der ÖIAG-Gesetznovelle 1993 und des ersten Privatisierungs-

konzeptes durch die ÖIAG ist abgeschlossen. Die ÖIAG hält derzeit noch Minderheitsanteile

an diesen Gesellschaften (OMV AG 35%, VA-STAHL AG 38,8%, VA-Technologie AG 24%).

Weitere Verkäufe dieser Anteilspakete sind zur Zeit nicht geplant.

Die Anteilsrechte an den ATW und an der Salinen Austria AG wurden durch Bundesgesetz,

BGBl. Nr. 426/1996, zum Zwecke der Privatisierung in das Eigentum der ÖlAG übertragen.

Der Zeitpunkt einer Privatisierung der ATW steht derzeit noch nicht fest, desgleichen sind

Ausmaß und Art der Privatisierung derzeit noch offen.

Die Privatisierung der Salinen Austria AG wurde eingeleitet. Aus Gründen der Amtsver-

schwiegenheit können jedoch keine näheren Angaben über Anbotsleger bzw. über die Höhe

von Anboten gemacht werden. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist einer der wesentlichen

Bestandteile der Vorgangsweise bei derartigen Unternehmensverkäufen. Ihre Verletzung

würde nicht nur das jeweilige Privatisierungsprojekt, sondern auch alle zukünftigen Privati-

sierungen gefährden.

Zu 3. :

Wie bereits aus der Antwort meines Amtsvorgängers vom 15. November 1996 auf die

schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1318/J hervorgeht, ist vor allem auch im Hinblick

auf die sich im § 72 Abs. 2 Luftfahrtgesetz i.d.g.F. ergebende Situation derzeit eine Abgabe

der Bundesanteile an der Flughafen Wien AG nicht aktuell, Es ist anzumerken, daß luftfahrt-

rechtliche Fragen allerdings eine Privatisierung grundsätzlich nicht im Wege stehen.

Zu 4.:

Zur Erhaltung der Verkehrsrechte in Drittstaaten muß nachgewiesen werden. daß das mehr-

heitliche Eigentum an der AUA und der maßgebliche Einfluß auf dieses Unternehmen in

österreichischer Hand liegen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß diese Eigentümer-

struktur auch günstige Finanzierungen ohne Haftungsübernahmen durch die Republik

Österreich erlaubt. Aus diesen Gründen sind gegenwärtig keine Privatisierungsschritte

geplant.

Zu 5.:

Sämtliche Aktien der Casinos Austria AG werden von privatrechtlichen Gesellschaften oder

privaten Personen gehalten. Die Frage der Privatisierung stellt sich daher nicht.

Zu 10.:

Sollte mit dieser Frage die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft gemeint

sein, so besteht eine primäre Zuständigkeit des Bundesministers für wirtschaftliche Ange-

legenheiten. Gemäß dem Koalitionsübereinkommen vom 11 . März 1996 ist der regula-

torische und organisatorische Rahmen durch eine Änderung des zweiten Verstaatlichungs-

gesetzes an die neue Wirtschafts- und Wettbewerbssituation anzupassen. Aufgrund von

Änderungen der Eigentümerstruktur darf jedoch der nationale Charakter der Unter-

nehmungen und deren Finanzierungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigt werden.

Zu 11.:

Die Österreichischen Bundesforste wurden gemäß den diesbezüglichen Vereinbarungen im

Arbeitsübereinkommen der Regierungsparteien per 1. Jänner 1997 ausgegliedert. Wie dem

Bundesforstegesetz 1996, BGBl. Nr. 793/1996. zu entnehmen ist, wurde die Ausgliederung in

Form einer Aktiengesellschaft vorgenommen, wobei vorgesehen ist, daß der Bund Allein-

aktionär bleibt und die Aktionärsrechte vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

wahrgenommen werden.

Eine Veräußerung der Anteilsrechte wurde somit vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. lm

Hinblick auf die auch im Bundesforstegesetz 1996 normierten Ziele, vor allem die Erhaltung

der Trink- und Nutzwasserreserven, der freie Zugang zu den Seeufern und die Wahrung der

öffentlichen Interessen an ökologisch besonders wertvollen oder sensiblen Gebieten und

Naturdenkmälern erscheint mir ein Abgehen von dieser Konstruktion nicht zweckmäßig.

Zu 12.:

Die Dorotheum Auktion-, Versatz- und Bank GesmbH erwirtschaftet jährlich Gewinne, die

nach der Dotierung von Rücklagen an die Republik Österreich abgeführt werden, Eine

Privatisierung ist derzeit nicht aktuell.

Zu 13.:

Die Frage nach der Privatisierung der Österreichischen Staatsdruckerei fällt in den

Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzerlamtes.

Zu 1 4. :

Der Österreichischen Bundesverlags GesmbH wurden per Gesetz kulturpolitische Aufgaben

übertragen. Diese Serviceleistungen im Dienste der Öffentlichkeit werden ohne Belastung

des Bundesbudgets erfüllt. Eine Privatisierung ist nicht aktuell.