186/AB

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 169/J der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen vom 27.  Februar 1996, betreffend Geldwäsche - internationale Zusammenarbeit und österreichische Rechtslage, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Eine derartige interne Information des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten ist im Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt.

 

Zu 2.:

 

Die Financial Action Task Force (FATF) erstellt im Wege der gegenseitigem Prüfung Länder­berichte über die Umsetzung der vierzig Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche durch die Mitgliedstaaten.  Der entsprechende Bericht über Österreich stammt vom 30. Juni 1993.  Angesichts der seither in Österreich getroffenen Maßnahmen zur Bekämp­fung der Geldwäsche ist dieser Bericht überholt.

 

Dennoch ist zur Information eine Kopie der Kurzfassung über die Länderprüfung Österreichs aus dem veröffentlichten Jahresbericht der FATF für das Tätigkeitsjahr 1992/1993 in in der Anlage beigeschlossen.

 

Zu 3.:

 

Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen wurden im Rahmen des am

 

1.       Jänner 1994 in Kraft getretenen Bankwesengesetzes 1993 folgende Maßnahmen ge-

 

troffen:

 

a)    umfassende Identifizierungspflicht für Kunden von Kredit- und Finanzinstituten mit dau­ernder Geschäftsbeziehung;

 

b)    ldentifizierungspflicht für Kunden von Kredit- und Finanzinstituten ohne dauernde Ge­schäftsbeziehung, wenn diese Einmaltransaktionen im Gegenwert von jeweils über

200.000    S vornehmen;

c)    Pflicht zur Anzeige an das Bundesministerium für Inneres über jede Geldtransaktion eines Kunden mit einem Kredit- bzw.  Finanzinstitut bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche;

 

d)    Belegaufbewahrungspflicht von mindestens fünf Jahren nach Beendigung der Geschäfts­beziehungen mit einem Kunden eines Kredit- bzw.  Finanzinstitutes;

 

e)    Fortbildungsprogramme des Personals von Kredit- und Finanzinstituten auf dem Gebiet der Geldwäsche;

 

die Abschaffung anonymer Veranlagungen auf Wertpapierdepots ist mit 1. Juli 1996 in Aussicht genommen.

 

Zu 4.:

Bezüglich der Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten in seinem Schreiben zu der gleichlautend an ihn gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 177/J.

 

Zu 5.:

 

Wie mir berichtet wird, kam bei der Plenarsitzung der FATF vom 19. bis 21.  September 1995 keine Kritik an Österreich zur Sprache.  Allerdings haben nach den mir erteilten Informationen am Rande dieser Tagung Vertreter der Europäischen Kommission ein informelles Gespräch mit einem Teil der österreichischen Delegation über die Möglichkeit von Veranlagungen von Deviseninländern auf anonymen Sparbüchern geführt.  Da es sich dabei lediglich um ein in­formelles, bilaterales Gespräch gehandelt hat, gibt es darüber auch keine Berichte der FATF.

 

Anlage