1858/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - an meinen
Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten
Rudolf Anschober und Genossen vom 22. Jänner 1997, Nr. 1852/J, betreffend
Pönaleforderungen im Fall Goldeck, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1:
Die Kärntner Bergbahnen und Bergstraßen GesmbH, seinerzeitiger Bundesanteil
50 %, hat mit Abtretungsvertrag vom 21. August 1989 ihren 100 %igen Geschäftsanteil an
ihrem Teilbetrieb, der Kärntner Bergbahnen-Goldeck-GesmbH, an die Asphalt und Beton
Bau-GesmbH abgetreten. Die Asphalt und Beton Bau-GesmbH wurde in der Folge mit der
Ilbau GesmbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen.
Zu 2.:
Die vom Übernehmer durch die bestehenden Verlustvorträge an Körperschaftsteuer und
Gewerbesteuer sowie durch Abschreibungen auf das übernommene Anlagevermögen
lukrierten Steuervorteile sind dem Bundesministerium für Finanzen mangels geeigneter
Unterlagen nicht in genauer Höhe bekannt. Der Steuervorteil wird aber vom Übernehmer
selbst mit 50 Mio. S (ohne Zinsen) angegeben, Auf Initiative des Bundesministeriums für
Finanzen wurde mit der Ilbau GesmbH vereinbart, vom Wirtschaftsprüfer der Kärntner Berg-
bahnen und Bergstraßen GesmbH ein Gutachten über die seit 1989 entstandenen Steuer-
vorteile erstellen zu lassen. Laut Mitteilung der Ilbau GesmbH vom 23. Jänner 1997 sind dem
Gutachter sämtliche erforderlichen Unterlagen zugegangen. Das Gutachten selbst liegt noch
nicht vor.
Zu 3: -
Im genannten Abtretungsvertrag vom 21. August 1989 hat sich der Übernehmer verpflichtet,
innerhalb eines Zeitraumes von 7 Jahren ab Vertragsunterfertigung, somit bis zum
20. August 1996, Investitionen in Höhe von 200 Mio. S (ohne Umsatzsteuer) im Bereich des
Schi- und Ausflugberges Goldeck einschließlich der notwendigen infrastrukturellen Maß-
nahmen (Errichtung von Gastgewerbebetrieben jeder Art, Erneuerung und Etweiterung der
bestehenden Liftanlagen und Abfahrten sowie Erhöhung der Förderkapazität der bestehen-
den Anlagen) vorzunehmen. Weiters hat sich der Übernehmer zur Aufbringung einer Ver-
schleißdecke auf der bestehenden Goldeckstraße unter Aufwendung eines Kostenbetrages
in Höhe von rund 14 Mio. S bis zum 31 . Dezember 1995 verpflichtet, lm Falle der nicht ord-
nungsgemäßen Erfüllung der vereinbarten Investitionsverpflichtungen ist ein Pönale in Höhe
von 50 Mio. S vereinbart. Dieses ist unabhängig davon, in welchem Ausmaß die Nichter-
füllung der genannten Investitionsverpflichtungen erfolgt, zur Gänze zu entrichten. Die dar-
gestellten Investitionsverpflichtungen sind nicht erfüllt worden.
Zu 4 :
Die bezughabenden Darstellungen des Rechnungshofes finden sich im Tätigkeitsbericht des
Rechnungshofes für das Verwaltungsjahr 1991 , Punkt 56. 11 .
Zu 5.:
Nach Ablauf der vereinbarten Frist für die Durchführung der Investitionsmaßnahmen hat die
Kärntner Bergbahnen und Bergstraßen GesmbH die Ilbau GesmbH zur Bezahlung der Ver-
tragsstrafe aufgefordert, diese Aufforderung ist erfolglos geblieben.
Zu 6:
Gemäß Abtretungsvertrag steht der Anspruch auf Leistung des Pönales den zum Zeitpunkt
der Unterfertigung des Abtretungsvertrages bestehenden Gesellschaftern der Kärntner
Bergbahnen und Bergstraßen GesmbH, somit dem Bund mit 50 %, zu. Überdies hat sich das
Land Kärnten verpflichtet (gemäß dem mit dem Bund geschlossenen Vertrag vom
28. Oktober 1992 über die unentgeltliche Abtretung des Geschäftsanteils des Bundes an der
Kärntner Bergbahnen und Bergstraßen GesmbH an das Land Kärnten), die vereinbarte
Pönaleklausel aufrecht zu erhalten und die tatsächliche Einforderung eines allfälligen
Pönales zu gewährleisten. Zwischen meinem Ressort, dem Land Kärnten und der Ilbau
GesmbH finden derzeit Gespräche über Lösungsmöglichkeiten im Rahmen einer vom Land
Kärnten in Aussicht genommenen - neu zu
gründenden - Kärntner Seilbahn AG statt.
Zu 7. bis 9.:
Falls die skizzierte Lösung zu keinem Ergebnis führt, wird rechtzeitig vor Verjährung der For-
derung über die klagsweise Einbringung zu entscheiden sein.
Zu 10:
ln der Frage der gerichtlichen Geltendmachung der Pönaleforderung liegt über Ersuchen
meines Ressorts eine vorläufige Stellungnahme der Finanzprokuratur vom 9. Februar 1 996
vor. Aufgrund der vorzitierten derzeit laufenden Gespräche sind die Vorarbeiten in dieser
Richtung nicht fortgesetzt worden.